Die Scientology Kirche Deutschland begrüßt die Auflösung der Arbeitsgruppe Scientology von Ursula Caberta die sie schon seit Jahren gefordert hatte. Das rechtswidrige Agieren Cabertas war wiederholt Anlass von Gerichtsverfahren gewesen. Die Scientology Kirche und ihre Mitglieder mussten diese anstrengen, um diskriminierende Handlungen wie Cabertas verfassungswidrige “Schutzerklärung” oder polemische und unwahre Behauptungen über Scientology zu unterbinden und generell Cabertas Arbeitsgruppe in die Schranken des Rechts zu verweisen.
Bereits Ende der 90er Jahre hatte Caberta einen Prozess gegen die Scientology Kirche verloren, welche die folgenden Vorwürfe gegen sie erhoben hatte:
Missachtung des Grundgesetzes (Artikel 3, 4 und 5), Verletzung der Menschenrechtskonventionen der KSZE und der Vereinten Nationen, Verletzung des staatlichen Neutralitätsgebotes, Amtsmissbrauch, Verletzung des Datenschutzgesetzes, widerrechtliche Boykottaufrufe.
Das Landgericht und das OLG Hamburg (Az. 7 U 128/97) gaben der Scientology Kirche Recht, aufgrund zahlreicher Anhaltspunkte diese Vorwürfe gegen Caberta erheben zu dürfen. Für diese Vorwürfe gibt es heute wesentlich mehr und massivere Anhaltspunkte als im Jahre 1997/98.
Aufgrund der Annahme eines zinslosen und tilgungsfreien “Darlehens” in der Höhe von 75000 Dollar von einem mittlerweile verstorbenen US-Millionär hatte die Scientology Kirche im Jahre 2000 Anzeige wegen Vorteilsnahme und Bestechlichkeit bei der Hamburger Staatsanwaltschaft erstattet. Das Strafverfahren endete jedoch mit einem Deal der beteiligten Parteien, wobei das Verfahren gegen Caberta wegen Vorteilsnahme im Juni 2002 unter Auflage einer Geldbuße von 7500 Euro eingestellt wurde. Caberta hatte sich durch dieses Verhalten korrumpiert und gänzlich unglaubwürdig gemacht. Deshalb hatte die Scientology Kirche schon damals Cabertas fristlose Entlassung als einzig richtige Maßnahme gefordert.
Ein Hamburger Gericht hat bereits im Jahre 2003 die verfassungsmäßig geforderte Neutralität im Falle von Caberta als nicht erfüllt angesehen. Ein weiteres Hamburger Gericht kritisierte den Senat im Jahre 2008 für das Fehlen disziplinarrechtlicher Schritte wegen der wiederholten Missachtung von Gerichtsentscheidungen durch Cabertas Arbeitsgruppe und der damit verbundenen politischen “Ladehemmung”.
Noch im April 2010 hatten die Anwälte der Scientology Kirche der Stadt Hamburg mit einer Schadensersatzklage gedroht, weil Caberta zum X-ten Mal die erfundenen Stories vermeintlicher Aussteiger im Fernsehen mit dem Mantel der Glaubwürdigkeit versehen hatte. Der Senat hat offenbar auch hieraus die notwendigen Konsequenzen gezogen und Caberta generell die Zuständigkeit für solche Personen entzogen.
In letzter Zeit war Caberta wiederholt mit Mitgliedern der Terrorgruppe Anonymous in der Öffentlichkeit aufgetreten. Diese Gruppe ist international nicht nur für rechtswidriges Computer-Hacking bekannt geworden. Aktivisten dieser Vereinigung sind in den USA wiederholt wegen sogenannter „hate crimes“ zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Ein Münchner Anführer dieser Gruppe wurde 2009 wegen Verbreitung von Nazisymbolen verurteilt. Auf den Blogs von Anonymous finden sich auch immer wieder Links zu Kinderpornographie-Seiten. Im Zusammenhang mit Anonymous ließ Caberta jegliche Distanzierung von diesen rechtswidrigen Auswüchsen vermissen.
Eine Gesamtschau auf das vergangene Agieren von Caberta und ihrer Arbeitsgruppe machen deutlich, dass der Senat den einzig richtigen und längst überfälligen Beschluss gefasst hat, Cabertas Arbeitsgruppe aufzulösen. Denn schon längst konnte nicht mehr von einer „Gruppe“ gesprochen werden, saß doch Caberta zuletzt allein in den Räumlichkeiten.
Angesichts der genannten Fakten sollte man erwarten, dass jeder Bürger unseres Landes, dem die Grundsätze von Freiheit, Gleichheit vor dem Gesetz und Rechtsstaatlichkeit heilig sind, diesen Senats-Beschluss offen befürwortet.
„Die Scientology Kirche ist nach wie vor der Auffassung, dass Caberta als Staatsdienerin unhaltbar geworden ist. Die Summe der von ihr zu verantwortenden Missstände lasse nur ihre Entlassung zu. Dies ist auch heute noch unsere Forderung“ so der Sprecher der Scientology Kirche Deutschland Jürg Stettler.
Dass Caberta der unmittelbaren Aufsicht der Innenbehörde unterstellt wurde, wo ihr nun auf die Finger geschaut wird, wird sie nicht erfreuen. Dennoch: Solange sie im Amt verbleibt, sieht die Scientology Kirche keinen Anlass zur Freude. Denn sie wird weiterhin auf der Hut sein müssen, die Gefährdung der Freiheitsgarantien und des Gebotes der Rechtsstaatlichkeit unseres Grundgesetzes für sich und ihre Mitglieder abzuwenden.