Scientology Kirche Deutschland begrüßt Einstellung der Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

Die Scientology Kirche begrüßt die Medienberichte, wonach die Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz nach nahezu 30 Jahren beendet wurde. Der frühere Präsident des Bundesamtes hatte eine Beendigung der Beobachtung bereits im Jahr 2013 in Aussicht gestellt. Ebenso hatte sich der frühere Präsident des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes, Baumann, als Vorsitzender der Verfassungsschutz-Task-Force zur Frage der Notwendigkeit einer Beobachtung von Scientology bereits im Jahr 1999 für deren Einstellung ausgesprochen. Eine Umsetzung dieser Einschätzungen hätte schon damals die mit der Beobachtung verbundene erhebliche Verschwendung von Steuermitteln vermieden, die für andere staatliche Aufgaben dringender benötigt wurden und weiterhin benötigt werden. Andere Bundesländer wie Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen hatten bereits im Jahr 2025 die Beobachtung eingestellt und damit einen wichtigen Impuls für eine Neubewertung gesetzt.

Auch wenn uns bislang keine abschließende und umfassende Stellungnahme des Bundesamtes für Verfassungsschutz vorliegt, sehen wir in der Beendigung der Beobachtung ein wichtiges Signal für eine sachlichere, differenziertere und rechtsstaatlich ausgewogene Bewertung unserer Religionsgemeinschaft.

Nach unserer Auffassung hat das Bundesamt nach außen hin eine bewusst „abgemilderte“ Begründung gewählt, die vor allem als politischer Gesichtswahrungsversuch („Face-Saver“) zu verstehen ist: Denn weder hat sich die gesellschaftliche Relevanz von Scientology seit Beginn der Beobachtung signifikant verändert, noch sind die in den 1990er Jahren von Teilen der Politik und der Amtskirchen geschürten Verdächtigungen jemals durch belastbare Erkenntnisse bestätigt worden; vielmehr ist auf Bundesebene wie in den meisten Landesämtern seit langem intern erkannt worden, dass diese Verdächtigungen eine Beobachtung nicht rechtfertigen. Das Stigma einer vermeintlichen Verfassungsfeindlichkeit wurde im Ergebnis nur aus Rücksicht auf politische Interessen und andere administrative Bereiche aufrechterhalten, um religiös-weltanschaulich diskriminierenden Maßnahmen den Anschein einer sachlich-rechtlichen Legitimation zu geben.

Seit Jahrzehnten setzt sich die Scientology Kirche öffentlich für die Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte – insbesondere der Religions- und Glaubensfreiheit – sowie für soziale Aufklärungs- und Hilfsprogramme ein. Unsere Aktivitäten waren dabei stets an den Grundsätzen der deutschen Verfassung ausgerichtet. Die Scientology Kirche hat den zur Begründung der Beobachtung herangezogenen Argumenten fortlaufend widersprochen und ihre bereits in ihrer verbindlichen Lehre verankerte Verpflichtung zu den Menschenrechten mit ihrer Grundsatzerklärung über Menschenrechte und Demokratie vom April 2008 ausdrücklich bekräftigt.

Gleichzeitig darf nicht übersehen werden, dass die nahezu 30-jährige Beobachtung erhebliche gesellschaftliche und berufliche Folgen hatte. Sie trug in Deutschland zu einem Klima der sozialen und beruflichen Ausgrenzung, des Misstrauens und der Stigmatisierung unserer Mitglieder bei. Zahlreiche Scientologen sahen sich mit Nachteilen im Berufsleben, dem Verlust von Arbeitsplätzen, der Verweigerung oder Einschränkung öffentlicher Aufträge sowie weiteren Formen faktischer Benachteiligung im gesellschaftlichen Leben konfrontiert.

Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass während der nahezu dreißigjährigen Beobachtung zu keiner Zeit ein belastbarer Nachweis für verfassungsfeindliche Aktivitäten der Scientology Kirche erbracht wurde. Entsprechende Erkenntnisse konnten nicht gewonnen werden, weil es solche Aktivitäten nicht gab und nicht gibt. Zugleich haben deutsche Gerichte in zahlreichen Entscheidungen bestätigt, dass auch Scientologen unter dem Schutz des Grundgesetzes stehen, insbesondere unter dem Schutz der Religions- und Glaubensfreiheit – zuletzt mit Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. März dieses Jahres gegen das Land Bayern.

Vor diesem Hintergrund begrüßen wir jede Entwicklung hin zu einer sachlichen, rechtsstaatlich fundierten Neubewertung sowie zu einem fairen gesellschaftlichen Dialog. Zugleich halten wir eine transparente Aufarbeitung der Ursachen, Auswirkungen und Folgen der jahrzehntelangen Beobachtung für erforderlich.

Es ist daher nunmehr zu hoffen – und aus rechtsstaatlicher Sicht zu erwarten –, dass auch alle übrigen Landesämter für Verfassungsschutz, die die Beobachtung bislang noch nicht eingestellt haben, den Mut aufbringen, sich künftig nicht länger als Vehikel einer Gesinnungspolitik zur Ausgrenzung und Ächtung einer gesetzestreuen Minderheitenreligion missbrauchen zu lassen und ihrerseits die Beobachtung von Scientology zu beenden.

Die Scientology Kirche steht auch weiterhin fest auf dem Boden der im Grundgesetz verankerten freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie für den Respekt vor den national wie international verbürgten Menschenrechten.

Der Präsident der Scientology Kirche Deutschland e.V. kommentierte die Entscheidung mit den Worten:

„Wir haben in den vergangenen Jahrzehnten gegenüber den Bundes- und Landesämtern für Verfassungsschutz stets Transparenz und Dialogbereitschaft gezeigt. Immer wieder haben wir den Behörden Gespräche und die Beantwortung sämtlicher ihrer Fragen angeboten, um die ungerechtfertigten Verdächtigungen auszuräumen und letzte Zweifel zu zerstreuen. Leider wurde dies nicht angenommen, denn man spreche grundsätzlich nicht mit Beobachtungsobjekten. Wir hoffen, dass mit dieser Entscheidung des Bundesamtes nun der Weg zu einem vorurteilsfreien und normalen Umgang mit uns als Religionsgemeinschaft zurückgefunden wird und die schlimmen Diskriminierungen unserer Mitglieder endlich ein Ende finden.“

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Eva Altendorfer

Büro für Öffentliche Angelegenheiten
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