Scientology-Kirche Düsseldorf nach 23 Jahren ins Vereinsregister eingetragen

Mit Datum vom 23. März 2004 bestätigte das Amtsgericht Düsseldorf der Scientology Kirche Düsseldorf e.V. mit Registerblatt VR 9371, dass ihr Verein nach 23 Jahren rechtmäßig eingetragen ist.

Scientology-Kirche Düsseldorf ist ein Idealverein

Nach 23 Jahren bösartiger Unterstellungen erhält die Düsseldorfer Kirche endlich den Status des Idealvereins und trägt ab sofort das so lang verwehrte „e.V“. im Namen. Ab sofort darf sie Bankkonten eröffnen, Grundstücke und Häuser erwerben, kann sich generell als juristische Person freier bewegen und ihre Interessen leichter und unkomplizierter wahrnehmen.

Den Weg ins Vereinsregister ebnete eine am 12. Dezember 2003 getroffene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim. Der VGH bestätigte ein höchstrichterliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1997 und entschied, dass Scientology ein Idealverein und nicht wirtschaftlich tätig ist. Das Gericht erklärte ebenfalls eindeutig, dass der religiöse Charakter in Scientology keinesfalls vorgeschoben sei.

Die unrechtmäßige Unterstellung der Wirtschaftlichkeit – lanciert von den Weltanschauungsbeauftragten der Amtskirchen und verschiedenen psychiatrischen Lobbyvereinen wie der AGPF in Bonn – hatte über Jahrzehnte hinweg zu einer Reihe übelster Anschuldigungen und Diskriminierungen gegenüber der Gemeinschaft geführt.

Wegweisendes Urteil des VGH Mannheim

Den Weg ins Vereinsregister ebnete eine am 12. Dezember 2003 getroffene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim. Der VGH bestätigte ein höchstrichterliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1997 und entschied, dass Scientology ein Idealverein und nicht wirtschaftlich tätig ist. Das Gericht erklärte ebenfalls eindeutig, dass der religiöse Charakter in Scientology keinesfalls vorgeschoben sei.

Die unrechtmäßige Unterstellung der Wirtschaftlichkeit – lanciert von den Weltanschauungsbeauftragten der Amtskirchen und verschiedenen psychiatrischen Lobbyvereinen wie der AGPF in Bonn – hatte über Jahrzehnte hinweg zu einer Reihe übelster Anschuldigungen und Diskriminierungen gegenüber der Gemeinschaft geführt.

Im Gegensatz dazu stellten die Richter des VGH jetzt endgültig fest: „Nach den für die Scientology-Organisation verbindlichen Vorgaben des Gründers Hubbard [sind die] verschiedenen scientologischen Organisationen […] darauf ausgerichtet, möglichst viele Menschen auf die sog. ´Brücke zur totalen Freiheit´ und damit zum Zustand als unsterbliches geistiges Wesen zu bringen.“

„Lediglich ergänzend weist der Senat [des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg] darauf hin, dass der ´Mutterkirche´ und den ihr nachgeordneten Organisationen in den USA nach langjährigen Verfahren von der dortigen Steuerbehörde Steuerbefreiung wegen religiöser bzw. karitativer Betätigung zuerkannt worden ist.“