Scientology Kirche in London als öffentliche Andachtsstätte anerkannt und von Grundsteuer befreit

In Großbritannien hat die Scientology Kirche hat einen weiteren Fall auf ihrem Weg zur Gleichstellung mit anderen Religionsgemeinschaften gewonnen, als das Londoner Upper Tribunal (Lands Chamber) am 5. Januar 2023 eine Entscheidung zur Frage der Grundsteuerbefreiung ihrer zwei Londoner Kirchengebäude zu treffen hatte.

Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Britischen Supreme Courts von 2013, stellte das Gericht zunächst fest, dass Scientology eine Religion ist und ihr Londoner Kirchengebäude eine „Andachtsstätte“ sind. Die Entscheidung des Upper Tribunal von 2023 beginnt entsprechend mit den Worten „Scientology ist eine Religion“ als feststehende anerkannte Tatsache.

Was das Upper Tribunal nun zu entscheiden hatte, war die Frage, welche Räume der zwei Gebäude der Londoner Scientology-Kirche aufgrund ihrer tatsächlichen Nutzung als „öffentliche Andachtsstätte“ und damit verbundene Begegnungs- und Verwaltungsräume von der Grundsteuer zu befreien sind.

Entsprechend erörterte das Gericht zuerst die Nutzung der Versammlungsräume innerhalb der Scientology-Kirche. Sie werden für Sonntagsandachten, zweimal wöchentlich stattfindende Abschluss- und Bezeugungszeremonien, sowie Eheschließungs- und Trauerfeiern, Namens-gebungszeremonien und Ordinationen genutzt. Das Obergericht hörte verschiedene Zeugen-aussagen und führte einen Ortstermin durch. Es kam zu dem Schluss, dass Andachten, religiöse Feiern und damit verbundene Begegnungen in den Räumen regelmäßig stattfinden, obwohl sie im Leben eines Scientologen etwas weniger wichtig seien als die Scientology-Seelsorge („Auditing“ genannt) und Unterrichtung in ihrer Lehre („Ausbildung“ genannt) auf der Grundlage der Schriften des Religionsstifters L. Ron Hubbard. Damit war jedoch die erste Voraussetzung zur faktischen Nutzung erfüllt.

Zweitens untersuchte das Obergericht Präzedenzfälle zur Auslegung der eigenartigen britischen Steuerbestimmungen, die Kirchengebäude, andere religiöse Andachts- und Versammlungsstätten sowie dazu gehörige Verwaltungsräume nur dann von der Steuer befreien, wenn es sich bei den Versammlungsräumen um „öffentliche Andachtsstätten“ handelt. Anders als in vielen anderen Ländern reicht es für eine Steuerbefreiung nicht aus, dass ein Gebäude insgesamt für religiöse Zwecke genutzt wird. Die Andachtsstätte und die darin abgehaltenen religiösen Versammlungen müssen öffentlich jedem Besucher unabhängig von seiner religiösen Zugehörigkeit zugänglich sein. Gleichzeitig muss dies entsprechend nach außen angekündigt werden.

Diese Punkte wurden für den Großteil der Räumlichkeiten der Londoner Scientology Kirche vom Upper Tribunal (Land Chamber) in seinem Urteil bestätigt, da öffentlich zur Teilnahme an ihren Andachten eingeladen wird, jeder Besucher Zugang dazu hat und zahlreiche Begegnungsörtlich-keiten und der Verwaltung dienenden Büros der Gebäude mit der Andachtsstätte in Verbindung stehen. Damit hat die Scientology Kirche eine weitere wesentliche Gleichstellung mit den anerkannten Religionsgemeinschaften Englands erhalten.

Die erste Scientology Kirche wurde 1954 in Kalifornien gegründet. Heute ist die Scientology Religion in 184 Ländern mit Kirchen, Missionen und Gruppen vertreten. Viele Behörden, Gerichte und Religionswissenschaftler in aller Welt haben ihren Status als Religionsgemeinschaft anerkannt. U.a. wurde auch ihre Gemeinnützigkeit wie z. B. in Italien, Schweden, Portugal, USA, Kanada, Südafrika, Australien, Neuseeland, Großbritannien, etc., zuletzt in 2022 auch in den Niederlanden und Panama bestätigt.