Unterschriftensammlung gegen österreichisches Religionsgesetz
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St. Johann in Tirol/Österreich, 09.03.1999/APD
Die "Arbeitsgemeinschaft Evangelikaler Gemeinden Österreichs" sammelt seit Juni 1998 Unterschriften gegen das "Bundesgesetz über religiöse Bekenntnisgemeinschaften". Ihr Öffentlichkeitsreferent, Pastor Wolfgang Dvorak (St. Johann), hofft, dass bis zum Sommer 1999 weit über 2 000 Personen die Forderung nach rechtlicher Gleichstellung der Freikirchen mit den staatlich anerkannten Kirchen unterstützen werden.
Das noch vor dem Ersten Weltkrieg entstandene Religionsgesetz bevorzugt zwölf Kirchen und Religionsgemeinschaften. Diese haben einen rechtlichen Anspruch auf staatlich geförderten Religionsunterricht, Sendezeiten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, steuerliche Vergünstigungen und Gründung von Privatschulen. Dazu gehören die Römisch-Katholische und die Evangelische Kirche, die Griechisch-Orientalische Kirche, die Altkatholische Kirche, die Armenisch-Apostolische Kirche, die Syrisch-orthodoxe Kirche, die Neuapostolische Kirche, die Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage (Mormonen) sowie als einzige Freikirche die Methodisten. Auch die Religionsgemeinschaften des Islams, der Juden und der Buddhisten sind offiziell anerkannt.
Die übrigen Religionsgemeinschaften können sich seit Januar 1998 als "Religionsvereine" als Rechtspersönlichkeit registrieren lassen. Dvorak zufolge sind jedoch die rechtlichen Konsequenzen noch völlig offen. Beispielsweise sei unklar, ob Spenden an Religionsvereine versteuert werden müssen. Viele Gemeinden liessen es daher bei bisherigen Hilfskonstruktionen bewenden: "Sie sind dankbar für ihre relative Freiheit und haben kein Interesse an grundsätzlichen Regelungen." Die Unterschriftenaktion verstehe sich auch als Beitrag zur Demokratisierung Österreichs, wonach noch aus der Monarchie stammende Vorschriften über die Qualität von Religionsgemeinschaften abzuschaffen seien.
So seien die Mormonen nur deshalb zugelassen worden, weil während der amerikanischen Besetzung Wiens nach dem Zweiten Weltkrieg ein Offizier zu dieser Gruppe gehört habe, sagte Dvorak. Wie die Mormonen erfüllten auch andere bevorzugte Religionsgemeinschaften nicht die Voraussetzung für die staatliche Anerkennung, mehr als 16.000 Mitglieder zu haben. Von der Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten, dem Bund der Baptistengemeinden, dem Mennonitenbund und dem Bund evangelikaler Gemeinden werde dies aber verlangt. Dies sei eine massive Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Von den 8,1 Millionen Einwohnern Österreichs sind gut 77 Prozent Katholiken, fünf Prozent Protestanten, zwei Prozent Moslems und 8,6 Prozent Konfessionslose.
Kritisch äusserste sich auch der Grundsatzreferent der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK), Rüdiger Noll, gegenüber dem 1998 verabschiedeten neuen österreichischen Gesetz über religiöse Bekenntnisgemeinschaften. So sei es etwas "kurios", dass zwei altorientalische Kirchen - die Armenisch-Apostolische und die Syrisch-orthodoxe - zu den gesetzlich anerkannten Kirchen zählen, während die zur selben Kirchenfamilie zählende - und zahlenmässig grössere - Koptisch-Orthodoxe Kirche nur den Status einer Bekenntnisgemeinschaft hat. Kritik übte Noll auch am Gesetz zur Errichtung einer Bundesstelle für Sektenfragen. Es gebe "nirgendwo eine Definition dessen, was Sekten sind". Es gehe um die Frage, "ob nicht die Errichtung eines solchen Beobachtungszentrums mehr zu einer Sektenhysterie führt, als uns hilfreich ist."
Quellennachweis
© Nachrichtenagentur APD Basel (Schweiz) und Ostfildern (Deutschland).
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