Bundesverwaltungsgericht: Hamburger Schutzerklärung gegen Scientologen unzulässig (BVerwG 7 C 20.04)
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 66/2005 vom 15.12.2005 Hamburg darf Erklärung zum Schutz vor Scientologen nicht an Unternehmen weitergeben Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Freie und Hansestadt Hamburg nicht befugt ist, Dritten zur Verwendung im Geschäftsverkehr vorformulierte Weiterlesen…