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Scientology-Aussteiger und Kritiker - Fragen zu Scientology-Aussteigern und Kritikern

Ab und zu liest man von einer "Fair Game" Regel in Scientology, mit der  Scientology-Kritikern und Aussteigern für "vogelfrei" erklärt werden.

Hier lesen Sie die Tatsachen dazu!

SCIENTOLOGY  KIRCHE VERLANGT EINHALTUNG VON RECHT UND GESETZ GEGENÜBER JEDERMANN VON IHREN MITGLIEDERN

DIE INNERKIRCHLICHE DISZIPLINARPRAXIS ERLAUBTE ZU KEINER ZEIT DIE SCHIKANIERUNG VON AUSGESCHLOSSENEN MITGLIEDERN UND TUT DIES AUCH HEUTE NICHT, SONDERN VERLANGT VON JEDEM MITGLIED DIE EINHALTUNG VON RECHT UND GESETZ.

DER SEIT 40 JAHREN INTERN ABGESCHAFFTE BEGRIFF "FAIR GAME" BEZOG SICH IMMER NUR AUF DEN AUSSCHLUSS VON INNERKIRCHLICHEN SCHUTZANSPRÜCHEN UND UNTERSCHIED SICH NICHT VON DER GÄNGIGEN PRAXIS DER EXKOMMUNIKATION BEI DEN AMTSKIRCHEN.

Was für die innere Struktur gilt, gilt auch im Verhältnis zwischen der Amtskirche und ihren Mitgliedern und der Einforderung der Loyalität zum Glauben. Hierzu sei auf den Begriff "Exkommunikation" im "Lexikon für Theologie und Kirche", 3. Auflage, Herder 1995, verwiesen. Der Begriff ist wie folgt definiert:

"Exkommunikation ist der einstweilige Ausschluss eines schwer straffällig gewordenen Kirchengliedes aus der aktiven kirchlichen Gemeinschaft mit den gesetzlich festgelegten Rechtswirkungen. Allen Exkommunizierten ist untersagt, irgendeinen Dienst bei der Eucharistiefeier oder einem anderen Gottesdienst zu übernehmen, Sakramente und Sakramentalien zu spenden und Sakramente zu empfangen, kirchl. Ämter, Dienste und Aufgaben aus zuüben oder Akte der Leitungsgewalt zu setzen.... Der Nachlass der Beugestrafe der Exkommunikation unterliegt besonderen Bestimmungen. Von eigenen Ansätzen abgesehen, hat sich die Exkommunikation (Kirchenbann; Anathema) mit der Scheidung zw. Buß- und Gerichtswesen aus der beim Bußverfahren geübten Ausstoßung (Bußdisziplin) als eigenständige rechtliche Maßnahme herausgebildet."

(aus "Die Strafgewalt der Kirche. Das geltende kirchl. Strafrecht)

Beweis: Auszug aus dem Herder Lexikon

Bei der evangelischen oder orthodoxen oder jüdischen Kirche verhält sich dies nicht anders, wie das Buch "Religion in Geschichte und Gegenwart", 4. Auflage Bd 2, erschienen bei Mohn-Siebeck 1999, zeigt.

Der Ausschluss durch Erklärung zur "unterdrückerischen Person" in der Scientology Kirche entspricht der Exkommunikation der Amtskirchen

a) Der von Sektenbeauftragten und VS-Behörden wiederholt herangezogene "Suppressive Person Declare" (Erklärung zur Unterdrückerischen Person) in der Praxis der Scientology Kirche bedeutet nichts Anderes als die obige Exkommunikation. Ähnlich wie bei den Amtskirchen (Häresie, Apostasie, Realiniurie des Papstes, etc) kann die Exkommunikation in der Scientology Kirche bei sog. "suppressive acts" ausgesprochen werden und bei besonders schweren Verstößen muss dies geschehen.

Um klarzustellen, dass in keiner Weise ein Mitglied im guten Ansehen der Kirche ein derartig exkommuniziertes Mitglied NIEMALS JEMALS in widerrechtlicher Weise beeinträchtigen darf, schreibt die obige Richtlinie klipp und klar allen Mitgliedern der Kirche folgendes zum Schluss vor:

"Nothing in this policy letter shall ever or under any circumstances justify any violation of the laws of the land or intentional legal wrongs. Any such offense shall subject the offender to penalties prescribed by law as well as to ethics and justice actions."

zu deutsch:

"Nichts in dieser Richtlinie soll jemals oder unter irgendwelchen Umständen irgendeine Verletzung der Gesetze des Landes oder vorsätzliches Unrecht rechtfertigen. Jedes solche Vergehen soll den Missetäter den gesetzlich vorgeschriebenen Strafen unterwerfen ebenso wie den Ethik- und Disziplinarmaßnahmen."

Beweis: HCO PL 23.12.1965RB "Suppressive Acts - Suppression of Scientology and Scientologists"

Damit ist ein für alle Male klar gestellt, dass sich die Kirche mit ihrem internen Disziplinarrecht NICHT ÜBER RECHT UND GESETZ EINES LANDES STELLT. Das Gegenteil ist der Fall. Alles Gerede von "Fair Game" und der Beeinträchtigung der Bürgerrechte eines ausgeschlossenen Mitglieds oder sog. "Kritikern" wird damit der Lüge gestraft. Diese Klarstellung war bereits im Jahre 1980 durch Kirchenrichtlinie verbindlich ausgesprochen worden und erhielt durch die oben zitierte Veröffentlichung ihre seit 1983 noch heute gültige verbindliche letzte Fassung.

Und der von Scientologen für sie als verbindlich angenommene Moralkodex aus dem Jahre 1981 verlangt von jedem Mitglied:

"Geben Sie ein gutes Beispiel"

"Tun Sie nichts Illegales."

"Versuchen Sie, anderen nicht etwas anzutun, was Sie nicht selbst erfahren möchten."

"Versuchen Sie andere so zu behandeln, wie Sie von ihnen behandelt werden möchten."

Und für den Umgang mit Menschen, die einem Böses und Schaden wollen, gibt dieser Moralkodex die Anleitung:

"Um mit einer solchen Situation und mit solchen Leuten wirklich fertig zu werden und sie schließlich zum Erliegen zu bringen, gibt es nur eines: aktiv und erfolgreich sein."

Aus all dem folgt, dass die Verantwortlichen der Scientology Kirche es niemals zulassen würden, vermeintliche selbsterwählte Gegner, "Kritiker" oder wegen "unterdrückerischer Handlungen" ausgeschlossener Mitglieder mit rechtswidrigen Mitteln vorzugehen. Mitglieder, die aus welchen persönlichen Motiven auch immer solches tun würden, würden selbst aus der Kirche als "unterdrückerische Personen" ausgeschlossen werden.

Die Kirche verlangt also in allen ihren Bezügen von ihren Mitgliedern die Einhaltung von Recht und Gesetz gegenüber jedermann und diszipliniert jedes Verhalten, dass hiervon abweicht.

Der Begriff "Fair Game" wurde erstmals in der ersten Fassung der unter Ziffer 2.b) oben zitierten Richtlinie vom 23. Dez. 1965 verwendet und bezog sich auf exkommunizierte Mitglieder, die als sog. "unterdrückerische Personen" ausgeschlossen worden waren. Diese Richtlinie verwendet den Begriff "Fair Game" seit 29 Jahren - das genaue Datum ihrer ersten Revision ist der 31.12.1979 - aufgrund von notwendig gewordenen inhaltlichen Anpassungen jedoch nicht mehr. Die erste Fassung dieser Richtlinie im Jahre 1965 hatte den Begriff "Fair Game" wie folgt definiert:

"Unter Fair Game ist gemeint: darf nicht mehr durch die Kodizes und Regeln von Scientology oder die Rechte eines Scientologen geschützt werden."

Wie sich aus der obigen eidesstattlichen Erklärung ergibt, war der Begriff "Fair Game" von uninformierter und übelwollender Seite offenbar bereits 1968 im Sinne einer aktiven Schikanierung ausgeschlossener Mitglieder böswillig umdefiniert worden, um der Kirche zu schaden. In Wirklichkeit hat der Begriff "Fair Game" im englischen Sprachgebrauch gemäß "Wiktionary" und "New World Dictionary of the American Language" die folgenden Bedeutungen:

"Fair Game":

"1. (idiomatische Verwendung) Handlungen, die von den Regeln erlaubt sind."

"2. Jedes Ziel oder jeder Zweck, das/der legitimer Weise angestrebt werden darf."

"3. jagdbares Wild."

Die für die von Herrn Hubbard verfassten Richtlinien der Kirche aus den Jahren 1965-1968 zutreffende Bedeutung des Begriffs "Fair Game" betraf die ersten beiden der drei oben genannten Definitionen, da diese Richtlinien nämlich erstmals überhaupt zuließen, dass Mitglieder aus den Reihen der Scientology Kirche ausgeschlossen werden konnten. Die von den (kirchlichen) Regeln erlaubte Handlung bzw. der nach kirchlichen Regeln legitimer Weise verfolgte Zweck war der AUSSCHLUSS VON KIRCHLICHEM RECHT. Jede Regelung dafür hatte im Richtlinienwerk der Kirche nämlich zuvor gefehlt. "Fair Game" muss hier also als "erlaubte Ausschluss-Regel" übersetzt werden. Dies ergibt sich bereits aus der oben zitierten kircheninternen Definition des Begriffes vom 23. Dez. 1965.

Die heute noch in Deutschland erhobene Unterstellung, dass die Verwendung des Begriffes "Fair Game" unter Beibehaltung einer unterstellten - nie vorhanden gewesenen - rechtswidrigen Praxis aus Gründen der "schlechten Public Relation" aufgehoben worden sei, ist eine unwahre üble Verleumdung. Denn selbst die für diese Unterstellung herangezogene Bezugsquelle aus dem Jahre 1967 hatte diese Bedeutung niemals und ist obendrein heute seit 40 Jahren aufgehoben und war bereits vor Herausgabe der Richtlinie "Cancellation of Fair Game" (Aufhebung von Fair Game) im Oktober 1968 (welche die Abschaffung des Begriffes mit "schlechten Public Relations" begründet hatte) gar nicht mehr existent. Seit 1980 stellt das kirchliche Regelwerk zusätzlich ausdrücklich die Selbstverständlichkeit auch für weniger helle Personen - womit in erster Linie übelwollende Propagandisten gemeint sind - klar, dass das innerkirchliche Disziplinarrecht nicht über dem staatlichen Recht steht und dass staatliches Recht im Verhältnis zu exkommunizierten Mitgliedern jederzeit zu beachten ist und Verstöße gegen diese kircheninterne Vorschrift sowohl vor den Kirchendisziplinarausschüssen wie auch vor den staatlichen Autoritäten geahndet werden. Der Ausschluss aus der Scientology Kirche und dem innerkirchlichen Recht durch Erklärung zur "unterdrückerischen Person" entspricht damit allenfalls der Praxis der Exkommunikation in den christlichen Amtskirchen als Ausschluss von innerkirchlichen Rechten ohne Bezug auf staatliche Rechte und Pflichten.

Tatsächlich könnten in diesem Lande die Scientology Kirche und ihre Mitglieder aufgrund der aufgezeigten Verdrehung und Verfälschung der Inhalte kirchlicher Regelwerke den Vorwurf erheben, dass sie aufgrund der auf solchen Verfälschungen aufbauenden Propaganda und der daran angeschlossenen staatlichen Maßnahmen politischer Sektenbeauftragter praktisch für "vogelfrei" erklärt worden sind, um sie von allen üblichen Rechten von Bürgern des Landes auszuschließen. Gemessen an dem, was die Mitglieder der Scientology Kirche in Deutschland in den letzten 15 Jahren an Zerstörung und Diskriminierung im beruflichen, sozialen, wirtschaftlichen und privaten Bereich erleben mussten, erlaubt dies allenfalls den Schluss, dass ihre Gegner - bei Zugrundelegung des an die Scientology Kirche gestellten Wertemaßstabs - nicht auf dem Boden der Verfassung stehen und als Verfassungsfeinde anzusehen wären. Von allen möglichen Schlussfolgerungen liegt dies näher als das Gegenteil. Jede gegenteilige Behauptung hierzu verdreht die Fakten und vertauscht Täter und Geschädigte gründlichst.

 

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