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VGH Mannheim: Scientology-Gemeinde Baden-Württemberg e.V. verfolgt keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Die „Scientology-Gemeinde Baden-Württemberg e.V.“ (Sitz Stuttgart) ist nicht wirtschaftlich tätig und behält ihren Vereinsstatus. Dies entschied am 12.12.2003 verkündeten Urteil (Az.: 1 s 1972/00) der Verwaltungsgerichtsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim (VGH).

VGH Mannheim: Scientology-Verein behält Rechtsfähigkeit

Damit setzten sich die Scientologen erneut gegen das Regierungspräsidium Stuttgart durch. Bereits 1999 hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart aufgrund einer positiven Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 1997 in Berlin in dieser Frage zugunsten der Glaubensgemeinschaft entschieden.

Kommentar des Scientology-Sprechers zum Urteil

Die Präsidentin der „Scientology-Gemeinde Baden-Württemberg e.V.“ sagte nach der Urteilsverkündung in Mannheim: „Das Urteil der Mannheimer Richter war nach der höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts folgerichtig. Es ist ein wichtiges Fundament für das weitere Wachstum unserer Gemeinschaft in Baden-Württemberg und schiebt behördlicher Religionsdiskriminierung einen Riegel vor. In Zeiten, wo die öffentliche Hand zunehmend bei wichtigen sozialen Aufgaben den Rotstift ansetzen muß, ist es ein Zynismus, wenn behördliche Religionsinquisitoren mit unsinnigen Schikanen ungestraft Hundertausende von Euro Steuergelder verpulvern. Im nächsten Jahr werden wir in Dutzenden von Städten in ganz Baden-Württemberg verstärkt unsere sozialen Projekte vorstellen, insbesondere im Kampf gegen das Drogenelend und in der Drogenprävention. Unsere Gemeinschaft verfolgt ausschließlich religiöse Ziele, deshalb ist Scientology in fast allen englischsprachigen und europäischen Ländern als Religion und gemeinnützig anerkannt.“

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