Anonymous: Haft- und Geldstrafe für Hacker auf Scientology Websites

26.11.2009 – Im Januar 2008 startete ein junger Hacker, mit anderen Personen, einen Hackerangriff auf die Internetseiten der Scientology Kirche in den USA. Der junge Mann wurde nun zu einer Gefängnisstrafe und Schadenersatz verurteilt.

Hackerangriff auf amerikanische Scientology Websites

Im Januar 2008 wurde weltweit ein Hackerangriff auf verschiedene Internetseiten gestartet. Einer der Täter, Dimitriv G. aus Verona in New Jersey, hatte mit anderen Personen, die sich selbst als „Anonymous“-Mitglieder bezeichneten, einen Hackerangriff auf die Site der Scientology Kirche in den USA ausgeführt. „Anoynmous“ hatte weltweit Internetseiten verschiedener Personen und Organisationen auserkoren. Davon betroffen waren eine Epilepsie-Stiftung, verschiedene Hip-Hop Musikseiten, die Internetseite des Premierministers von Australien, die Scientology Kirche und weitere Personen.

Nach ausführlichen Recherchen hat die Scientology Kirche in USA gegen Dimitriv G. (19) geklagt. Der aus Verona in New Jersey stammende Amerikaner hatte sich im Mai 2009 in dem Anklagepunkt des Computer Hacking für schuldig erklärt. Daraufhin wurde er nun für seine Rolle in dem Distributed Denial of Service (DDoS) auf die Scientology Internetseiten am 18. November verurteilt. DDoS sind Angriffe auf einen Server oder sonstige Rechner in einem Datennetz, mit dem Ziel, einen oder mehrere der Dienste arbeitsunfähig zu machen.

Die Scientology Kirche konnte in der Zeit der Angriffe eine hervorragende Sicherheitsfirma konsultieren, die innerhalb kürzester Zeit den damaligen Internet-Verkehr umgeleitet hat. Somit konnten alle Internetseiten innerhalb weniger Tagen wieder für ein breites Publikum zur Verfügung gestellt werden.

US-Bundesbezirksgericht Newark verurteilt Anonymous Hacker

Aufgrund der Hackerangriffe verurteilte nun das US-Bundesbezirksgericht Newark, vertreten durch den Richter Joseph Greenaway den jungen Hacker Dimitriv G. zu einer Gefängnisstrafe von 336 Tagen mit einer Bewährungsauflage von zwei Jahren. Darüber hinaus muss er – laut Urteil – einen Schadenersatz in Höhe von 37.500 Dollar an die Scientology Kirche leisten (Az. CR 09-87-01).