Bundesamt für Finanzen: Steuerbefreiung für die Church of Scientology International (CSI)

Das Bundesamt für Finanzen in Bonn, das deutsche Pendant zur amerikanischen Steuerbehörde IRS, hat am 27. Januar 2003 Freistellungsbescheide an die Church of Scientology International (CSI), der Mutterkirche der Scientology-Religion, erlassen. Darin wird der CSI Steuerbefreiung für ihre Einnahmen in Deutschland gewährt. Die Entscheidung durch das Bundesamt für Finanzen bedeutet, dass die in Los Angeles beheimatete Mutterkirche der Scientology-Religion das erste Mal in Deutschland als steuerbefreit anerkannt wurde.

Die Befreiung betrifft Lizenzgebühren für Informations- und Ausbildungsfilme über die Scientology-Religion, die während der Ausbildung von Scientology-Geistlichen gezeigt werden und CSI an die deutschen Kirchen lizensiert. Bisher waren alle Scientology Kirchen in Deutschland gehalten, 25 % der Lizenzgebühren an das jeweils zuständige Finanzamt abzuführen. CSI hat jetzt die Steuerbefreiung für die Lizenzgebühren aller neun deutschen Scientology Kirchen in München, Hamburg, Stuttgart, Berlin, Frankfurt, Düsseldorf, Hamburg-Eppendorf und den Celebrity Centres in München und Düsseldorf erhalten. Die Freistellungsbescheide betreffen den Zeitraum 1994 bis 2005.

Präzedenz-Entscheidung des Finanzgericht Köln

Die Entscheidung des Bundesamt für Finanzen, der CSI Steuerbefreiung zu gewähren, folgt einer Präzedenz-Entscheidung des Finanzgericht Köln (Az 2 K 6627/96) vom 24. Oktober 2002. Das Gericht hatte entschieden, dass Scientology Missions International (SMI) und die International Hubbard Ecclesiastical League of Pastors (I-HELP) nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland zur Steuerbefreiung qualifiziert sind, da sie in den USA als gemeinnützige religiöse Körperschaften anerkannt sind. SMI ist die Mutterkirche für alle Scientology Missionen. I-HELP gibt Scientology-Geistlichen ausserhalb der organisierten Kirchen die notwendige Anleitung in der Erfüllung ihrer Aufgaben als Geistliche. Beide Organisationen haben ihren Sitz ebenso wie CSI in Los Angeles/USA.

Nach der rechtskräftigen Gerichtsentscheidung vom Oktober erliess das Bundesamt für Finanzen jetzt gleichlautende Freistellungsbescheide zugunsten von CSI, da auch sie in den USA als gemeinnützige religiöse Körperschaft anerkannt und dort von der Einkommensteuer befreit ist.

Rev. Heber Jentzsch, Präsident der Church of Scientology International, hob die besondere Bedeutung dieser Steuerbefreiung hervor:

„Es ist das erste Mal, dass eine deutsche Behörde die Tatsache der Anerkennung von Scientology in den USA auch für Deutschland respektieren musste. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt bei unseren Bemühungen, genauso wie andere Religionsgemeinschaften in Deutschland behandelt zu werden, wie es die deutsche Verfassung und internationale Abkommen verlangen.“

Scientology ist in den größten Staaten der westlichen Welt offiziell als Religionsgemeinschaft anerkannt wie in den USA, Kanada, Australien, Südafrika, Schweden, Portugal, Ungarn, Italien, Niederlande, Taiwan, Neuseeland und anderen Nationen. Weltweit sind hunderte von Verwaltungsentscheidungen sowie Gerichtsurteilen – letztere auch in Deutschland – zu dem Schluss gekommen, dass Scientology eine bona fide Religionsgemeinschaft ist.