Proklamation der Religion, der Menschenrechte und der Gesellschaft – Church of Scientology International

Die Proklamation der Religion, der Menschenrechte und der Gesellschaft der Church of Scientology International wurde anlässlich der Eröffnung ihres neuen Büros in Brüssel am 17. September 2003 herausgegeben und ist eine öffentliche Erklärung der Prinzipien, die unsere Menschenrechtsprogramme lenken. Das Dokument legt im Detail die offizielle Position der Kirche in Bezug auf viele der wichtigen Anliegen der heutigen Zeit dar: die Rolle der Religion in der Gesellschaft, Glaubensfreiheit, Meinungsfreiheit, Demokratie, Gerechtigkeit, die Beziehung von Kirche und Staat, Informationsfreiheit, multikulturelle Gesellschaften, die Rechte von Eltern und Kindern und viele andere.

Präambel

Religion ist heutzutage Gegenstand vieler Diskussionen und kritischer Betrachtungen. Dennoch war ihr zivilisierender Einfluss zu keiner Zeit von größerer Wichtigkeit als heute. Der Gründer der Scientology Religion, L. Ron Hubbard, war der Ansicht, dass Religion der erste Ausdruck des Gemeinschaftssinns ist: „Wenn Religion in einer Gesellschaft ohne Einfluss ist oder ihn verloren hat, erbt der Staat die gesamte Last von öffentlicher Moral, von Verbrechen und von Intoleranz“, schrieb er. „Er muss dann Bestrafung und Polizei einsetzen. Doch das ist nicht erfolgreich, da Moral, Integrität und Selbstachtung, die einer Person nicht schon innewohnen, kaum mit großem Erfolg erzwungen werden können. Allein durch ein spirituelles Bewusstsein und das Einschärfen des spirituellen Wertes dieser Eigenschaften können sie zustande kommen. Es muss mehr Vernunft und mehr emotionelle Motivation, moralisch und so weiter zu sein, geben, als es Androhung von Strafe durch den Menschen gibt.“

Der heilige Thomas von Aquin fasste heilige Lehre als eine Wissenschaft auf, die sich auf Prinzipien gründet, welche durch das Licht einer höheren Wissenschaft bekannt sind, der Wissenschaft Gottes, und da sowohl Glaube als auch Vernunft die Wahrheit ausfindig machen, ist ein Konflikt zwischen ihnen unmöglich, da sie beide von Gott ausgehen. Anstatt sich also im Widerstreit zu befinden, sollten sich Religion und Wissenschaft gegenseitig ergänzen, wobei die Religion eine lenkende Hand bietet, um die ungeheuren wissenschaftlichen Entdeckungen unserer Zeit nutzbar zu machen, sodass sie im Dienste des Friedens, der Toleranz und der Menschenrechte zum Nutzen aller stehen.

Wir leben in einer Welt, in der viele Lösungen, die vorgebracht wurden, um die dringenden Probleme dieser Welt zu bewältigen, die spirituelle Natur der Menschheit außer Betracht lassen. Die Erhebung des seelenlosen Psychiaters über den Kleriker trug nichts dazu bei, diese Probleme zu lösen. Im Gegenteil, die explosionsartige Ausbreitung der Intoleranz, die Geißel des Drogenmissbrauchs, das um sich greifende Unheil des Analphabetentums, Kriminalität, Unmoral und der rapide Anstieg des Terrorismus und internationaler Konflikte veranschaulichen die Sinnlosigkeit dessen, diese Probleme mit rein wissenschaftlichen Lösungen anzugehen.

Religion oder Weltanschauung erfüllen in der Gesellschaft eine entscheidende Rolle, und zwar nicht nur für den Einzelnen, sondern auch für die Gesellschaft als Ganzes. Die Scientology Kirche vertritt die Ansicht, dass erneute Bekräftigung der Vorrangstellung des menschlichen Geistes ein Wiederaufleben unserer Kultur herbeiführen wird. Unter Beachtung dieser Grundannahme glauben wir, dass die Einhaltung der folgenden Grundsätze das Fundament bildet, welches die Förderung der Religionsfreiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens in der Welt und des Schutzes der Menschenrechte ermöglicht.

Individuelle Rechte

1. Jede Person, unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht oder ethnischer Zugehörigkeit, ist ein geistiges Wesen, ist des Respektes würdig und verdient es, dass ihm Würde zugestanden wird.

2. Jede Person hat im Interesse des Gemeinwohls eine Verantwortung, ihre Familie, ihre Gemeinde und die ganze Gesellschaft zu verbessern. Wie L. Ron Hubbard schrieb: „Ein Wesen wird nur in dem Maße hoch-/wertgeschätzt, wie es anderen dienen kann.“

3. Jede Person hat das Recht, über ihren eigenen Glauben und ihre eigene Überzeugung zu entscheiden. Dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung aus eigenem Entschluss zu wechseln. Weder Staaten noch religiöse Gruppen besitzen das Recht, die religiösen Überzeugungen einer Person entweder direkt oder indirekt zu kontrollieren. Auch dürfen Staaten die Freiheit einer Person nicht behindern, sich religiösen Gruppen anzuschließen oder sie zu verlassen.

4. Jede Person hat ein Recht, sich mit anderen zu vereinigen, sich mit ihnen für religiöse Zwecke zu organisieren und ihre religiösen Glaubensinhalte zum Ausdruck zu bringen, sie zu praktizieren und sie öffentlich zu verbreiten. Die Religions- und Glaubensfreiheit muss das Recht umfassen, die Schriften und Texte der eigenen gewählten Religion zu besitzen, religiöse Dienste privat und öffentlich durchzuführen, und seine Kinder in der eigenen religiösen Tradition aufzuziehen. Dabei darf weder deren eigenes Recht auf Freiheit der Religion oder Weltanschauung noch ihre Ausübung dieses Rechtes, sobald sie die Mündigkeit erreichen, beeinträchtigt werden.

Verantwortung für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte

5. Staaten müssen das Recht auf Religionsfreiheit aller Bürger, Gruppen von Bürgern, Eltern und heranwachsender Mitglieder der Gemeinschaft wirksam schützen und gewährleisten, dass ihre Grundsätze hinsichtlich religiöser Minderheiten sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich den Prinzipien der Gleichheit und Nichtdiskriminierung entsprechen. Die Staaten dürfen sich die Verantwortung für das Gewissen des Individuums nicht durch die Förderung, die Auferlegung oder die Zensur eines bestimmten Glaubens oder einer bestimmten Weltanschauung anmaßen oder aufgrund von Religion oder Weltanschauung diskriminieren. Staaten müssen gegenüber religiösen Minderheiten ein Klima der Toleranz fördern. Wenn zwischen einem Staat und einer Religion irgendwelche Differenzen entstehen, sollte der Staat in gutem Glauben den Dialog mit der Religion suchen und nationale und internationale Maßnahmen zur Konfliktverhütung ergreifen, um solche Auseinandersetzungen beizulegen.

6. Jegliche Einschränkungen der Freiheit, seine Religion oder Überzeugung auszuüben, dürfen nur zugelassen werden, wenn sie (a) vom Gesetz vorgeschrieben sind, (b) zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit oder Moral notwendig sind, und (c) die am wenigsten einschneidenden Mittel einsetzen, die notwendig sind, um zu gewährleisten, dass sie in einer Weise angewandt werden, die die individuellen und Gemeinschaftsrechte auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit nicht entkräftet. Staaten dürfen ihre Rechtsdurchsetzungs- oder Regulierungsbefugnisse nicht missbrauchen, um Maßnahmen zu rechtfertigen, die direkt oder indirekt religiöse Überzeugungen oder Praktiken verletzen. Versuche, unter dem Deckmantel der Rechtsdurchsetzung, Einzelpersonen oder Gruppen wegen Ausübung ihrer Religion strafrechtlich zu verfolgen, stellen Ketzerprozesse dar, die Grundfreiheiten verletzen.

7. Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Sexismus, ethnische und ideologische Ungleichheit und alle Formen religiöser Diskriminierung stellen eine Geißel für die Gesellschaft dar und sind zu verurteilen.

8. Wie ausführlich in der Erklärung über die Prinzipien der Toleranz beschrieben, welche von der UNESCO, der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur, herausgegeben wurde, sind die Kommunikationsmedien dazu verpflichtet, sich dessen zu enthalten, Informationen zu verbreiten, welche Minderheiten verunglimpfen. Dies umfasst religiöse Praktiken und Glaubensanschauungen von Minderheiten. Die Toleranz wahrt Menschenrechte und Pluralismus, indem sie Respekt, Anerkennung und Wertschätzung für die reichhaltige Vielfalt der Religionen, Rassen, Ethnien und Kulturen dieser Welt fordert. Hierbei handelt es sich nicht lediglich um eine moralische Verpflichtung, sondern um ein rechtliches Erfordernis. Staaten müssen sich im Hinblick auf religiöse Angelegenheiten strikt neutral verhalten. Staatliche Informations- und Aufklärungskampagnen über Minderheiten dürfen weder diskriminierend oder verleumderisch noch durch ideologische oder parteiische Indoktrination beeinträchtigt sein. Auch sollten die Medien eine konstruktive Rolle spielen und es vermeiden, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Sexismus, Antisemitismus, Ausgrenzung, Marginalisierung, Verunglimpfung und Diskriminierung, die gegen religiöse und andere Minderheiten zum Ausdruck gebracht werden, zu fördern.

9. Die Staaten müssen den Pluralismus und die Vielfalt respektieren und fördern, denn ohne sie ist Gerechtigkeit unmöglich. Personen sollten unabhängig von Hautfarbe, Rasse, Religion, Geschlecht, Volkszugehörigkeit oder anderen Unterscheidungsmerkmalen gleich behandelt werden.

10. Schwerwiegende Vorfälle der Intoleranz und der Diskriminierung finden in vielen Teilen der Welt zum Nachteil der Menschenrechte und der Grundfreiheiten statt. Staaten und Organisationen des Privatsektors sollten die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die UN-Erklärung über die Beseitigung aller Formen von Intoleranz und der Diskriminierung aufgrund der Religion oder des Glaubens von 1981, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Allgemeinen Kommentar des Menschenrechtsausschusses zu Artikel 18, der Religion oder Weltanschauung definiert und Diskriminierung neuer Religionen und religiöser Minderheiten verbietet, sowie alle anderen internationalen und regionalen Menschenrechtsdokumente zur Anwendung bringen, um eine Kultur der Toleranz zu fördern und das Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit für alle zu schützen.

Rechte von Kindern

11. Die Rechte jedes Kindes müssen unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, der Besitzverhältnisse, Behinderung, Geburt oder sonstigem Status des Kindes oder der Eltern oder der Vormunde ohne Diskriminierung jeglicher Art gewährleistet und geschützt werden.

12. Bildungseinrichtungen müssen aktiv und mit Aufrichtigkeit in Schulen eine Kultur der Toleranz von Minderheiten und Ideologien fördern. Sie sollten gewährleisten, dass religiöse und ethnische Minderheiten in der Unterrichtsliteratur in einem günstigen Licht dargestellt werden, indem Materialien und Unterrichtsinhalte geschaffen werden, die Pluralismus und Vielfalt würdigen.

Die Beziehung zwischen Kirche und Staat

13. Kirche und Staat sollten getrennt sein. Dennoch sollten religiöse Institutionen und der Staat zusammenarbeiten, um die zentralen Probleme der Gesellschaft zu lösen, ohne ein beliebiges Glaubenssystem zwangsweise einzuführen. Religiöse Organisationen haben ein Recht und eine Verantwortung, sich mit guten Werken zum Nutzen der Gesellschaft zu engagieren.

14. In diesem Zeitalter der interkontinentalen Reisen und der unmittelbaren internationalen Kommunikation sind multikulturelle Gesellschaften unser Schicksal. Unterschiedliche religiöse und ethnische Gruppen müssen lernen, einander zu respektieren und in Frieden und Freundschaft zu leben. Wo Differenzen zwischen verschiedenen Abschnitten der Gemeinschaft eintreten, sollten religiöse Organisationen sich vereinen, um dazu beizutragen, die Barrieren zu überbrücken und den Konflikt zu lösen.

Redefreiheit und eine transparente Regierung

15. Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung sind das Herzstück der Demokratie. Jeder hat das Recht, ohne Beeinträchtigungen Meinungen zu hegen, und das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dies umfasst die Freiheit, ungeachtet von Grenzen Informationen und Ideen aller Art zu entdecken, zu empfangen und zu verbreiten, sei dies mündlich oder unter Zuhilfenahme eines Mediums seiner oder ihrer Wahl. Niemand darf aufgrund seiner oder ihrer Äußerungen, Meinungen oder Überzeugungen irgendeiner Beschränkung, Benachteiligung oder Sanktion ausgesetzt werden.

16. Staaten sollten sich an die Grundsätze von Johannesburg über die Nationale Sicherheit, die Freiheit der Meinungsäußerung und den Zugang zu Informationen halten. Öffentliche Einrichtungen sollten für den Bürger leicht zugänglich sein. Eine transparente Regierung ist ein Heilmittel für übertriebene Geheimhaltung und ein Bollwerk gegen Korruption. Überlegungen der nationalen Sicherheit dürfen nicht als eine Entschuldigung dafür missbraucht werden, Bürgern die Möglichkeit des Zugangs und der Überprüfung der Handlungen ihrer Regierung zu verwehren.

17. Rechtsstaatlichkeit, Fairness und Gerechtigkeit werden durch Fehlinformationen und Hasspropaganda betreffend Minderheiten und ihrer Mitglieder untergraben. Staaten sollten bestrebt sein, nur zutreffende, neutrale und notwendige Informationen über Einzelpersonen und Organisationen aufzubewahren. Jede Person sollte angemessenen Zugang zu Informationen über sie haben, die von Regierungen aufbewahrt werden. Wenn sich diese Informationen als falsch erweisen, sollte jede Person das Recht haben, sicherzustellen, dass sie korrigiert werden.

Freiheit von unmenschlicher Behandlung

18. Niemand sollte hingerichtet werden. Staaten sollten die Todesstrafe abschaffen. Eine einzige unschuldige Person, die unrechtmäßig hingerichtet wird, ist eine zu viel.

19. Keine Person sollte je dazu gezwungen werden, sich Elektroschockbehandlung, Psychochirurgie oder erzwungener Verabreichung bewusstseinsverändernder Mittel zu unterziehen. Staaten sollten derartige Missbräuche für illegal erklären.

Demokratie und Frieden

20. Totalitäre Regime sind nicht akzeptabel, da sie systematisch Menschenrechte verweigern und versuchen, grundlegende Freiheiten zu unterdrücken. Zwischenstaatliche Organisationen, demokratische Staaten, religiöse und Menschenrechtsorganisationen sollten mit Einzelpersonen und Organisationen in diesen Ländern zusammenarbeiten, um Kampagnen zum Zwecke der friedlichen Wiederherstellung demokratischer Prinzipien und Werte in totalitären Staaten zu betreiben.

21. Krieg ist nicht die Antwort. Im Atomzeitalter können wir uns keine bewaffneten Konflikte leisten, um nationale oder internationale Streitigkeiten zu lösen. Konfliktlösung durch ordnungsgemäß konstituierte und anerkannte Institutionen, Diplomatie und Dialog stellen weit überlegene Mittel dar, um Streitigkeiten beizulegen, ohne dabei zu kriegerischen Maßnahmen zu greifen. Sie sollten die vorrangig von den Vereinten Nationen und der internationalen Gemeinschaft genutzten Mittel sein, um bewaffnete Konflikte zu vermeiden. Religionen müssen in Harmonie zusammenarbeiten, um Dialog, Frieden und Toleranz zu fördern, wodurch eine Umgebung des Vertrauens und des Verstehens geschaffen wird, in der die Beilegung von Differenzen möglich ist, die historisch Krieg und Hass gefördert haben.

22. Demokratie ist die beste erdachte Regierungsform. Sie verbietet die Tyrannei und weist der Regierung den Dienst an der Gruppe zu und nicht der Gruppe den Dienst an der Regierung. Bürger sollten zur Teilnahme an zivilgesellschaftlichen Angelegenheiten angeregt werden und sich an dem Prozess der Regierungsführung beteiligen, indem sie abstimmen und bei ihrer Regierung Petitionen einreichen, um Reformen herbeizuführen und Wiedergutmachung bei Missständen zu erwirken. Die wahre Qualität einer Demokratie äußert sich darin, wie eine Regierung Minderheiten vollständige und gleiche Rechte gewährt.

Proklamiert und ausgestellt an diesem Tag,

dem 17. September 2003, zur Feier der Eröffnung des Europäischen Büros für Öffentlichkeitsarbeit und Menschenrechte der Church of Scientology International, rue de la Loi, 91, Brüssel.

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