Bundesarbeitsgericht: Kein Arbeitsentgelt für Ex-Scientologen (Az.: 5 AZB 19/01)
Das Bundesarbeitsgericht (5. Senat) stellte in seinem Beschluß (Az.: 5 AZB 19/01) am 26.09.2002 eindeutig fest, daß bei einem hauptamtlich tätigen Mitglied in Scientology kein Arbeitsverhältnis vorliegt. Denn: Das aktiv tätige Mitglied kommt in der Scientology Kirche aufgrund vereinsrechtlicher Beziehungen einer Weiterlesen…