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Spanisches Verfassungsgericht entscheidet, dass die Eintragung von Religionen ein Recht ist, nicht ein Privileg

Der Entscheid des spanischen Verfassungsgerichtes vom 15. Februar 2001 ist eine extrem wichtige und Präzedenz setzende Entscheidung zur Religionsfreiheit von Minoritäten. Sein Befund, dass die Eintragung als eine Religiöse Organisation ein wesentliches Element der Religionsfreiheit ist, dass alle Glauben vom „Kern-Recht“ auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit geschützt sind, dass Staaten Religion nicht in einem engen Bereich definieren dürfen um Diskriminierung gegen nicht-traditionelle Religionen oder Glaubenssysteme zu rechtfertigen, und dass offizielle Handlungen um das Recht auf Religionsfreiheit zu beschneiden strikt und eingehend zu prüfen und durch konkrete und zwingende Gründe zu rechtfertigen sind, sind extrem bedeutend und sollten einen maßgebenden Einfluss im Kampf für die religiöse Toleranz bezüglich Minderheiten in Europa haben.




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Erstellt am 03.01.2011
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Geändert am 25.01.2011
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