Bundesamt für Verfassungsschutz zu Schadenersatz verurteilt

Im Rahmen der FIFA Fußballweltmeisterschaft 2006 war ein beruflich selbständiger Unternehmer beauftragt worden die Beschallungsanlagen für ein Stadion zu installieren. Für die dort tätigen Unternehmer wurde ein sogenanntes Akkreditierungsverfahren durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens übermittelte das Bundesamt für Verfassungsschutz dem Bundeskriminalamt ein negatives Votum, weil der Unternehmer Scientologe sei. Daraufhin musste dem Unternehmer der Auftrag entzogen werden. Mit rechtskräftigem Urteil vom 15. Januar 2009 stellte das Verwaltungsgericht Köln fest, dass die Übermittlung eines negativen Votums seitens des Bundesamtes an das BKA rechtswidrig war (Az. 20 K 1673/07).

Mit Urteil vom 26. Mai 2011 (Az. 5 O 267/10) stellte nun das Landgericht Köln fest, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Amtspflichten gegenüber dem Unternehmer verletzt hat und sprach diesem im vollen Umfang den Ersatz des entstandenen Schadens in Höhe von ca. 4400 Euro nebst Zinsen und Kosten zu. Das Urteil wurde vor kurzem rechtskräftig.

Es ist nicht das erste Mal, dass die VS-Behörden versucht haben, Mitglieder der Scientology-Gemeinschaft zu diskriminieren und in ihrer beruflichen oder wirtschaftlichen Existenz zu schädigen. Es ist bemerkenswert, mit welcher Entschlossenheit die befassten Gerichte diesem rechtswidrigem Treiben entgegengetreten sind.

Für weitere Informationen:

Jürg Stettler 089/27 81 77 32 oder Richard Eisenböck 089/27 81 77 33

Presseschau

Schadenersatz für Scientology-Mitglied

Kölner Stadt-Anzeiger, 28. September 2011