Der Spion der in die Schweiz kam

Verfassungsschutz ohne Grenzen

Zitat aus dem Menschenrechtsbericht des US-Außenministeriums von 1998:

„Im April entschuldigten sich Beamte aus Baden-Württemberg bei den schweizerischen Behörden und stellten Kaution für einen ihrer Verfassungsschützer, der mit dem Einholen von Informationen über die Aktivitäten der Scientology in Baden-Württemberg befasst war und nach einem Gespräch mit einer Kontaktperson in Basel von der schweizerischen Polizei verhaftet wurde. Der Ermittlungsbeamte wurde wegen Spionage sowie wegen Verletzung der schweizerischen Neutralität angeklagt.“

Der englische Sender BBC bezeichnete die Verhaftung und Anklage Peter Göbels vom Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg durch schweizerische Behörden als „peinliche Schlappe für die deutsche Regierung“. Es war jedoch mehr als nur eine Schlappe. Hier zeigte sich exemplarisch, was passieren kann, wenn der Verfassungsschutz sein Instrumentarium willkürlich gegen unbescholtene Privatpersonen einsetzt – nicht, weil diese irgend etwas getan haben oder zu tun beabsichtigen, das „staatsgefährdender“ Natur ist, sondern ausschließlich, weil sie einem bestimmten Glauben anhängen.

Faktisch wurde das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg bei einer nachrichtendienstlichen Operation gegen Mitglieder einer Religionsgemeinschaft ertappt. Und obendrein im Ausland! Peter Göbel wurde am 6. April von der schweizerischen Polizei verhaftet. Basler Polizeibeamte setzten ihn in einer Garage in der Nähe des Hotels Viktoria fest, nachdem er sich im Hotelrestaurant gerade mit zwei schweizerischen Staatsbürgerinnen getroffen hatte, die für ihre kämpferischen Kreuzzüge gegen Minderheitsreligionen bekannt sind. Die Polizei stülpte einen Sack über Göbels Kopf und führte ihn der Bundesanwältin Carla del Ponte vor, die ihn mehrere Stunden lang vernahm.

Zunächst war die Verhaftung von den Medien gar nicht bemerkt worden. Es gab auch keine Presseerklärung der Basler Polizei oder der Bundesanwaltschaft. Vermutlich wollte man die missliche und politisch heikle Lage, in die sich der baden-württembergische Verfassungsschutz begeben hatte, nicht unbedingt an die große Glocke hängen. Die eidgenössischen Behörden hatten offenbar vor, die Angelegenheit zwar nachdrücklich, aber in aller diplomatischen Stille zu beheben.

Die Informanten und Kontakte des deutschen Verfassungsschutzes hingegen verloren bei dem Versuch den Skandal zu unterdrücken die Nerven, und brachten ihn dadurch an die Öffentlichkeit. Nach und nach kamen die Details ans Licht.

Offensichtlich hatte das Landesamt für Verfassungsschutz schon monatelang mit „Sektengegnern“ in der Schweiz zusammengearbeitet – an sich bereits eine ebenso irritierende wie fragwürdige Tatsache. Die schweizerische Regierung nämlich hatte nicht vor, sich auf den Aktionismus jener Sektengegner einzulassen. Ganz im Gegenteil. Sie hatte öffentlich erklärt, daß religiöser und kultureller Pluralismus zu respektieren seien. Mitte 1998 ließ die eidgenössische Regierung auch einen Bericht veröffentlichen, wonach in der Schweiz zwar Hunderte von religiösen Minderheiten existierten, jedoch nur wenige zu fragwürdigen Praktiken neigten, und daß pauschale Kritik an Minderheitsreligionen daher nicht angebracht wäre. Die geltenden Gesetze werden von der schweizerischen Regierung als ausreichend betrachtet, um etwaigen Straftaten zu begegnen.

Vor diesem Hintergrund war der Vorfall in Basel natürlich nahe an einer Groteske: Agenten des deutschen Verfassungsschutzes verabreden sich mit Fanatikern, die bei den schweizerischen Behörden nicht Fuß fassen konnten, zur Verübung einer Straftat. Die eidgenössische Regierung beschritt von vornherein einen ganz anderen Weg: den Dialog mit religiösen Minderheiten, einschließlich der Scientology Kirche.

Deutsche Verfassungsschutzbehörden dagegen sind nachweislich für fast alles gerüstet, nur nicht für Gespräche und Fakten. Bereits im Oktober oder November 1997 kontaktierte ein „Herr Fuchs“ vom Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg die Zürcherin Odette Jaccard, eine berüchtigte Aktivistin gegen Minderheitsreligionen. „Fuchs“ wollte wissen, ob sie ihm eine Liste der Personen liefern könnte, die in den Scientology Kirchen in Basel und Zürich Seminare oder Kurse abgeschlossen haben.

Die meisten behördlichen Stellen in der Schweiz machen um Odette Jaccard einen großen Bogen. Wie seriös ist eine selbsternannte „Kritikerin“, unter deren Regie bei Nacht und Nebel „Totenkopf-Aufkleber“ an Autos, Briefkästen oder Arbeitsplätzen von Mitgliedern bestimmter Religionsgemeinschaften angebracht werden? Aber eben diese Frau Jaccard hatte in jahrelanger Kleinarbeit eine Namensliste mitsamt privaten Details über Schweizer Scientologen zusammengestellt, jenseits aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Sie war auch sofort bereit, insgesamt 1600 Namen, Adressen und Angaben über private Lebensumstände von Scientologen an den deutschen Verfassungsschützer auszuhändigen. Ein Teil der auf ihrer Liste aufgeführten Personen sind Schweizer, ein anderer Teil Deutsche oder Bürger anderer Staaten. Manche dieser Namen haben mit Scientology oder einer Mitgliedschaft in Scientology nicht das Geringste zu tun. Sie befanden sich trotzdem auf dieser Liste.

Im März 1998 setzte sich der baden-württembergische Verfassungsschutz erneut mit Odette Jaccard in Verbindung. Diesmal wurde ihr mitgeteilt, eine dringende Angelegenheit erfordere eine persönliche Zusammenkunft zwischen ihr und „Herrn Goller“, in Wirklichkeit Peter Göbel vom Landesamt für Verfassungsschutz. Jaccard nahm die Einladung an und arrangierte, daß eine Bekannte namens Susanne Haller, Großrätin und Parlamentarierin des Kantons Basel-Stadt, sie begleitete.

Ohne Wissen des deutschen Verfassungsschutzes und ohne Wissen Jaccards versuchte Frau Haller sich abzusichern, indem sie die Staatsanwaltschaft Basel über die geplante Zusammenkunft unterrichtete. Obwohl ihr dort bestätigt wurde, daß die bloße Anwesenheit Göbels zu nachrichtendienstlichen Zwecken bereits illegal sei, nahm Frau Haller am 6. April 1998 an dem Treffen teil.

Göbel hatte einen ganzen Wunschzettel mitgebracht. Er wollte, daß Frau Haller und Jaccard bei einer Scientology-Tagung in Rothrist in der Schweiz am 1. und 2. Mai 1998 die Autonummern notierten. In Werbeschriften war die Veranstaltung als eine „Deutsch-Schweizer Tagung“ beschrieben worden. Der Verfassungsschutz weiß offenbar nicht, daß sich in der Schweiz die Bezeichnung „Deutsch-Schweizer“ auf Bewohner des deutschsprachigen Teils des Landes bezieht, nicht auf Deutsche und Schweizer als zwei getrennte Nationalitäten. Göbel jedenfalls schien sich das zweitägige Seminar für schweizerische Scientologen als eine Art handfeste Verschwörung vorzustellen.

Während Frau Haller über eine Teilnahme an der Informationsbeschaffung in Rothrist eher gemischte Gefühle hatte, stimmte Jaccard zu.

Die Verschwörer verließen den Ort der Besprechung auf unterschiedlichen Wegen. Göbel wurde sofort verhaftet. Odette Jaccard wurde kurze Zeit später festgenommen und nach Bern transportiert, wo sie, wie schon zuvor Peter Göbel, von Bundesanwältin del Ponte vernommen wurde.

Nach Jaccards Entlassung durchsuchten sechs Polizisten ihre Wohnung und beschlagnahmten ihre Geheimliste mit den Namen von Scientologen und vermeintlichen Scientologen sowie Computer, Fax-Protokolle und anderes Beweismaterial.

Wie reagierte Odette Jaccard? Sie wandte sich hilfesuchend an einen mit ihr sympathisierenden Schweizer Journalisten namens Hugo Stamm. Dieser versuchte sie dadurch zu unterstützen, daß er die Polizei kontaktierte, um den weiteren Gang der Ereignisse in Erfahrung zu bringen. Seine Bemühungen bewirkten zumindest eines: den Eindruck auf seiten der Behörden, daß die Medien von der Sache Wind bekommen hätten. Die Bundesanwaltschaft reagierte entsprechend. Am Abend des 8. April erfolgte eine Presseerklärung, in der die Verhaftung des deutschen Spions und die Umstände, die zu dieser Verhaftung geführt hatten, bekanntgegeben wurden.

Der Vorfall verbreitete sich in Windeseile. Binnen Minuten gelangte er in die Abendnachrichten aller größeren deutschen und schweizerischen Fernsehsender; kurz darauf wurde die Geschichte bereits in den amerikanischen Medien aufgegriffen. Der deutsche Verfassungsschutz hatte seinen Skandalkatalog um eine neue internationale Affäre erweitert.

Der deutsche Spion wurde vier Tage später gegen 25000 SFr Kaution, die der baden-württembergische Verfassungsschutz stellte, aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz Helmut Rannacher mußte versichern, daß Göbel in die Schweiz zurückkehren werde, um sich dort zu einem späteren Zeitpunkt vor Gericht zu verantworten. Der deutsche Botschafter Klaus Bald wurde ins schweizerische Außenministerium einbestellt, um ein Protestschreiben in Empfang zu nehmen; schließlich musste sich der baden-württembergische Innenminister Thomas Schäuble förmlich bei den schweizerischen Behörden entschuldigen.

Kurz danach reichte die Scientology Kirche bei Mary Robinson, UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, eine offizielle Beschwerde ein. In ihr wurde dargelegt, daß die bundesdeutsche Regierung trotz wiederholter Mahnungen der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen unbeirrt damit fortfährt, die Grundrechte von Scientologen zu verletzen.

Der Präsident des Stuttgarter Landesamtes versuchte die Situation mit der Behauptung zu bereinigen, der Treffpunkt für das Gespräch mit Frau Haller und Odette Jaccard sei nicht in Basel, sondern auf der deutschen Seite der Grenze vereinbart gewesen. Großrätin Haller konnte diesem Scheinargument wenig abgewinnen: Hätte die Begegnung in Deutschland stattfinden sollen, entgegnete sie scharfsinnig, warum hätte dann Göbel falsche Papiere auf den Namen „Goller“ gebraucht, um in die Schweiz einzureisen? Eine berechtigte Frage. Vor allem auch im Lichte eines Einvernahmeprotokolls der schweizerischen Bundespolizei. Demnach hatte „Goller“ alias Göbel gegenüber Susanne Haller eingestanden, daß ihm bewußt sei, dass „das Treffen in Basel eigentlich illegal ist“.

Die Bundesanwaltschaft schloß ihren Bericht ab und übersandte ihn mit den zugehörigen Unterlagen an die Staatsanwaltschaft Basel, damit der Verfassungsschützer wegen „verbotener Handlungen für einen fremden Staat“, „politischem Nachrichtendienst“ und „Fälschung von Ausweisen“ vor Gericht gestellt werden konnte. Die Bundesanwaltschaft macht zu Recht auch geltend, daß Göbel sich der Illegalität seines Vorgehens bewußt war.

Was passiert mit der widerrechtlich nach Deutschland ausgehändigten Liste von Scientologen und angeblichen Scientologen, die jetzt beim Landesamt für Verfassungsschutz in Stuttgart liegt? Nichts! Man könne, so heißt es dort sinngemäß, keine „Beweise“ vernichten, solange das Verfahren gegen Göbel laufe.

Somit verbleiben auf unbestimmte Zeit die persönlichen Daten zahlreicher nichtsahnender Schweizer und auch deutscher Bürger in den Unterlagen einer deutschen Verfassungsschutzbehörde, und zwar allein aufgrund des religiösen Bekenntnisses der Betroffenen – oder noch weniger. Denn was kann man von einer „Namensliste“ erwarten, die von modernen Hexenjägern erstellt wurde? Die Stuttgarter Behörde jedenfalls macht sich einmal mehr der Diskriminierung von Menschen aus Gründen ihrer Religionszugehörigkeit schuldig. Das Diskriminierungsverbot ist ein Grundrecht von Verfassungsrang, dessen Aushöhlung die Behörde eigentlich verhindern sollte.

Die Affäre ist so peinlich wie aufschlußreich und wird dem Verfassungsschutz und der deutschen Bundesregierung noch jahrelang anhängen. Dies um so mehr, als das illegale Treiben der Verfassungsschützer in bewährter Manier schrittweise nachträglich „legalisiert“ wird. Bereits im April 1998 hatte Peter Göbel ausweislich der Vernehmung von Odette Jaccard geäußert, daß „in etwa einem halben Jahr die ganze Sache legalisiert sei“. Und in der Tat berichtet die Basler Zeitung Ende November 1998 von einem Treffen zwischen dem baden-württembergischen Innenminister Thomas Schäuble und seinem Schweizer Amtskollegen Arnold Koller zwecks Forcierung eines Staatsvertrags zur „grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit“. Ein weiteres halbes Jahr später, im April 1999, wurde das bilaterale Polizeiabkommen dann auch tatsächlich unterschrieben.

Zweifelsohne wäre dieses Abkommen auch ohne die Übergriffe des baden-württembergischen Verfassungsschutzes irgendwann Wirklichkeit geworden. Daß es aber im Lichte der besagten Umstände forciert wurde und unmittelbar vor (dem mittlerweile verschobenen) Prozeßbeginn gegen Göbel und Jaccard zustande kam, gibt ihm einen üblen Beigeschmack. Der Bezug wird noch nicht einmal verschleiert. Beispielsweise kommentiert die Badische Zeitung mit direktem Hinweis auf Göbels illegalen Einsatz den neuen Vertrag wie folgt: „Derartige Einsätze sind nun in Absprache mit den Behörden möglich.“ Was gestern noch illegal war, wird – nachdem man auf frischer Tat ertappt wurde – ganz einfach legalisiert! Der Rechtsstaat als Supermarkt, in dem man sich die Gesetze holt, die man braucht. Absurd aber wahr: Theoretisch wie praktisch können jetzt deutsche Staatsschützer genau das in der Schweiz tun, wogegen sich die schweizerischen Staatsschützer bislang verwehrten: die Bespitzelung von Mitgliedern von Minderheitsreligionen.

Der Deckmantel der neugeschaffenen Legalität wird seine schützende Wirkung zweifelsohne auch rückwirkend entfalten und den Prozeß gegen Göbel und Jaccard ganz im Sinne der Verfassungsschützer beeinflussen. Weniger anrüchig wird die Geschichte dadurch nicht.

Das Landesamt für Verfassungsschutz bleibt auf seinem Irrweg auch nicht etwa stehen, sondern marschiert unbeirrt weiter. „Erneute Blamage für Verfassungsschützer“, titelten die Stuttgarter Nachrichten erst am 23. Juli 1999: Das Landesamt hatte im jüngsten Verfassungsschutzbericht ungefragt ihren Ministerpräsidenten Erwin Teufel als „Spionage-Opfer“ der Scientology-Kirche dargestellt. Anfang der 90er Jahre, also vor ungefähr neun (!) Jahren, habe sich ein ungenannter Scientologe „für dessen persönliches Umfeld interessiert“, ihn also „ausgespäht“. Daß Ministerpräsident Teufel von dieser Darstellung im Verfassungsschutzbericht gar nicht erst informiert wurde, ist sicherlich „peinlich“, wie Dutzende von Presseorganen kommentierten. Bei dieser Bewertung fällt aber ein Umstand unter den Tisch, der für die Stuttgarter Rufmord-Behörde bezeichnend und im vorliegenden Zusammenhang wesentlich wichtiger ist: die Geschichte war – wie so oft – im Nachhinein konstruiert und erfunden worden, um nicht völlig mit leeren Händen dazustehen.

Zu welchen absurden Exzessen es in einem Klima der Dialogverweigerung kommen kann, in dem Geheimdienste obendrein existenzbedrohende Lügenmärchen inszenieren, zeigen exemplarisch auch die im folgenden beschriebenen Erfahrungen des Berliner Polizeidirektors Otto Dreksler – ein Skandal, der über Monate hinweg in Berlin, aber auch bundesweit Schlagzeilen machte und den Verfassungsschutz einmal mehr als eine gespenstische Institution entlarvt, für die der Zweck jedes Mittel zu heiligen scheint; ein Skandal auch, der mit Steuergeldern und Sondermitteln finanziert wurde und das Ansehen der Berliner Sicherheitsbehörden schwer geschädigt hat. Gelitten hat auch die Glaubwürdigkeit der dafür verantwortlichen Politiker, die sich so gerne als Saubermänner präsentieren – namentlich Ex-Innensenator Jörg Schönbohm, sein Nachfolger Eckhart Werthebach und vor allem der bis heute amtierende Staatssekretär Kuno Böse.

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