Bundesverwaltungsgericht: Bayerisches Innenministerium darf keine persönlichen Daten über Scientologen weitergeben

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 10.03.2005 entschieden, dass Behörden eines Landes personenbezogenen Daten nicht automatisch untereinander austauschen dürfen. Damit hat das bayerische Innenministerium rechtswidrig Informationen zur Mitgliedschaft eines Scientologen an die Landeshauptstadt München weitergeben, so daß Gericht. (Az.: BVerwG 6 C 3.04)

Eingriff in das informellen Selbstbestimmungsrecht

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Innenministerium dar keine personenbezogenen Daten an andere Behörden – in diesem Fall vom Verfassungsschutz – gewonnen wurde, so entschied heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Konkret ging es um den Fall eines Münchner Scientologen, der als Angestellter für die Landeshauptstadt München tätig war und auch heute noch ist.

Die Landeshauptstadt München wurde über das Scientology-Engagement ihres Angestellten informiert. Bezweckt wurde damit vom Innenministerium die Diskriminierung des Betroffenen in der einen oder anderen Art. Misstrauen, keinerlei Spielraum bei Ermessensentscheidungen und das Ende jeglicher Kariere sowie das Übergehen bei einer anstehenden Beförderungen sind nach dem Bekanntwerden einer Scientology-Mitgliedschaft im christlich geprägten Bayern der Normalfall. Gleichgültig welche Qualifikationen die Person fachlich und persönlich mitbringen mag. Der auf diese Weise eingeschüchterte Scientologe soll im Gegenzug und als Beweis seiner Loyalität für den Verfassungsschutz einen umfassenden Fragebogen über sein religiöses Engagement in der Gemeinschaft beantworten.

Arbeitsgericht: Scientology-Fragebogen hat keine Rechtsgrundlage

Dass eine solche Aufforderung rechtswidrig ist, hatte das Arbeitsgericht München bereits mehrfach festgestellt. Einmal im Urteil vom 24. Oktober 2000 und erneut im Falle eines anderen Scientologen am 5. April 2001. Beide Urteile sind rechtskräftig und der Freistaat Bayern sowie die Landeshauptstadt München zogen in beiden Fällen den Fragebogen zurück.

Seit heute ist auch klar, dass das Bayerische Innenministerium kein Recht hat, personenbezogenen Daten über Scientologen mit dem Ziel der Diskriminierung und Ausgrenzung weiterzugeben.