Bayerischer Verwaltungsgerichtshof schützt Rechte eines Scientology-Mitglieds

Das Bayerischer Verwaltungsgerichtshof hat im Eilverfahren festgestellt, dass die Zuverlässigkeit eines Scientology-Mitglieds nicht pauschal verneint werden darf. Maßgeblich ist allein die tatsächliche Beachtung der Rechtsordnung. Pauschale Annahmen oder religiöse Zugehörigkeit rechtfertigen keine Nachteile; behördliche Entscheidungen müssen rechtsstaatlich begründet sein und dürfen nicht willkürlich erfolgen.








