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VG Ansbach: Scientology-Kirche Bayern bleibt eingetragener Verein (AN 16 K 06.03463)

Die Scientology-Kirche Bayern ist zu Recht ein eingetragener Verein. Das entschied das Verwaltungsgericht (VG) Ansbach am 14.11.2008. Für einen Geschäftsbetrieb mit Gewinnabsicht hatte das Verwaltungsgericht keine stichhaltige Beweise gefunden. (AN 16 K 06.03463)

Scientology-Kirche Bayern verfolgt religiös-ideelle Ziele

In einem seit 1993 offenen Verwaltungsverfahren ging es vor dem Verwaltungsgericht Ansbach um die Frage, ob die Scientology Kirche Bayern e. V. zu Recht im Vereinsregister eingetragen ist, weil sie religiös-ideelle Ziele verfolgt. Die Stadt Fürth und die Regierung von Mittelfranken hatten dies durch Bescheide im Jahre 1995 bzw. 1996 wegen der angeblichen Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke in Frage gestellt und den Vereinsstatus entzogen. Hiergegen richtete sich die Klage der Kirche.

Seit dieser Zeit hat es mehrere Grundsatzurteile zu dieser Frage gegeben, die allesamt sowohl vor dem Bundesverwaltungsgericht im Jahre 1997 wie auch anschließend vom VGH Baden-Württemberg in Mannheim im Jahre 2003 und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München im Jahre 2005 rechtskräftig zu Gunsten anderer Scientology Gemeinden entschieden worden sind. Dennoch war die Stadt Fürth nicht bereit, diese Sache außergerichtlich zu bereinigen, so dass der letzte zu dieser Frage anhängige Prozess Deutschlands notwendig wurde. Das Urteil des VG Ansbach reiht sich ein in diese Liste von positiven Urteilen.

Die Scientology Kirche Bayern ist und bleibt damit zu Recht ein Idealverein mit religiöser Zielsetzung, wie bereits in der Vergangenheit von ca. 50 deutschen Gerichten unter Verweis auf Art. 4 GG (Religionsfreiheit) bestätigt wurde.

Kommentar zur Gerichtsentscheidung

Der Sprecher der Scientology Kirche Deutschland: “Wir sind über den Gerichtsentscheid erfreut. Das Urteil zieht einen Schlussstrich unter die seit 25 Jahren geführte Debatte über unsere Religion und sorgt damit für eine Versachlichung der Argumentation über Scientology. Unabhängige Theologen und Religionswissenschaftler aus aller Welt bestätigen seit Jahrzehnten die tief religiösen Inhalte der Scientology Religion und haben auch immer wieder den gesellschaftlichen Wert unserer sozialen Betätigungen gewürdigt. In den Bereichen Aufklärung über Drogenmissbrauch und Schutz der Menschenrechte gibt es weltweit viel zu tun, das Urteil trägt dazu bei auch in Bayern unsere sozialen Projekte zu intensivieren.”

Die erste Scientology Kirche wurde im Jahre 1954 von Mitgliedern in den USA gegründet. Heute umfasst die Scientology Religion weltweit mehr als 7500 Kirchen, Missionen und Gruppen in 163 Ländern mit ca. 10 Millionen Mitgliedern. In Deutschland ist die Scientology Kirche seit 1969 präsent und hat heute 19 Kirchen und Missionen.

International hatte zuletzt der Spanische Nationale Verwaltungsgerichtshof Ende Oktober 2007 die Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft zur Eintragung in das staatliche Religionsregister anerkannt. Dieses Urteil nahm auch auf ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 5. April 2007 gegen Russland Bezug, in dem der Anspruch der Scientology Kirche auf die Menschenrechtsgarantie der religiösen Vereinigungsfreiheit im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention bestätigt wurde.