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Scientology eine Gefahr? - Fragen zur „Scientology Gefahr“

Dies ist eine Frage die auf eine Meinung des Schweizer Psychiaters Hans Kind zurückzuführen ist. Um diese Meinung korrekt einordnen zu können, ist es hilfreich, seinen wissenschaftlichen Hintergrund zu beleuchten. Dr. Kind tritt für die "Vorzüge" von Heroin und Drogenkonsum ein, und er ist Initiator des ehemals berüchtigten Züricher "Nadelparks". In einem Interview mit der Schweizer Illustrierten legte Kind seine Absichten bezüglich der Legalisierung harter und gefährlicher Drogen - einschließlich Heroin - dar:

"Es gibt heute viele Hinweise und Untersuchungen darüber, daß auch beim Heroin der kontrollierte, nicht abhängigmachende Gebrauch möglich ist."

"Natürlich ist die Kriminalisierung [des Drogengebrauchs] völlig überflüssig. Außerdem würde das die Meinung in der Bevölkerung korrigieren, daß der Konsum von Heroin, auch unter sterilen Bedingungen, zum Untergang führen muß. Das ist einfach nicht wahr. Das kann man jahrelang ohne schwere gesundheitliche Folgen machen."

Das "Gutachten" Kinds über das sogenannte Auditing basiert auf Gesprächen mit drei (!) Personen, von denen nur eine Person tatsächlich im sogenannten Dianetik-Verfahren "auditiert" (vom lateinischen "audire" = zuhören) worden ist. Dem entgegen stehen 30.000 Scientologen in Deutschland und 8 Millionen weltweit, die mit Hilfe des Auditingverfahrens ihr spirituelles Bewußtsein und ihr Leben verbessert haben.

Schon in den 80er Jahren hatte der damalige Leiter des Kreisverwaltungsreferats der Stadt München, Peter Gauweiler, versucht, mit Hilfe eines psychiatrischen 'Gutachtens' die freie Ausübung der Scientology-Religion zu verbieten. Die Kirche beschritt den Rechtsweg.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stellte schließlich fest, daß die Scientology Kirche zu jener Zeit bereits seit 15 Jahren in München existierte und nicht der geringste Beweis vorliege, daß irgendjemandes Gesundheit oder geistiges Wohlbefinden durch die Seelsorge von Scientology geschädigt worden sei.

Das Berliner Verwaltungsgericht stellte folgendes zum Thema "psychiatrische Beurteilung religiöser Betätigung" fest: "Soweit der Beklagte [Stadt Berlin] Schäden für psychisch labile Personen durch die vom Kläger [die Scientology Kirche] durchgeführten Kurse, insbesondere das Auditing befürchtet und zum Nachweis hierfür wissenschaftliche Gutachten von Psychotherapeuten vorlegt, berücksichtigt er nicht hinreichend den Charakter der Kurse und Veranstaltungen als Teil einer religiös/weltanschaulichen Betätigung. - Diese Veranstaltungen [werden] jedoch nicht zu einer medizinischen Heilbehandlung, sie entziehen sich als Bestandteil eines religiös/weltanschaulichen Bekenntnisses mit einer entsprechenden Betätigung einer wissenschaftlichen Bewertung."

 

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