OVG Saarland: Verfassungsschutz muss Beobachtung von Scientology einstellen (Az.: Nr. 2 R 14/03)

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG) hat am 27. April 2005 aufgrund der mündlichen Verhandlung das Saarländische Landesamt für Verfassungsschutz verurteilt, die Beobachtung der Scientology Kirche in Saarland mit nachrichtendienstlichen Mitteln unverzüglich einzustellen. (Az.: Nr. 2 R 14/03)

Verfassungsschutz darf Scientology nicht mehr ausspionieren

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes entschied nach einer mündlichen Verhandlung in Saarlouis, dass Scientology nicht mehr mit nachrichtendienstlichen Mitteln in Saarland beobachtet werden darf und gab damit der Berufung der Scientology Kirche Deutschland gegen ein Urteil von 2001 statt. In erster Instanz hatte des Verwaltungsgericht Saarlouis noch zu Gunsten des Verfassungsschutzes (VS) entschieden.

Der Vorsitzende des 2. Senats des Oberverwaltungsgerichts hat in einer kurzen mündlichen Begründung erklärt, dass die mehr als siebenjährige Beobachtung der Scientology-Kirche mit nachrichtendienstlichen Mitteln im Saarland keine die Fortsetzung dieser Beobachtung rechtfertigenden Ergebnisse erbracht hat und deshalb der Beklagte Saarländische Verfassungsschutz die Maßnahme unter Beachtung des in § 6 des Saarländischen Verfassungsschutzgesetzes geregelten Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit unverzüglich einzustellen hat. Eine Revision gegen das Urteil schloss das Gericht aus.

Die Sprecherin der Scientology-Kirche sprach nach der Entscheidung in Saarlouis von einem wichtigen Schritt auch für das Verfahren auf Bundesebene.