Die Scientology Kirche Bayern e.V. gewinnt am 27.07.2011 den Rechtsstreit gegen den Freistaat Bayern. Die Berufung gegen ein vom Verwaltungsgericht Ansbach erlassenes Urteil vom Dezember 2010 wurde zurück gewiesen.
Hauptamtliche Vereinstätigkeit ist kein Arbeitsverhältnis
In einem seit über 15 Jahren währenden Konflikt mit dem Freistaat Bayern zur Frage der Zahlung von Schwerbehindertenabgaben seitens der Scientology Kirche Bayern e.V. hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 27.07.2011 die Berufung des Freistaates Bayern gegen ein vom Verwaltungsgericht Ansbach erlassenes Urteil vom Dezember 2010 zurückgewiesen (12 BV 11.465). Die Kosten dieses langjährigen Verfahrens wurde dem Freistaat auferlegt.
Der Rechtsstreit betrifft im wesentlichen die Frage, ob hauptamtliche aktive Mitglieder der Scientology Kirche „Arbeitnehmer“ und ihre innerkirchlichen Positionen “Stellen” im Sinne des Schwerbehindertenrechts darstellen. Wäre das der Fall, müsste die Scientology Kirche Bayern e.V. für die Nichteinstellung einer bestimmten Anzahl von Schwerbehinderten eine Ausgleichszahlung an den Staat abführen. Konkret ging es um das Jahr 1993 und einen Betrag von 19.500 DM.
Natürlich sind in der Scientology Kirche Bayern e.V. auch Schwerbehinderte als Mitglied ihrer Gemeinschaft tätig. Denn nach der Vereinssatzung können nur Mitglieder für die Gemeinschaft aktiv tätig werden. Sie decken ihren Lebensunterhalt in der Regel durch außerkirchliche Tätigkeiten ab.
Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte in erster Instanz mit Urteil vom 2.12.2010 entschieden, dass der Behördenbescheid in seiner letzten Fassung aus dem Jahre 2007 aufzuheben ist. Denn die aktiven Mitglieder der Scientology Gemeinde Bayern bildeten kein Arbeitsverhältnis mit ihrer Religionsgemeinschaft, sondern leisteten als aktive Mitglieder aufgrund ihrer ideellen Motivation ihren satzungsgemäßen Vereinsbeitrag zur Förderung ihrer Religion. Es hatte sich insofern einem früheren rechtskräftigen Urteil des Sozialgerichts Nürnberg aus dem Jahre 2000 angeschlossen.
Der Freistaat Bayern legte dagegen Berufung ein, die nun mit Urteil vom 27.7.2011 zurückgewiesen wurde (12 BV 11.465). Eine ausführliche Begründung folgt noch. Die Scientology Kirche Bayern e.V. zeigte sich erfreut über dieses Ergebnis und geht davon aus, dass damit ein langjähriger Konflikt sein Ende gefunden hat.
Die Scientology Kirche betreut in ganz Bayern etwa 2500 Scientologen. Sie setzt sich aufgrund ihres religiösen Selbstverständnisses auch intensiv für Drogenprävention, die Förderung der Menschenrechte und moralischer Werte sowie für andere humanitäre Projekte ein, die sie um ihrer selbst Willen tätigt und als originären Teil ihrer Religionsausübung begreift.