EGMR: Scientology Kirche Moskau gegen Russland (Beschwerde Nr. 18147/02)

Die erste Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat am 5. April 2007 in einem Grundsatzurteil (Beschwerde Nr. 18147/02) einstimmig entschieden, dass durch die Weigerung Russlands die Scientology-Kirche Moskau erneut als Religionsgemeinschaft einzutragen, eine Verletzung von Artikel 11 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) im Lichte von Artikel 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) der Menschenrechtskonvention vorliegt. Die Straßburger Richter gewährten der Kirche außerdem 10.000 € für immaterielle Schäden und 15.000 € für Kosten und Auslagen.

Scientology-Kirche Moskau klagt gegen Nichtregistrierung

Die Scientology Kirche Moskau, ist eine religiöse Vereinigung mit dem Status einer rechtsfähigen Körperschaft, die am 25. Januar 1994 offiziell in das Register eingetragen worden ist. Aufgrund einer Gesetzesänderung im Jahr 1997 verloren alle Religionsgemeinschaften ihre Rechtsfähigkeit, die nicht seit mindestens 15 Jahren in Russland bestanden hatten. Alle diese Religionsgemeinschaften mussten sich erneut eintragen lassen. Der Antrag der Moskauer Scientology Kirche wurde durch diverse willkürliche Schikanen und Rechtsauslegungen der Stadt Moskau über 7 Jahre lang verzögert, behindert und insgesamt 11 mal abgelehnt. Nach Ausschöpfung des Rechtsweges in Russland erhob die Kirche am 24. April 2002 Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Scientology Kirche Moskau v. Russische Föderation (18147/02)

Der Europäische Gerichtshof nahm die Menschenrechtsbeschwerde am 28. Oktober 2004 als zulässig zur Entscheidung an. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte die Praxis der russischen Behörden einstimmig als rechtswidrige Verletzung der Rechte der Scientology Kirche auf Religions- und Vereinigungsfreiheit (Ziffer 98. des Urteils).

Das Gericht wies in seinem 18-seitigen Urteil unter anderem auf folgendes hin:

„Das Recht von Anhängern eines Glaubens auf Religionsfreiheit, was das Recht umfasst, den eigenen Glauben gemeinsam mit anderen auszuüben, umfasst die Erwartung der Glaubensanhänger, dass sie sich ohne willkürliche Intervention des Staates frei vereinigen dürfen. In der Tat ist die unabhängige Existenz religiöser Gemeinschaften für den Pluralismus in einer demokratischen Gesellschaft unabkömmlich. Dies stellt daher ein innerstes Anliegen des  Schutzes dar, den Artikel 9 [Religionsfreiheit] gewährt. Die Pflicht des Staates zur Neutralität und Unparteilichkeit … ist mit jeglicher staatlichen Befugnis unvereinbar, die Rechtmäßigkeit von religiösen Überzeugungen zu bewerten.“

Ziffer 72 des Urteils
Mit diesem Grundsatzurteil verpflichtete das Gericht die russischen Behörden, die Scientology Kirche als religiöse Vereinigung erneut einzutragen. Gleichzeitig wurde der russische Staat verurteilt, der Scientology Kirche Moskau immateriellen Schadensersatz in Höhe von 10000 € plus Auslagenersatz von 15000 € zu zahlen.

Die Sprecherin der Scientology Kirche Deutschland zu dem Urteil: „Wir freuen uns über diese Grundsatzentscheidung des höchsten Europäischen Gerichts. Die Entscheidung stellt klar, dass die Scientology Kirchen in Russland – und damit in ganz Europa – nicht anders behandelt werden dürfen als jede andere Religionsgemeinschaft auch. Jede Abweichung seitens einzelner Staatsregierungen stellt eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Und das gilt nun auch für Deutschland.“

Die Scientology Kirche wurde im Jahre 1954 gegründet und umfasst mehr als 7500 Kirchen, Missionen und Gruppen in 163 Ländern. In der Russischen Föderation gibt es von St. Petersburg bis Wladiwostok mehr als 40 Scientology Kirchen und Missionen.

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