Stellungnahme zum Film von Markus Thöß: „Tod einer Scientologin“

Aufgrund des Erhalts von Dokumenten des Witwers der Verstorbenen

Hier findet sich ein weiteres Beispiel wie der Journalist Markus Thöß künstlich einen “Fall Scientology” aus dieser tragischen Geschichte gemacht hat.

Es handelt sich bei diesem Todesfall aus dem Jahr 2006 um einen sehr bedauerlichen Selbstmord und die Scientology Kirche war genauso schockiert, als sie davon erfuhr, wie wohl alle Angehörigen der ca. 10000 Selbstmörder jährlich in Deutschland.

Thöß versucht den Anschein zu vermitteln, dass es keinen Selbstmord gegeben habe. Dies tut er mit den Worten: “Dem äußeren Anschein nach ist es Selbstmord”

Thöß kennt die konkreten Todesumstände, weil ihm gemäß seiner eigenen Berichte Unterlagen aus den Ermittlungsakten und aus den persönlichen Mitteilungen der Verstorbenen vorliegen. Er unterschlägt jene Teile seines Wissens, die seinen Unterstellungen nicht förderlich sind, wie sich aus Unterlagen ergibt, die der Kirche vom Witwer der Verstorbenen aus einer von seinem Anwalt erlangten Akteneinsicht überlassen worden sind.

So heißt es in der Verfügung der Staatsanwaltschaft Hamburg vom 14. März 2006:

“Es handelt sich ganz offensichtlich um einen Suizid. Die Kopfverletzungen sind einige Tage alt und nicht todesursächlich.”

Es handelte sich demnach erwiesenermaßen um einen Selbstmord und nicht nur “nach dem äußeren Anschein”, wie Thöß unterstellt.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg stellte deshalb ihre Ermittlungen über ein mögliches Tötungsdelikt korrekterweise ein.

KOPFHAUTVERÄNDERUNGEN DER VERSTORBENEN

Auch zu diesem Thema stellt Journalist Thöß unrichtige Behauptungen auf, indem er das Wissen unterschlägt, das er aufgrund der ihm vorliegenden Aktenteile hat. Er stellt die folgenden Unterstellungen in den Raum:

a) “Wenige Tage vor ihrem Tod kam Biggi aus der Sektenzentrale zurück, wo sie offenbar ihre Probleme lösen wollte. Ist es dort zu den 28 schrecklichen Kopfwunden gekommen? Was ist geschehen? Eine Frage die auch die Staatsanwaltschaft Hamburg bis heute nicht klären konnte.

In einer Akte heißt es, es könnte sich auch um eine Hautkrankheit handeln. Scientology weist Kenntnis von den Kopfwunden von sich. Den Einsatz von Technik mit Vergabe von Stromstößen bezeichnen sie als Unterstellung.”

b) “Bei der Obduktion finden die Rechtsmediziner 28 Kopfwunden. Gemäß Berechnungen sind sie 1 Woche bis maximal 14 Tagen vor ihrem Tode entstanden. In einem vertraulichen Bericht des Verfassungsschutzes erklären die Gerichtsmediziner es spreche alles für Strom als Ursache…”

TATSACHEN

a) Markus Thöß verändert die Tatsachen. “Schreckliche Kopfwunden” gab es nicht, sondern Hautveränderungen in Form von Kopfhautflecken oder Marken, wie histologische Untersuchungen des Institut für Rechtsmedizin in Hamburg am 13. April 2006 ergeben haben. Diese Hautveränderungen waren aufgrund des dichten Haarwuchses der Verstorbenen äußerlich überhaupt nicht sichtbar. Sie wurden daher weder von ihren Arbeitskollegen in einer Hamburger Tierarztpraxis noch von Mitgliedern in der Scientology Kirche Hamburg bemerkt.

b) Die medizinischen Untersuchungen des obigen Instituts stellten bezüglich der besagten Hautflecken in erster Linie völlig andere Mutmaßungen an, als von Journalist Thöß angegeben werden. Die Behauptung, die Gerichtsmediziner hätten erklärt “alles spreche für Strom” wird von den folgenden Feststellungen der Gerichtsmediziner widerlegt  – gemäß der “äußeren Leichenschau” des Instituts für Rechtsmedizin vom 5. März 2006:

„fragliche Selbstverletzungen im Kopfhautbereich (ausgerissene Haare? Differenzialdiagnose: Hauterkrankung)“

Und gemäß dem Sektionsprotokoll des Instituts für Rechtsmedizin vom 8. März 2006:

an keiner Stelle Unterblutungen… Keine Verletzung des Schädels und des Schädelinnenraumes.

Letztlich stellt das histologische Gutachten vom 13. April 2006 des Instituts für Rechtsmedizin abschließend u. a. folgendes fest:

“Zur Beurteilung der Kopfhaut-Läsionen wurden auch Dermato-Pathologen mit langjähriger praktisch-klinischer Erfahrung konsiliarisch eingeschaltet.

[…]

Eine Entstehung der Läsionen durch Stromeinwirkung ist nach dem histologischen Bild sehr unwahrscheinlich. Bestimmte Veränderungen […] lassen zunächst an Hitzeeinwirkung denken. Völlig gleichartige Kernauszeichnungen finden sich jedoch auch bei stumpfen Hautverletzungen, Verätzungen, Vertrocknungen und Hautblasen nach Vergiftungen sowie Erfrierungen.”

Weiter heißt es:

“Andererseits lagen bei Frau R. in der Kopfhaut Veränderungen vor, wie sie beim sog. seborrhoischen Hauttyp gefunden werden. […] Im Zusammenhang mit diesem Hauttyp können sich auch juckende Hautstellen ausbilden, die vermehrt aufgekratzt werden (auch eine Form der exogenen Schädigung)….

Auch wenn eine eigentliche Hauterkrankung nicht zu diagnostizieren war, so erscheint eine Entstehung der Kopfhaut-Läsionen im Sinne der obigen Ausführungen möglich – eine natürliche Ursache ist zumindest nicht auszuschließen.”

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat deshalb ihre Ermittlungen zur Frage einer möglichen Körperverletzung durch Fremdverursachung der besagten Kopfhauptflecken eingestellt.

c) Markus Thöß hat all dieses Wissen unterschlagen und verfälscht. Aus FLECKEN wurden “SCHRECKLICHE WUNDEN”. Aus von der Betroffenen SELBST AUSGERISSENEN Haaren oder einer HAUTERKRANKUNG wird eine “STROM-BEHANDLUNG”, obwohl es sich nach den Aussagen von Dermatologen – also den Fachleuten zum Thema “Hautveränderungen” – um die unwahrscheinlichste aller möglichen Ursachen handelt.

Auf diese Weise verbreitet Thöß völlig haltlose Unterstellungen gegen die Scientology Kirche, für die es keinerlei Anhaltspunkte gibt. Erst recht gibt es keinen einzigen Bericht in der Welt, wonach Scientology jemals irgendetwas mit “Stromtechniken” zu tun gehabt hätte, die Hautverbrennungen im Kopfbereich verursacht hätten. Markus Thöß scheint die schädlichen “Stromtechniken” der Psychiatrie (Elektroschocks) vor Augen gehabt zu haben.

Fazit: Zwischen den Kopfhautflecken und der Scientology Kirche besteht kein Zusammenhang.

Es ist letztlich nicht verwunderlich, dass Markus Thöß auch das von ihm herangezogene Zitat aus einer Schrift des Scientology-Gründers L. Ron Hubbard mit den Worten “Wir haben dich lieber tot als unfähig” durch Weglassung verfälscht, um es plakativ in einen Kontext zu stellen, den es nicht hat.

Das vollständige Zitat steht im Kontext der Ausbildung von Scientology-Seelsorgern (genannt Auditoren) und bezieht sich auf die Einstellung der sie ausbildenden Supervisor während der Ausbildung:

„Die richtige Ausbildungseinstellung ist: “Du bist hier, also bist du ein Scientologe. Jetzt werden wir dich zu einem fachmännischen Auditoren machen, was auch immer geschieht. Wir haben dich lieber tot als unfähig.”

Auch dieses Zitat schafft daher keinen Zusammenhang zwischen dem Tod der Verstorbenen und der Scientology Kirche.

ZUM MOTIV FÜR DEN SELBSTMORD

Auch zur Frage des eigentlichen Motivs für den Selbstmord verfälscht Markus Thöß das Bild durch unterstellende Fragen und Weglassung von Teilen des ihm vorliegenden Abschiedsbriefes der Verstorbenen.

a) So stellt Thöß im Kontext zu den oben behandelten Kopfhautflecken folgende Unterstellung in den Raum:

“Was hat man mit ihr in Florida gemacht? Waren diese Kopfwunden Auslöser für den Selbstmord? Was hat Scientology mit all dem zu tun?”

b) Des Weiteren stellt Thöß in der vermeintlichen Antwort auf die obige Frage nicht bestehende organisatorische und zeitliche Zusammenhänge her, wenn er folgendes äußert:

“Ihr nächster Karrieresprung. Wie Scientology schreibt, war sie für die Missionierung von neuen Mitgliedern zuständig. Ihre leitende Aufgabe nimmt Biggi sehr ernst. Begeistert schreibt sie an eine andere Scientologin: ‚Ich mache zwischen 5 und 6 Auditing Sessions pro Tag. Es läuft alles sehr gut. Ich komme auch mit meinen drei-dynamischen Zielen sehr gut voran. Alles bestens.‘

“In Biggis Briefen von 2003/2004 an ihre Vorgesetzten ist von ersten finanziellen Problemen die Rede. ‚Auditor Margeret, Auditor Bob, liebe Katrin, Anfang Dezember war ich zu Hause. Ich wollte mir von meinen Eltern Geld leihen, da es bei unseren Finanzen desolat aussieht. Das kreierte eine Kettenreaktion.’”

FAZIT

a) Es gab keine “Kopfwunden” sondern Kopfhautflecken. Sie waren nicht Auslöser für den Tod, wie die Staatsanwaltschaft Hamburg bereits am 14.03.2006 festgestellt hat (siehe oben).

b) Auch hat Scientology nichts mit den Kopfhautflecken der Verstorbenen zu tun, da nach den Feststellungen von Dermatologen eine Kopfhauterkrankung nicht auszuschließen ist. “Strom-techniken” gibt es in Scientology nicht.

c) Im Zeitraum der von Markus Thöß wie oben zitierten Schreiben war das Mitglied Frau R. überhaupt nicht für die Scientology Kirche Hamburg tätig. Sie war ein einfaches Gemeindemitglied und war daher weder für Missionierung zuständig noch nahm sie leitende Aufgaben in irgendeiner Scientology Kirche wahr. Einen “Karrieresprung” gab es also im Jahre 2003/2004 überhaupt nicht, noch war sie mit 5 bis 6 Auditing-Sitzungen pro Tag befasst, als sie im Jahre 2005 hauptamtlich aktives Mitglied der Scientology Kirche Hamburg wurde. Der Brief stammt also aus der Zeit vor ihrer aktiven Mitgliedschaft, die sie erst im Sommer 2005 bei der Scientology Kirche Hamburg begann.

An “ihre Vorgesetzten” waren die Briefe in den Jahren 2003/2004 daher gar nicht gerichtet, da es diese “Vorgesetzten” gar nicht gab, sondern an ihre damaligen englischsprachigen Auditing-Seelsorger in der Scientology Kirche in Florida. Deshalb mussten ihre Mitteilungen auch in englischer Sprache verfasst sein, die dann von Markus Thöß bzw. den Verwandten ins Deutsche übersetzt wurden.

d) Wie die Scientology Kirche Hamburg aufgrund von späteren Erkundigungen erfuhr, währte der Aufenthalt ihres Mitglieds Frau R. in Florida nur kurz, vom 25. Februar 2006 bis zum 27. Februar 2006, weil Frau R. am 28. Februar bereits zurückflog, um am 1. März 2006 wieder in Hamburg zu sein und am 2. März 2006 ihre Tätigkeit als Urlaubsaushilfe in einer Hamburger Tierarztpraxis wieder aufnehmen zu können. Man riet ihr deshalb in der dortigen Kirche an, dass sie ihre ehelichen Probleme in Hamburg lösen, entspannt ihre persönlichen Belange in Ordnung bringen und sich auch gründlich ärztlich untersuchen lassen möge, um ihre allgemeine körperliche Verfassung zu verbessern. Offensichtlich ist Frau R. diesem Anraten nicht gefolgt.

Wie in Erfahrung gebracht werden konnte, kam Frau R. am 1. März 2006 wieder in Hamburg an, zog noch am selben Tage aus der Wohnung ihres Mannes aus und ließ sich mit gepackten Koffern von einer von ihr benachrichtigten Freundin abholen, um dann die weitere Zeit bei ihrer Freundin in der Lüneburger Heide zu wohnen und auf Teilzeitbasis weiterhin ihre Aufgabe als Tierärztin wahrzunehmen. In den Tagen vom 1. März 2006 bis zum Zeitpunkt ihres Ablebens am 5. März 2006 hatte sie keinerlei Kontakt mit der Scientology Kirche Hamburg. Am 5. März 2006 traf sie die völlig befremdliche und unerwartete selbstzerstörerische Entscheidung, die weder ihrem Naturell entsprach noch in irgendeiner Weise mit den Überzeugungen der Scientology Kirche konform geht.

Frau R. war auch zu keiner Zeit ihres Kontaktes mit der Scientology Kirche in Florida Gegenstand irgendeiner körperlichen oder sonstigen Misshandlung. Derartige Unterstellungen sind absurd. Sie wohnte in einer privaten Unterkunft und besuchte die dortige Scientology Kirche aufgrund ihrer eigenen Initiative. Ihr Aufenthalt währte aufgrund des engen Zeitplans von Frau R. nur kurz.

e) In dem an ihre alternden Eltern gerichteten Abschiedsbrief – den Markus Thöß im Besitz hat – machte Frau R. ihre Motivlage für ihren Freitod mit den folgenden Worten deutlich:

“Ich habe auch alles richtig gemacht, bis zum Sommer 1997, wo ich mich gegen A. entschieden habe und später dann H. kennengelernt habe. Das war der Fehler meines Lebens. Ich könnte jetzt eine große florierende Tierarztpraxis besitzen! H. Hat mich bequatscht, meine Praxis zu verkaufen, meinen Pioneer Fond aufzulösen, etc. etc.. Da kommen noch viel mehr Fehler dazu; ein ganz entscheidender ist aus meiner Sicht nun, dass ich nicht sichergestellt habe, dass ich mich um Euch kümmern kann. Jetzt im Alter wäre das so wichtig; das tut mir echt Leid. Ich habe die Prioritäten vollkommen falsch gesetzt!!! Das weiß ich jetzt und leider gibt es für mich keinen anderen Ausweg mehr. …”

Diese Worte des Abschiedsbriefs erhellen die Gefühlslage von Frau R. kurz vor ihrem Ableben. Sie deuten klar auf ein eheliches Zerwürfnis hin. Gleichfalls zeigen sie auf, dass sie in diesem Zerwürfnis die Zerstörung ihrer früheren erfolgreichen Lebensgrundlage sah, zu der sie aus unerfindlichen Gründen kein Zurück mehr sehen konnte, vor allen Dingen auch was die Versorgung ihrer alternden Eltern betrifft.

Hätte die Entscheidung von Frau R zu ihrem Freitod einen Zusammenhang mit Scientology gehabt, so wäre zu erwarten gewesen, dass sie dies in ihrem Abschiedsbrief an ihre Eltern zumindest andeutungsweise zum Ausdruck gebracht hätte. Das war nicht der Fall.

Die Antwort auf die Frage von Herrn Thöß, was Scientology mit all dem zu tun habe, lautet: Rein gar nichts. Die selbstzerstörerische Entscheidung hatte ihre Quelle in der Zerrüttung der ehelichen Beziehung und der – aus der Sicht der Verstorbenen – daraus folgenden nicht mehr von ihr zu verwirklichenden persönlichen Lebensvorstellungen. Wären die Vorstellungen von Frau BR den Verantwortlichen der Scientology Kirche Hamburg bekannt gewesen und hätten sie Kontakt zu ihr gehabt, hätten sie sicherlich diese Vorstellungen ad absurdum führen und die Betroffene von ihrer selbstzerstörerischen Entscheidung abhalten können.

Dass Markus Thöß in seinem Film auch andere Punkte in ein falsches negatives Licht zu stellen versucht, sieht man auch an seiner falschen Übersetzung eines englischen Textes in dem Frau R. von “Moonlighting” (Nebentätigkeit) spricht. Thöß übersetzt es falsch mit “Schwarzarbeit”, um noch einen negativen Touch dazu zu geben.

Es zeigt seine Absicht, ein falsches Bild zu erzeugen.