Am 1. August 1995 entschied der Unabhängige Verwaltungssenat Wien (UVS Wien) letztinstanzlich in einem die Scientology Kirche Österreich betreffenden Verfahren, daß Scientology eine Religion und kein Gewerbe ist.
Scientology Kirche Österreich gewinnt vor Gericht
In seiner Entscheidung verfügte der Unabhängige Verwaltungssenat Wien:
„Abgesehen davon, dass Scientology vor nicht einmal 2 Jahren auch in den USA, dem Land mit der wohl größten Verbreitung der Scientology Kirche, von der dortigen Steuerbehörde nach jahrzehntelanger, genauer Prüfung den Status einer gemeinnützigen, ‚bona fide Religion‘ erhielt, konnte die [Kirche] im Hinblick auf die aktenkundigen Vereinsstatuten sowie die zahlreichen, von ihr beigebrachten, theologischen und rechtswissenschaftlichen Gutachten hinreichend glaubhaft machen, dass es sich bei der Scientology Kirche um eine Religion handelt.“
Das Gericht stellte fest, daß es sich beim sogenannten Auditing, dem scientologischen Seelsorgeverfahren, um eine religiöse Aktivität handle und daß die Betätigung in den streitgegenständlichen religiösen Diensten ausschließlich religiösen Zwecken diene
und nicht mit der Zielsetzung der Gewinnabsicht durchgeführt werde. Das Gericht erwähnte speziell, daß das Spendensystem der Kirche, das auf festgelegten Sätzen beruht, einfach der Weg der Kirche sei, Spenden einzunehmen und daß diese „finanziellen Opfer“ weniger schmerzhaft seien, als die Opfer, welche andere Religionsgemeinschaften ihren Mitgliedern abverlangen.