Am 22. Oktober 2001 verkündete die Steuersektion des Kassationsgerichtshofes eine Entscheidung indem erneut der religiöse Status der Scientology bestätigt und gewährt steuerliche Anerkennung.
Scientology in Italien erneut als Religion bestätigt
Die Kirche hatte gegen eine Entscheidung des Mailänder Finanzamts, worin die Einkommenssteuer für die Jahre 1982 und 1983 bemessen wurde, Berufung eingelegt. Das Mailänder Finanzgericht bestätigte die Bemessung des Finanzamts genauso wie das regionale Finanzgericht in Mailand im April 1997. Beim Obersten Gerichtshof Italiens wurde Berufung eingelegt. Dieser verkündete seine Entscheidung am 22. Oktober 2001.
Urteil des Mailänder Finanzgericht aufgehoben
Die Entscheidung der Steuersektion des Obersten Gerichtshofs hob das Urteil des regionalen Finanzgerichts auf und verwies den Fall zurück an die niedrigere Instanz. Es wurde angewiesen, dass der Fall von einer anderen Sektion des regionalen Finanzgerichts zu verhandeln war, als jener, die die Steuerbemessungen aufrechterhalten hatte. Der Oberste Gerichtshof vermerkte, dass die Vorinstanz es versäumt hatte, die „zahlreiche und mittlerweile vorherrschende“ Rechtsprechung einschließlich die des Obersten Gerichtshofs selbst zu berücksichtigen, worin bekräftigt wurde, dass die Scientology und ihre Verbände religiöser Natur sind. Der Oberste Gerichtshof bemerkte außerdem, dass die Scientology nicht nur in den Vereinigten Staaten als eine Religionsgemeinschaft betrachtet wird, sondern auch in anderen europäischen Ländern.