Verwaltungsgericht verurteilt Hetzkampagne der Stadt Berlin

Das Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 27 L 41.09) hat am Freitag entschieden, dass eine Plakataktion des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf vor dem Gebäude der Scientology Kirche Berlin rechtswidrig ist. Die Aktion greife in die Grundrechte aus Artikel 4 (Religionsfreiheit) ein, so das Gericht. Das Bezirksamt beeilte sich daraufhin, die Ende Januar aufgestellte Plakatsäule wieder abzubauen.

Verwaltungsgericht Berlin verurteilt Hetzkampagne gegen die Scientology Kirche

Wie das Gericht weiter ausführte, sei nicht nur der Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit durch die Plakataktion des Bezirksamts verletzt worden, sondern „die öffentliche Aushängung des Plakats an dieser Stelle [verletzt] den Antragsteller in seinem Grundrecht […] Es ist jedenfalls im vorliegenden Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes davon auszugehen, dass der Antragsteller als Weltanschauungsgemeinschaft den Schutz des Artikel 4 Abs. 1 GG genießt.

Anwälte der Scientology Kirche hatten dem Bezirksamt vorgeworfen, grundlegende Rechte ins Lächerliche zu ziehen und begehrten auf dem Weg des einstweiligen Rechtsschutzes die Beendigung dieser staatlichen Diskriminierung.

Das Gericht folgte der Argumentation: “Die vor der Zentrale des Antragstellers an einer Info-Säule angebrachten Plakate greifen ungerechtfertigt in das Grundrecht des Antragstellers auf freie Ausübung seiner Weltanschauung nach Artikel 4 Absatz 1 Grundgesetz ein.”

“Wir sind sehr zufrieden mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts und sind froh, dass dieser diskriminierende Schandfleck für die Stadt Berlin schnellstmöglich entfernt worden ist. Er hatte dem Image der Weltstadt Berlin international nur geschadet” so Sabine Weber, Präsidentin der Scientology Kirche Berlin.

Die Scientology Kirche ist als gemeinnützige Religionsgemeinschaft in Schweden, Portugal, Ungarn, Italien, den USA, Argentinien, Australien, Neuseeland, Kanada und vielen anderen Ländern der Welt anerkannt. In den letzten 30 Jahren haben deutsche Gerichte in mehr als 50 Entscheidungen die Religionseigenschaft der Scientology Kirche bestätigt und sie unter den Schutz der Religionsfreiheit im Sinne von Art. 4 des Grundgesetzes gestellt.

Für weitere Informationen:

Sabine Weber
030 364076-270
0176 22362717

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