Am 28. September 2021 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in der Beschwerde Nr. 64403/11 entschieden, dass die Festnahme des russischen Scientologen Wladimir Leonidowitsch Kuropyatnik, allein aufgrund der Tatsache, dass er für die Scientology-Religion aktiv ist, rechtswidrig war. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Russische Regierung zu einer Schadensersatzzahlung von € 8000,- an Herrn Kuropyatnik.
Russischer Scientologe wird rechtswidrig festgenommen
Am 26. März 2010 stufte das Stadtgericht Surgut, bestimmte Scientology-Literatur als extremistisch ein und verbot sie. Daraufhin nahm das russische Justizministerium diese Literatur in die föderale Liste extremistischer Materialien (Федеральный список экстремистских материалов) auf. Anmerkung: Dieses Vorgehen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 14. Dezember 2021 (Beschwerde Nr. 37508/12) als rechtswidrig eingestuft und die Russische Regierung zu einer Schadenersatzzahlung von € 12.500 an die betroffenen Scientologen und der Church of Scientology verurteilt.
Einige Zeit später erhielt das Innenministerium Informationen, dass Herr Kuropyatnik diese als extremistische eingestufte Scientology-Literatur weiter verbreitet.
Am 13. Oktober 2010 nahm Wladimir Leonidowitsch Kuropjatnik, der damals als Scientologe bekannt war, einen Flug von Chanty-Mansijsk in Westsibirien zurück nach Moskau. Als er auf dem Flughafen Vuknovo landete, wurde er abgefangen und zum Verhör auf die örtliche Polizeiwache gebracht. Dort wurde er mehr als eine Stunde lang über seine Aktivitäten in der Scientology-Kirche befragt.
Kuropyatnik erfuhr, dass sein Name in die „Überwachungsdatenbank“ (Сторожевой контроль) aufgenommen worden war, eine Polizeidatenbank, die dazu dient, die Bewegungen von Personen, die angeblich an „extremistischen“ Aktivitäten beteiligt sind, in der Russischen Föderation zu verfolgen. Jedes Mal, wenn eine in der Datenbank erfasste Person ein Zug- oder Flugticket kauft, wird die Polizei benachrichtigt.
Kuropyatnik klagt gegen seine Festnahme
Kuropyatnik war der Ansicht, dass seine Festnahme unrechtmäßig war, und reichte beim Bezirksgericht Solntsevskiy in Moskau Klage ein. Die Klage wurde am 2. März 2011 vom Bezirksgericht abgewiesen, und die Entscheidung wurde vom Moskauer Stadtgericht bestätigt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Polizei im Einklang mit dem Gesetz gehandelt hatte und dass Kuropyatnik den Polizeibeamten freiwillig gefolgt war.
Kuropyatnik focht daraufhin seine Aufnahme in die Überwachungsdatenbank an, und auch dieser Fall wurde vom Moskauer Stadtgericht am 16. September 2011 mit der Begründung abgewiesen, dass das Problem in der Zwischenzeit durch die Löschung seines Namens aus der Datenbank gelöst worden sei. Obwohl Kuropyatnik eine Entscheidung darüber beantragt hatte, dass seine Eintragung in die Datenbank zum Zeitpunkt der Eintragung rechtswidrig gewesen war, bestätigte der Oberste Gerichtshof Russlands die Entscheidung am 7. Dezember 2011.
Kuropyatnik beantragte daraufhin, den Fall dem EGMR vorzulegen.
EGMR – Kuropyatnik v. Russia, (Verfahren Nr. 64403/11)
Der Einwand der Russischen Föderation, dass der Scientologe Kuropyatnik nicht festgenommen worden sei, sondern dieser freiwillig dem Polizisten gefolgt sei wurde schnell zurückgewiesen. Der EGMR stellte fest, dass nach Artikel 19 Absatz 3 des russischen Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten die Ablehnung der Aufforderung eines Polizeibeamten, sich zur Befragung auf eine Polizeistation zu begeben, eine Straftat darstellt, die sowohl mit einer Geldbuße als auch mit einer Verwaltungshaft geahndet werden kann. Es stand Kuropyatnik eindeutig nicht frei, die „Einladung“ abzulehnen, und obwohl er technisch gesehen nicht „verhaftet“ wurde, wurde er „festgenommen“.
War diese Inhaftierung rechtswidrig? Ja, antwortete der EGMR im interessantesten Teil des Urteils. Die Verteidigung der Russischen Föderation stützte sich auf zwei Argumente. Erstens, dass die Aufnahme von Kuropyatniks Namen in die Überwachungsdatenbank aus Gründen der nationalen Sicherheit gerechtfertigt sei, und dass der EGMR die nationalen Behörden in diesem Punkt nicht überstimmen könne. Zweitens liege kein Verstoß gegen die Religionsfreiheit vor, da Scientology keine Religion sei und daher nicht durch Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt werde.
Der EGMR stellte fest, dass die Art und Weise, wie die nationale Sicherheit geschützt wird, in Artikel 5 (Recht auf Freiheit und Sicherheit) und Artikel 8 (Achtung des Privat- und Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention eine Grenze findet. Nationale Sicherheitsbedenken können nicht als Vorwand dienen, um die Freiheit von Bürgern einzuschränken und ihre Privatsphäre zu verletzen, die keine Straftat begangen haben und sich nur auf ihre religiösen Überzeugungen berufen.
Zu dem von Russland vorgebrachten Argument, dass Scientology „keine Religion“ sei, erklärte der Antragsteller (Kuropyatnik), dass die Scientology-Kirche Moskau bis 2017 über dreiundzwanzig Jahre lang offiziell als religiöse Organisation in Russland registriert war. Der Anwendungsbereich von Artikel 9 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) erstrecke sich auf die Äußerung und Verbreitung von philosophischen und anderen Überzeugungen. Die russischen Behörden hatten sich wiederholt auf Scientology als Religion berufen, um die Verhängung von Beschränkungen gegen die Scientology-Kirche und ihre Mitglieder zu rechtfertigen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass in Anbetracht des Standpunkts der russischen Behörden, die stets die Auffassung vertreten haben, dass Scientology-Gruppen religiöser Natur sind, ist Artikel 9 der Konvention im vorliegenden Fall anwendbar (siehe Kimlya und andere gegen Russland, Nr. 76836/01 und 32782/03, §§ 79-81, EGMR 2009).
Russische Föderation vom EGMR verurteilt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, erklärte die Klage als zulässig. Das Gericht entschied, dass Vladimir Leonidovich Kuropyatnik, ein Moskauer Scientologe, rechtswidrig von einem russischen Polizeibeamten festgenommen wurde, der ihn über eine Stunde lang wegen seiner Mitgliedschaft in der Scientology-Religion verhörte – ein Akt, der seine Menschenrechte verletzte. Der EGMR kam zu dem Schluss, dass die Festnahme am 13. Oktober 2010 eine Freiheitsberaubung und eine Verletzung der Artikel 8 und 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellte, die das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit garantieren.
Der EGMR sprach Kuropyatnik 5.000 EUR an immateriellem Schadenersatz und 3.000 EUR an Kosten und Auslagen, zuzüglich Steuern und Zinsen, zu.
Human Rights Without Frontiers berichtet am 11. Oktober 2021 in seinem Artikel RUSSIA sanctioned by the European Court for detaining a Scientologist über diese Gerichtsentscheidung.