Wer ist Ingo Heinemann?

Welche Interessen die „Weltanschauungsbeauftragten“ der Amtskirchen über die Jahrzehnte hinweg wirklich zu schützen suchten, ist heute längst kein Geheimnis mehr. Es ging (und geht nach wie vor) um den Erhalt von Privilegien und hohen staatlichen Subventionen.

Für die Sicherung eines weiteren Monopols auf dem Gebiet des „Geistes“, einschließlich entsprechender staatlicher Zuwendungen, ist der eher weltlich orientierte Geschäftsführer der „Aktion für geistige und psychische Freiheit“ zuständig: Der mittlerweile verstorbene Rechstanwalt Ingo Heinemann. Seit den frühen achtziger Jahren bündelte Heinemann in seinem Dachverband „AGPF“ die Interessen von Psychiatrie und Psychologen, um mit allen Mitteln gegen neue Minderheitsreligionen vorzugehen.

Es ist nicht ohne Ironie, dass die AGPF, die jahrelang und mit fanatischem Eifer die „Vereinsaustragung“ von Religionsgemeinschaften betrieben hat, jetzt selbst auf das letzte Kapitel ihrer eigenen Vereinsgeschichte zusteuert.

In seinen Anfangsjahren hatte sich der psychiatrische Lobbyverein AGPF noch mit den Sektenbeauftragten der Amtskirchen und den von ihnen aus der Taufe gehobenen „Elternvereinen“ zusammengeschlossen, um gemeinsam gegen die vermeintliche Konkurrenz der neuen Religionen vorzugehen.

Aktion Psychisch Kranke

Die AGPF teilte sich nicht nur die Räumlichkeiten mit der „Aktion Psychisch Kranke“, sondern nährte sich über viele Jahre auch aus einem Bundesetat für die sogenannte Psychohygiene der auch Ingo Heinemanns satte Gehälter bestritt.

Was immer man sich unter „Psychohygiene“ vorstellen mag, der Begriff erinnert unwillkürlich und nicht ganz zu Unrecht an einen dunklen Abschnitt deutscher Geschichte.

AGPF und Deprogramming

Dazu passte die Verwicklung der AGPF in das sogenannte Deprogramming, ein Begriff, mit dem die gewaltsame Entführung und Glaubensaustreibung von Mitgliedern einer neuen Religionsgemeinschaft verharmlost wurde. Ende der achtziger Jahre drangen Einzelheiten dieser Form von Gesinnungsterror an die breite Öffentlichkeit. Das kriminelle Treiben wurde ausnahmslos scharf verurteilt. Trotz massiver Angriffe und diverser Vereinsaustritte überstand die AGPF den Skandal.

Osho Prozess

Richtig ins Schleudern geriet die AGPF Mitte der neunziger Jahre, als der Steuertopf, aus dem sie sich finanzierte, plötzlich versiegte. Damals entschied das Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit einem Prozess, den die Osho-Gemeinschaft angestrengt hatte, dass der Staat aus Steuergeldern nicht fördern darf, was ihm per Grundgesetz Artikel 4 verboten ist, nämlich auf Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften Attacken zu reiten, die jeder Sachlichkeit entbehren.

Danach wurde es still um die AGPF. Die Finanzierung aus Steuermitteln wurde gestrichen und Ingo Heinemann trieb sein Unwesen nur noch vom Schreibtisch aus.

Nach dem Urteil des VGH Mannheim, dass die Kampagne der AGPF jetzt endgültig ins Aus stellt, hängt der Verein nur noch an der Beatmungsmaschine seiner Hintermänner. Ob jemand auch die letzten lebenserhaltenden Maßnahmen irgendwann einstellt, wird wie immer eine Frage finanzieller Erwägungen sein. Denn wer würde die AGPF schon vermissen? Nur diejenigen, die finanziell von ihr profitieren.