Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat am 6. April 2022 entschieden, dass eine Gemeinde die Bewilligung einer finanziellen Zuwendung, mit der umweltpolitische Zielsetzungen verfolgt werden, nicht davon abhängig machen darf, dass Antragsteller eine Erklärung zur Distanzierung zu Scientology abgeben. (Az. G 8 C 9.21)
Bereits der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH Az. 4 B 20.3008), hatte die Stadt München verpflichtete der Antragstellerin eine Förderzusage zu erteilen, was das Bundesverwaltungsgericht jetzt bestätigt hat.
Link zur Pressemitteilung Nr. 22/2022 des Bundesverwaltungsgerichts vom 06.04.2022