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Scientology-Aussteiger und Kritiker - Berichte über Scientology-Kritiker

Scientology und die „ABI“ (Aktion Bildungsinformation von Eberhard Kleinmann)

 

Gemeinnützig oder nur gemein? Wer ist der Tarnverein, der heimlich die Schmutzarbeit des Kultusministeriums erledigt?

Der Vorwurf, dass man bei der Stuttgarter "Aktion Bildungsinformation" eigentlich alles kaufen kann, nur nicht die in der Selbstdarstellung offerierten "neutralen und unabhängigen Informationen", ist nicht neu.

Deshalb ist es auch nicht sehr überraschend, wenn sich jetzt herausstellt, dass sich der vorgebliche Bildungsverein offenbar kräftig aus dem Steuersäckl der baden-württembergischen Staatsregierung bedient (siehe Artikel "Fanatismus mit Steuergeldern").

Unter der Leitung ihres Vorsitzenden Eberhard Kleinmann, der den selbsternannten Verbraucherschutzverein bis heute regiert, hat die "ABI" in der Tat kaum je eine Gelegenheit ausgelassen, den Verbraucherschutz als solchen in Verruf zu bringen. Und das über Jahrzehnte hinweg.

Bereits vor über 20 Jahren, auf dem Höhepunkt mehrerer Skandale und rechtlicher Auseinandersetzungen wegen der Geschäftsmethoden der ABI, brachte es das Oberlandesgericht Stuttgart in einem Urteil vom 31.1.1979 auf den Punkt: Die ABI empfehle in ihren Listen und Rundschreiben über 2korrekte2 Fernlehrinstitute nachweislich solche Einrichtungen, die zu Spendern in einer mindestens mittelbaren organisatorischen und Interessen-Verbindung stehen.

Kein Urteil, sondern ein Todesurteil, sollte man meinen, wenn es um Verbraucherschutz geht.

Nicht so bei der Aktion Bildungsinformation. Vorsitzender Eberhard Kleinmann änderte seine höchst anrüchigen Methoden auch dann nicht, als die Stuttgarter Zeitung ein Jahr später in anderem Zusammenhang mutmaßte, dass es im Ländle über kurz oder lang wohl eine Verbraucherschutzorganisation weniger und dafür ein fragwürdiges Geschäftsunternehmen mehr geben würde - eine Prognose, die sich zu diesem Zeitpunkt ohnehin schon erfüllt hatte.

Selbst Strafanzeigen konnten die ABI-Verantwortlichen nicht beeindrucken. Warum, konnte man erst Jahre später erahnen, als sich der zuständige Staatsanwalt ausgerechnet als ehemaliger stellvertretender ABI-Vorsitzender entpuppte. Ebenso bemerkenswert wie dieser Umstand war dann auch die Einstellungsbegründung bei Strafanzeigen gegen Eberhard Kleinmann. Beispiel: „Die Seriosität der ABI steht hier bislang außer Frage".

Bei soviel Seriosität war es auch nicht verwunderlich, dass sich mahnende Stimmen oft schwer taten, Gehör zu finden. Da konnten Kritiker noch so sehr hervorheben, dass es sich bei der selbsternannten Bildungspolizei letztlich um eine machtbesessene Privatinitiative handle. Die habe zwar durchaus auch notwendige verbraucherschützerische Regelungen im Bildungssektor vorangetrieben, ihr eigentliches Wirken werde aber von ganz anderen Motiven und Vorgehensweisen geleitet: der brutalen Terrorisierung und Zerstörung missliebiger oder zahlungsunwilliger Bildungsinstitute oder Organisationen, der korrupten Begünstigung von Sponsoren und Instituten in Geldgebernähe, einem ausgesprochener Hang zur Unseriosität - und von Geldgier, natürlich.

Blendende Geschäfte

Wie perfekt in den 70er und 80er Jahren die Korrumpierung des Bildungsmarktes durch die ABI tatsächlich funktionierte, auf eine geradezu perverse Art und Weise, machte nichts mehr deutlich als der Fall „Sight & Sound":

Station 1: Mit einer Presseinfo im Jahre 1983 machte der damalige Geschäftsführer der privaten Bildungseinrichtung Sight & Sound publik, dass ABI-Vorsitzender Eberhard Kleinmann ihm bereits 1973 eine Art Schutzgeldangebot gemacht habe. Kleinmann habe eine positive Entscheidung über die Aufnahme von Sight & Sound in eine Verbraucherbroschüre der ABI von einem monatlichen „Beraterhonorar" in Höhe von 1500 Mark abhängig gemacht. Nachdem der Sight & Sound-Geschäftsführer die mafiose Offerte abgelehnt habe, sei Kleinmann „deutlich" geworden: Die ABI werde andernfalls dafür sorgen, dass Sight & Sound in der Presse als unseriös dargestellt werde. Kleinmann erhielt zwar kein Geld, dafür aber Hausverbot.

Station 2: Unter der Regie von Eberhard Kleinmann wird ein gnadenloser Zermürbungskrieg gegen Sight & Sound gestartet, der 1982 in einem gezielten Rufmord-Artikel in einer bundesweit verlegten Zeitschrift gipfelt. In einem vorgeblichen „Leistungsvergleich" rechnet die ABI mit ihrem Prozessgegner ab. Doch Sight & Sound hat nicht vor, sich dem als Verbraucherschutz getarnten ABI-Terror zu beugen und zieht vor Gericht.

Station 3: Die Geschäftsführung von Sight & Sound beschuldigt Kleinmann vor dem Oberlandesgericht München, dass bekannt sei, dass sich Bildungseinrichtungen durch die Zahlung des von der ABI geforderten „Beraterhonorars" eine positive Beurteilung erkauft haben. Wie recht er damit noch bekommen sollte, konnte er damals noch nicht ahnen. Kleinmann wiegelt ab, verliert aber den Prozess haushoch. Das Oberlandesgericht bescheinigt der ABI hinsichtlich ihrer Beurteilung von Sight & Sound fehlende Neutralität, fehlende Sachkunde und fehlende Objektivität. Für den Vorsitzenden Kleinmann kein Grund, nicht auch weiterhin zu behaupten, dass die Vertragsbedingungen von Sight & Sound „schwer gegen eine Reihe deutscher Gesetze verstoßen". Man werde, kündigt Kleinmann an, auch weiterhin mit Staatsanwalt und Gerichten gegen Sight & Sound vorgehen.

Station 4: Vier Jahre später, im Januar 1987, taucht plötzlich ein „Gutachten" über Sight & Sound auf, das besser nicht hätte sein können und nur einen Schönheitsfehler aufweist: Es ist ein Gutachten der Aktion Bildungsinformation, des erklärten Erzfeindes von Sight & Sound. Selbst die Vertragsbedingungen von Sight & Sound sind jetzt „bahnbrechend", wie ABI-Vorsitzender Eberhard Kleinmann unterschriftlich bestätigt.

Station 5: Einen Monat später enthüllt die Stuttgarter Zeitung die Hintergründe des Gutachtens. In einem Artikel mit dem Titel „Das bestellte, rundum gute Gutachten" wird aufgedeckt, dass die ABI und Sight & Sound einen „Wohlverhaltensvertrag" geschlossen hatten, in dem nicht nur die Anfertigung des Gutachtens, sondern auch bereits dessen Ergebnis festgeschrieben war. Wörtlich heißt es im Vertrag: ...„wird die ABI die Verträge und Vertragsbedingungen von 'Sight & Sound' als ordnungsgemäß und im Fortbildungsinteresse der Verbraucher bezeichnen." Kleiner Obolus als Gegenleistung: Sight & Sound zahlt 50 000 Mark an die ABI, deklariert als Prozesskostenerstattung! Da blieb selbst den hartgesottensten Journalisten die Spucke weg. „Deutschland hat einen Verbraucherschutzverein weniger", hieß es in einem Kommentar mit der Überschrift „Verlorene Unschuld" - eine ungewollt irreführende Betitelung, denn die ABI hatte ihre Unschuld, wenn sie denn je eine hatte, bereits Ende der 60er Jahre verloren.

Endstation: Sight & Sound selbst zahlt einen hohen Preis für den Verrat an den eigenen Prinzipien. Vor 1987 hatte das Lehrinstitut noch vehement die ebenso rufmörderischen wie korrupten Praktiken im gutachterlichen Supermarkt der ABI kritisiert, nur um sich dann 1987 selbst zu bedienen, bei erstbester Gelegenheit. Ende 1987 unterliegt die Sight & Sound anderen Prozessgegnern, die ganz entgegen den Aussagen im Kaufgutachten der ABI die Geschäftsbedingungen der Sight & Sound als rechtswidrig angefochten hatten. Wenig später meldet die GmbH Konkurs an. So wird Sight & Sound doch noch Opfer des Systems ABI - wenn auch anders, als erwartet.

Verbraucherschutz als Prostitution?

Während all dieser Jahre strich die ABI erkleckliche staatliche Zuschüsse für die vorgeblich verbraucherschützerische Tätigkeit ein. Zudem betätigte sie sich als Abmahnverein. Flächendeckend untersuchte der Hausjurist Anzeigen und Prospekte anderer Bildungseinrichtungen oder von Schülern oder Studenten auf angreifbare Formulierungen, um diese dann mit einer „Gebührenpauschale" von 220 Mark zu ahnden. Ein einträgliches Geschäft.

1988 aber zog auch die Landespolitik Konsequenzen aus dem Geschäftsgebaren der Kleinmannschen Truppe. Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie in Baden-Württemberg stellte die Förderung der ABI ein.

Das Stuttgarter Landgericht durfte sich kurz zuvor mit den öffentlichen Äußerungen eines ABI-Gegners auseinandersetzen, der geschrieben hatte: Das „hohe Anliegen der Allgemeinheit an dem Schutz des Verbrauchers verkommt hier in einer Art Prostitution unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit.2 Die ABI klag klagte - und verlor rechtskräftig. Die tatsächlichen Anhaltspunkte waren auch kaum von der Hand zu weisen.

Das Wunder von Stuttgart

Wer glaubte, den mittlerweile 20 Jahre währenden Umtrieben der ABI sei jetzt ein Riegel vorgeschoben, der irrte erneut. Anfang der 90er Jahre geschieht nämlich ein medizinisches Wunder mit fast religiösen Dimensionen: Die verlorene Unschuld der ABI ist plötzlich wieder da! Im Stuttgarter Kultusministerium hatte man sich die der „Prostitution auf dem Bildungsmarkt" bezichtigte ABI nochmals genau angesehen und dabei jungfräuliche Qualitäten festgestellt, die vorher offenbar übersehen worden waren.

Die ABI hatte sich nämlich über die Jahre ein weiteres lukratives Standbein aufgebaut: die landesweite Diffamierung und Diskriminierung von neuen religiösen Gemeinschaften, insbesondere der Scientology Kirche und ihrer Mitglieder. Für die nicht zuletzt von der ABI geschürten Hysterie bot sie sich in bewährter Manier dem Kultusministerium auch gleich als Lösung an. Für viel Geld, versteht sich. Flugs setzte die - heimliche - Förderung wieder ein.

Mit Diffamierung gegen Bezahlung hatte die ABI bereits reichlich Erfahrung. Hat man erst einmal für die nötige „Stimmung" gesorgt, lässt sich damit eine Menge Geld verdienen, muss sich ABI-Chef Kleinmann auch bei Scientology gedacht haben. Nur so ist es zu erklären, dass sein Verein schon 1983 einer Behörde eine „Dokumentation" über Scientology anbot (ein Satz Kopien), die allen Ernstes 165 288 Mark (!) kosten sollte. Das Angebot wurde dankend abgelehnt, worauf die ABI die unverschämte Offerte bei anderen Stellen wiederholte. Ebenfalls umsonst.

Dennoch baute Kleinmann diese Verdienstschiene landesweit aus - mittlerweile mit Steuermitteln.

Die große Abzocke

Wie dieses Geschäft funktioniert, kann man in steter Regelmäßigkeit aus den Medien erfahren:

-1997 beispielsweise kolportiert Kleinmann in einem Rundfunkinterview „auffallende Ähnlichkeiten" zwischen den Mitarbeiterschulungen einer bekannten Möbelhauskette und Scientology. Geschickt dient er sich anschließend der Möbelhauskette an, um deren „Unschuldsbeweis" zu erbringen - für ein stattliches Honorar. Die Nähe dieser Geldbeutelschneiderei zur Nötigung Wirken der ABI auf dem Bildungsmarkt auf heftige Kritik.

- 1999 tritt Kleinmann mit dem Millionenbetrüger Horst Armbruster auf, früher Bürgermeister von Neckarwestheim. Die von Armbruster veruntreuten Millionen könnten „in dunkle Kanäle von Scientology" geflossen sein, lässt Kleinmann die erstaunte badenwürttembergische օffentlichkeit wissen. Eine reine Erfindung. Die Heilbronner Stimme kommentierte den Vorgang am 8. Juli 1999 wie folgt: „Doch mit und Erpressung stieß bereits beim Kleinmann und Armbruster scheinen sich zwei gefunden zu haben, die vor Selbstgefälligkeit strotzen. Der eine giert nach medialer Aufmerksamkeit. Dem anderen wurde seine Geldgier schon zum Verhängnis."

- Im Oktober 2000 streut Kleinmann landesweit Gerüchte, um eine nicht existente Verbindung des weltweit operierenden Logistikunternehmens UPS mit Scientology so zu stricken, dass UPS größtmöglicher Schaden zugefügt wird. Einziges „Verbrechen" von UPS: Deren Mutterfirma unterstützte in den Vereinigten Staaten eine Reihe von Sozialprogrammen mit Geldmitteln, darunter auch ein von Scientologen unterstütztes Lese- und Schreibprogramm für Analphabeten, das zu den erfolgreichsten der Welt zählt. Viele unterprivilegierte Jugendliche entkamen mit diesem Programm den kriminellen Ghettos der Straßenbanden. Regierungsvertreter in den USA haben dieses gemeinnützige Programm mit Lob und Auszeichnungen buchstäblich überhäuft. Eberhard Kleinmann und sein Sponsor Carlhoff müssen sich auch hier fragen lassen, wo eigentlich die Grenzen einer aus Steuermitteln finanzierten Niedertracht liegen.

Klar ist: Je mehr die ABI die Hysterie zum Thema Scientology schürt, je perfider sie ihre Rufmordkampagnen führt, um so sicherer sicherer kann sie sein, weiterhin mit Steuergeldern bedient zu werden.

Die heimlichen Förderer müssen sich allerdings auch an einen Satz erinnern lassen, der Ende der 80er Jahre über die ABI gesagt wurde und seinerzeit ebenfalls gerichtlichen Segen gefunden hat: „Wer sich heute noch schützend vor diese Verbraucherschützer stellt, begibt sich in die gefährliche Nähe des Zuhälters."

Ein Satz, der nichts an Aktualität verloren hat.

 

Quelle: Artikel aus der Zeitung FREIHEIT  (April 2001)

 

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