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Scientology eine Gefahr? - Scientology in Politik?

Diese Stellungnahme wurde auf Anfrage eines Wissenschaftlers erstellt, der sich mit der Frage einer angeblich politischen Motivation der Scientology Kirche beschäftigt. Aus Platzgründen mußte die Abhandlung auf den Versuch beschränkt bleiben, die aus den gestellten Fragen ersichtlichen Themenbereiche angemessen aufzugreifen. Eine detaillierte Stellungnahme muß umfassenderen Publikationen vorbehalten bleiben.

 

1) Scientology: Religion? Wirtschaftsunternehmen? Politisch motivierte Organisation? Oder eine Überlagerung dieser Attribute? Hebt sich ein Attribut deutlich von den anderen ab?

Scientology ist ohne jeden Zweifel eine Religion, sowohl nach den Inhalten ihrer Lehre wie auch nach der Überzeugung ihrer Mitglieder sowie nach ihrer gelebten Praxis und letztlich auch nach der Satzung ihrer Körperschaften.

Hierbei ist von folgendem verfassungsrechtlichen Religionsbegriff, auch in Abgrenzung zum Begriff der Weltanschauungsgemeinschaft, auszugehen, wie er vom Bundesverwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in einer Entscheidung vom 27. März 1992, Az.: BVerwG 7 C 21.90, definiert wurde:

"Unter Religion oder Weltanschauung ist eine mit der Person des Menschen verbundene Gewißheit über bestimmte Aussagen zum Weltganzen sowie zur Herkunft und zum Ziel des menschlichen Lebens zu verstehen; dabei legt die Religion eine den Menschen überschreitende und umgreifende ("transzendente") Wirklichkeit zugrunde, während sich die Weltanschauung auf innerweltliche ("immanente") Bezüge beschränkt (Vgl. BVerfGE 32,98 (108); BVerwGE 37, 344 (363); 61, 152 (154,156))."

Die Scientology Religion erfüllt diese Voraussetzungen wie andere Religionsgemeinschaften auch. Im Rahmen dieser Stellungnahme muß der Hinweis genügen, daß ihre Lehraussagen sowie ihrer gelebte Praxis und ihre Kulturtradition Gegenstand umfangreicher Publikationen sind, die von der Scientology Kirche kostenfrei bezogen werden können. Hierzu zählen auch eine Reihe wissenschaftlicher Erhebungen über die Natur Scientologys, die aufgrund des öffentlichen Interesses in den letzten Jahrzehnten, verstärkt aber in den letzten Jahren durchgeführt wurden. Alle religionswissenschaftlichen Studien sprechen Scientology die Religionseigenschaft ausdrücklich zu.

Tatsächlich wurde der Scientology Kirche diese Religionseigenschaft - gemeinsam mit ALLEN anderen neueren Religionsgemeinschaften in Deutschland - erst im Zuge der amtskirchlich und später dann politisch geschürten "Sektenhysterie" von außen abgesprochen. Der Religionswissenschaftler Prof. Dr. Günter Kehrer (Uni Tübingen) wertete dieses Phänomen wie folgt:

 "Von Seiten offizieller Sektenbekämpfer muß es deshalb ein vitales Interesse geben, daß jeder Versuch, die Legitimation der Träger abweichenden, d.h. nicht wertkonformen Verhaltens, sicherzustellen, zurückgewiesen werden kann. Unter den Bedingungen moderner Gesellschaften mit garantierter Religionsfreiheit bedeutet dies vor allem: die Nihilierung der Eigenschaft, Religion zu sein oder wenigstens den Versuch, zwischen Religionen qualitativ zu unterscheiden, d.h. zwischen guten und schlechten Religionen." (aus: "Religionsgeschichte in der Öffentlichkeit")

Sowohl die Unterscheidung zwischen "guten" und "schlechten" Religionen als auch das Ermessen, einen Glauben überhaupt als solchen zu qualifizieren oder gar in Abrede zu stellen, stehen dem Staat und seinen Vertretern natürlich nicht zu.

Bestimmte deutsche Regierungsvertreter stehen mit dieser im Völkerrecht gefestigten Sicht und Rechtsprechung auf Kriegsfuß. Zuletzt im September 1996 urteilte der Europäische Gerichtshof in dem Verfahren Manoussakis ./. Griechenland unmißverständlich: "Das Recht auf Religionsfreiheit, wie es von der Konvention garantiert wird, schließt jegliches Ermessen seitens des Staates aus, zu entscheiden, ob religiöse Überzeugungen oder die Mittel, diese Überzeugungen zu äußern, legitim sind." Diese Rechtsprechung ist auch für die Bundesrepublik BINDEND.

Selbstverständlich wurde die "Nihilierung" der Religionseigenschaft bei zahlreichen Minderheitsreligionen und auch bei Scientology nicht isoliert betrieben. Das so entstehende Vakuum auf die Frage "Wenn es keine wirkliche Religion ist, was ist es denn dann?" wurde von amtskirchlichen und in der Folge von staatlichen Stellen über die Medien in der Öffentlichkeit sofort wieder aufgefüllt: "Jugendsekten", "Sex-Sekten", "Satanssekten", "Wirtschaftssekten" und "Psycho-Sekten" waren geboren, um nur einen kleinen Ausschnitt aus dem großen Spektrum der Etikettierungen für alle neuen religiösen Bewegungen zu erwähnen.

Mit der Begriffsprägung "Jugendreligionen" beispielsweise gelang es dem evangelisch-lutherischen Pfarrer Friedrich-Wilhelm Haack bereits in den 70er Jahren, den Staat für die verfassungswidrige und völkerrechtswidrige Bekämpfung neuer religiöser Gemeinschaften vor den Karren der kirchlichen Anti-Sekten-Beauftragten zu spannen.

Tatsächlich hat es "Jugendreligionen" nie gegeben. Der Begriff erfüllte aber vorzüglich die Aufgabe, dabei zu helfen, das staatliche Neutralitätsgebot in Religionsfragen zu unterlaufen. Über Nacht wurden aus 20- bis 40jährigen Erwachsenen plötzlich wieder "Jugendliche" oder gar "gefährdete Kinder" besorgter Eltern, die von der Bundesregierung geschützt werden sollten. Das Eingreifen von Jugendämtern, Ordnungsbehörden und Kultusministerien war mit diesem Trick förmlich vorgezeichnet.

Die amtskirchlichen Apologeten machten von vorneherein keinen Hehl aus dem Umstand, daß sich ihre seelsorgerische Tätigkeit gegenüber neuen Religionen (so wird das tatsächlich genannt) nicht auf bloße Abwertung und Etikettierung beschränken würde. Haack gab Mitte der 70er Jahre die Parole aus, daß das wirkliche Problem der sogenannten Jugendreligionen "ihre Existenz" sei. Etliche staatliche Anti-Sekten-Beauftragte verfolgen heute gleichfalls nicht etwa das Ziel, möglicherweise berechtigte Kritik zu üben, sondern in Wort und Tat die Ausgrenzung und Auslöschung mißliebiger Gruppen oder zumindest ihre "Eindämmung" bis hin zur Bedeutungslosigkeit und zum wirtschaftlichen Ruin.

Aus der Sicht der deutschen Scientology Kirche ist dieser Umstand von entscheidender Bedeutung, auch und vor allem in der derzeitigen Diskussion.

Denn die TATSÄCHLICHE Zielsetzung kirchlicher und staatlicher Sektengegner im Umgang mit "Sekten" und Scientology im besonderen liefert eine genaue Erklärung dafür, warum jede Bemühung der Scientology Kirche, pauschale Anschuldigungen glaubhaft zu entkräften, auf Seiten ihrer Ankläger bestenfalls zu NEUEN Anschuldigungen führt, und warum die Etikettierung der Scientology Kirche mit jeder Entkräftigung gleichsam nahtlos in die nächste schon "bereitstehende" Etikettierung übergeht.

Alles, was der gewünschten "Eindämmung" oder gar Auslöschung nicht dienlich ist - und dazu gehören in erster Linie Gerichtsurteile, Gutachten und Eingaben der Scientology Kirche, mit denen Anschuldigungen ihr gegenüber widerlegt werden - kann vor diesem Hintergrund natürlich nicht zu einer Beilegung der politischen Debatte um Scientology beitragen, sondern nur - so absurd dies in einem Rechtsstaat auch klingen mag - zu ihrer Verschärfung.

Aus dieser Sichtweise heraus ist die Scientology Kirche natürlich um so "gefährlicher", je erfolgreicher sie sich gegen staatliche und amtskirchliche Repressalien zur Wehr setzt. Als die Scientology Kirche kürzlich erneut einige entscheidende rechtliche Erfolge gegenüber staatlicher Repressionspolitik erreichen konnte, avancierte sie sofort zur "gefährlichsten aller bundesdeutschen Sekten". Diese Art der Logik in der Einstufung der "Gefährlichkeit" ist auf ihre Art in der Tat zwingend, wenn man sie vor dem geschilderten Hintergrund der bundesdeutschen Anti-Sekten-Politik und ihrer tatsächlichen Intention der "Eindämmung" und letztlich Vernichtung betrachtet.

 

Zur kurzen Illustration:

Nachdem sich die Etikettierung "Jugendreligion" und praktisch alle damit einhergehenden größtenteils exotischen Anschuldigungen Anfang der 80er Jahre als unhaltbar herausgestellt hatten, war auf Seiten der "besorgten Kritiker" nicht etwa Erleichterung zu verzeichnen.

Vielmehr wurde im Falle der Scientology Kirche sofort die verstärkte Etikettierung als "getarntes Wirtschaftsunternehmen" betrieben. Zweck dieser Etikettierung war die Austragung kirchlicher Vereine aus dem Vereinsregister wegen "wirtschaftlicher Betätigung", die Zwangsanmeldung als "Gewerbe" und das schlußendliche Gewerbeverbot.

Diese "Drei-Punkte-Strategie" wurde offen und heimlich auf Konferenzen amtskirchlicher und staatlicher Organe besprochen und im Laufe der 80er Jahre in die Tat umgesetzt. Die Scientology Kirche mußte Hunderte von einzelnen Verfahren anstrengen, um der flächendeckenden Vernichtungsstrategie entgegenzutreten.

Zur Umsetzung der systematischen Entrechtung wurde in Behörden auf lokaler, auf Länder- und auf Bundesebene zusätzlich eine Vielzahl von Anti-Sekten-Beauftragten und "Arbeitskreisen" etabliert.

Dennoch: Zu Beginn der 90er Jahre und spätestens mit der vollständigen Anerkennung der Mutterkirche sowie aller amerikanischen Scientology- Körperschaften im Jahre 1993 als gemeinnützige und religiöse Organisationen wurde auch deutschen Stellen klar, daß die Sonderbehandlung im Steuer-, Vereins- und Gewerberecht für sich allein möglicherweise nicht das gewünschte Ergebnis der verfassungswidrigen und rechtswidrigen "Eindämmung" von Scientology zeitigen würde.

Daraufhin wurde von staatlichen Stellen und amtskirchlichen Sektenbeauftragten eine neue "Strategie" eingeführt: der direkte Angriff auf einzelne Mitglieder der Scientology Kirche allein aufgrund ihrer Mitgliedschaft, mit dem erklärten Ziel, auf diese Weise "die Expansion der Scientology Kirche einzudämmen".

Dieser Angriff erfolgte zum einen mit einer konstruierten "Unterwanderungstheorie", wonach diese Mitglieder Staat, Wirtschaft und letztlich jeden beliebigen gesellschaftlichen Bereich unterwandern würden. So wurden auf einen Schlag praktisch alle berufstätigen Scientologen zu subversiven Elementen erklärt, die es zu "outen" und zu bekämpfen gelte. In der darauffolgenden Hysterie verloren zahlreiche Scientologen ihren Arbeitsplatz oder ihre berufliche Existenzgrundlage, aus keinem anderen Grund als ihrer Mitgliedschaft in der Scientology Kirche.

Zum anderen wurden in staatlichen Publikationen sämtliche Scientologen zu entweder "Tätern" oder "Opfern" erklärt, die es mit allen Mitteln zu bekämpfen oder aber unter staatlichen "Schutz" zu stellen gelte (beispielsweise in "Rehabilitierungszentren"). Eine andere Klassifizierung fand in den 90er Jahren - zumindest staatlicherseits - nicht mehr statt. Dies zeigt deutlich auf, mit welcher Selbstverständlichkeit einige Regierungsvertreter bereit sind, sich in grober und menschenverachtender Weise über das staatliche Neutralitätsgebot hinwegzusetzen.

Zeitgleich mit der Ausgrenzungspolitik gegenüber einzelnen Scientologen wurde der Vorwurf der "kriminellen Organisation" in die Welt gesetzt und mit mehreren Sammelverfahren bei verschiedenen Staatsanwaltschaften in die Wege geleitet. Damit war für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren eine neue Etikettierung geschaffen worden, die Tausende von Medienberichten und Verunglimpfungen durch Politiker nach sich zog.

Im Rahmen dieser Verfahren wurden schließlich sämtliche Vorwürfe gegen die Scientology Kirche überprüft, alle aus den Medien bekannten ehemaligen Mitglieder oder Kritiker wurden vernommen. Ergebnis: Die Verfahren wurden allumfänglich zu Gunsten der Scientology Kirche eingestellt. Kein einziger Vorwurf wurde bestätigt, kein Vertreter der Scientology Kirche war Gegenstand von Anklageverfahren.

Für die Verantwortlichen der Scientology Kirche in Deutschland war bereits vor dem Ausgang dieser Verfahren vollkommen klar, daß ein Freispruch lediglich noch härtere "Maßnahmen" zur Folge haben würde. (Man muß an dieser Stelle vielleicht nochmals daran erinnern, daß dieser gigantische und jahrzehntelange Rechtsmißbrauch, der den Begriff "unschuldig" nicht einmal kennt, tatsächlich als "rechsstaatliches Vorgehen" bemäntelt wird.)

Nachdem das Scheitern der Kriminalisierung der Scientology Kirche aufgrund der Einstellung aller diesbezüglichen Ermittlungsverfahren seit dem Jahre 1994 mehr und mehr offensichtlich wurde, ging die organisierte Gegnerschaft dann auch fast nahtlos zur nächsten Etikettierung über: Jetzt war Scientology plötzlich eine politisch motivierte Organisation, verfassungsfeindlich, extremistisch.

Nur wenige Tage nach Einstellung des letzten strafrechtlichen Verfahrens zu Gunsten der Scientology Kirche im Jahre 1997 wurde die vorerst einjährige Überwachung durch die Verfassungsschutzämter und somit die Stigmatisierung der Kirche und ihrer Mitglieder als Verfassungsfeinde beschlossen. Auch hier - wiederum - auf das Betreiben amtskirchlich engagierter Politiker hin, vornehmlich des Synodalen und bayerischen Innenministers Beckstein. Zur Begründung wurden hauptsächlich "Zitate" des Religionsstifters Hubbard verwendet. Da es tatsächlich keinerlei politische Betätigung der Scientology Kirche in Deutschland gab und gibt, nicht einen einzigen Fall, geschweige denn ein "Muster" oder gar extremistische Tätigkeiten, wurde das Novum des "Extremismus neuen Typs" erfunden.

Vor dem geschilderten Hintergrund ist diese neuerliche Klassifizierung und die darauf begründete Beobachtung durch Verfassungsschutzbehörden nicht weiter verwunderlich, da frühere Etikettierungen mehr und mehr ihre Wirkung verlieren. Deutsche Regierungsstellen stehen in ihrem Versuch der Nihilierung der Religionseigenschaft der Scientology mittlerweile so gut wie alleine da. Sie halten ihre Position nur mit bloßem Bestreiten und einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aufrecht, die ohne jegliche Beweisaufnahme und unter Verstoß gegen die Grundsätze des rechtlichen Gehörs der Scientology Kirche eine wirtschaftliche Betätigung unterstellt und den Religionscharakter verneint hatte.

Mittlerweile aber sprechen über 200 Gerichtsentscheidungen aus aller Welt und Gutachten international renommierter Religionswissenschaftler und -soziologen Scientology die Religionseigenschaft ohne Einschränkung zu.

Auch die Europäische Menschenrechtskommission hat der Scientology Kirche in zwei Verfahren bereits ausdrücklich den Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention als Religionsgemeinschaft unter Artikel 9 (EMRK) zuerkannt.

Im Oktober 1997 beendete der Kassationshof in Rom, das höchste italienische Gericht, ein seit Jahren anhängiges Verfahren gegen die dortige Scientology Kirche, auf das sich deutsche Behörden so gerne berufen hatten, wenn es um die Rechtfertigung ihres Vorgehens gegen Scientology ging. Auch dort ging es um "Zitate" des Gründers, um die Religionseigenschaft, um die angebliche wirtschaftliche Betätigung und ähnliches mehr. Das Gericht führte in seinem Endurteil vom B. Oktober 1997 unter anderem aus, daß bei genauerer Prüfung und im richtigen Zusammenhang betrachtet die Aktivitäten der Scientology Kirche "ohne Ausnahme charakteristisch für alle religiösen Bewegungen sind".

Ebenfalls im November 1997 beendete das Bundesverwaltungsgericht in Berlin ein seit mehr als einem Jahrzehnt anhängiges Musterverfahren zur Frage der "wirtschaftlichen Tätigkeit" der Scientology Kirche. Wie mehrere andere deutsche Obergerichte auch maß das Bundesverwaltungsgericht, das höchste deutsche Gericht für Auseinandersetzungen mit staatlichen Stellen, der bekannten und von der Bundesregierung so gern zitierten Bundesarbeitsgerichtsentscheidung keine Bedeutung zu. In seiner Pressemitteilung vom 6. November 1997 führte das Bundesverwaltungsgericht folgendes aus:

"Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, daß ein Verein keinen Wirtschaftsbetrieb unterhält, soweit er seinen Mitgliedern Leistungen anbietet, in denen sich die Vereinsmitgliedschaft verwirklicht und die unabhängig von den mitgliedschaftlichen Beziehungen nicht von anderen Anbietern erbracht werden können. Dann liegt nämlich keine unternehmerische Tätigkeit vor. Dies ist beim Kläger [der Scientology Kirche] der Fall, wenn das nach seiner Satzung als 'geistliche Beratung' zu verstehende sog. Auditing und die Seminare und Kurse 'zur Erlangung einer höheren Daseinsstufe' von gemeinsamen Überzeugungen der Mitglieder getragen sind, von denen sie nicht gelöst werden können, ohne ihren Wert für den Empfänger zu verlieren."

Und daß es beim Kläger anders sei, sei nicht ersichtlich, wie das Urteil weiter ausführt. Seit November 1997 haben sich bereits mehrere Gerichte dieser Entscheidung angeschlossen und z. B. staatlich auferlegte Bußgelder im Bereich der Straßenmissionierung als rechtswidrig aufgehoben.

Mit anderen Worten: Der Versuch der Nihilierung der Religionseigenschaft wird über kurz oder lang auch in Deutschland nicht mehr aufrechtzuerhalten sein. Die Kriminalisierung der Scientology Kirche ist ebenfalls gescheitert. Die "wirtschaftliche Betätigung unter dem Deckmantel der Religion" bricht an allen Fronten zusammen.

Auf der Grundlage der dargelegten Absichten bestimmter staatlicher und amtskirchlicher Vertreter kann dies aber nur bedeuten, daß man jetzt um so vehementer versuchen wird, die langfristige Stigmatisierung der Scientology Kirche zum "Verfassungsfeind" zu betreiben. Auf diese letzte Bastion zieht man sich in der öffentlichen Auseinandersetzung schon jetzt mit Sätzen wie den folgenden zurück: "Auch Religionen können extremistisch sein" oder: "Ob Religion oder nicht, darauf kommt es bei Scientology doch gar nicht an." Damit soll offenbar dem zu Recht "befürchteten" Fall, daß auch in Deutschland die Negierung der Religionseigenschaft von Scientology sehr bald nicht mehr funktionieren wird, der Wind aus den Segeln genommen und eine von der Religionseigenschaft unabhängige "Bekämpfungsebene" vorbereitet werden. Es ist erstaunlich, wie weit man bereit ist, den Boden der Verfassung zu verlassen, wenn es um die angebliche Erhaltung des christlichen Abendlandes oder auch um weit weniger hehre Motive geht.

Die dargelegte "Prämisse", daß es der organisierten amtskirchlichen und staatlichen Gegnerschaft noch nie darum ging, ob ein Vorwurf nun stimmt oder nicht, sondern ausschließlich um die maximale Wirkung einer verfassungswidrigen "Eindämmungs"- und Vernichtungskampagne, erklärt auch eine Reihe weiterer Phänomene in der staatlichen Auseinandersetzung mit Scientology:

Zum Beispiel, warum jegliche Stellungnahme der Scientology Kirche zu irgendwelchen Anschuldigungen grundsätzlich nicht zur Kenntnis genommen wird. Ginge es den Anklägern nämlich tatsächlich um die Klärung der Frage, ob und inwieweit die Scientology Kirche in Deutschland beispielsweise "die Wirtschaft unterwandert" und "hauptsächlich im Immobilienbereich tätig ist", dann würden sie eidesstattliche Erklärungen des bundesdeutschen Vorstands oder bereits ergangene Unterlassungsurteile zur Kenntnis nehmen und in die Beweisfindung einbringen. Diese belegen, daß die deutschen Scientology Kirchen - im Gegensatz zu den Amtskirchen - grundsätzlich keine wirtschaftlichen Beteiligungen irgendwelcher Art oder Aktien, Grundbesitz (außer einem einzigen Kirchengebäude) oder ähnliches unterhalten geschweige denn Firmen besitzen oder deren Geschicke lenken. Solche Erklärungen verschwinden in der Schublade. Unbeirrt fährt man stattdessen fort, die unsägliche Gleichsetzung "was ein einzelner Scientologe beruflich macht = Scientology Kirche" noch mehr anzuheizen, um in der öffentlichen Auseinandersetzung "keinen Boden zu verlieren".

Die Absicht der Schädigung und Vernichtung, statt der unvoreingenommenen Wahrheitsfindung, erklärt auch, warum nur Ex-Mitglieder bei Regierungsstellen Gehör finden, nie aber die Betroffenen, und wenn, dann nur "pro forma". Denn nichts ist dieser Absicht abträglicher als gegenteilige Belege zu Anschuldigungen.

Es bleibt anzumerken, daß nach dem Maßstab, nur die eine Seite zu hören oder zu würdigen, und "Aussteigern" - entgegen allen wissenschaftlichen Studien über die mangelnde Glaubwürdigkeit sogenannter Apostaten - mehr Glaubwürdigkeit als Mitgliedern einzuräumen, schon allein das mittlerweile 30bändige Anschuldigungswerk eines Karlheinz Deschners genügen würde, um die katholische Kirche weltweit zu verbieten.

Dennoch ist und bleibt die anonymisierte Einholung von Anschuldigungen von Apostaten oder "Experten", die man der betroffenen Scientology Kirche nicht zur Stellungnahme vorlegt, und ein darauf aufbauendes "politisches Handeln" (oder gleich "Handlungskataloge") das nachweisbar hauptsächliche Mittel aller staatlichen Gremien im Umgang mit der Scientology Kirche.

Ein Beispiel für diese Vorgehensweise ist der kürzliche Besuch (Februar 1998) von Mitgliedern der Bonner Enquete-Kommission "Sogenannte Sekten und Psychogruppen" in den USA. Ausweislich von Medienberichten und Erklärungen von Enquete-Mitgliedern in der Presse sei ihnen nach Gesprächen mit "Experten" und "Aussteigern" in den Vereinigten Staaten "jetzt endlich die Gefährlichkeit der Scientology Kirche klar geworden". Es ist kaum anzunehmen - aus den hier geschilderten Gründen - daß die deutsche Scientology Kirche, um die es hier ja schließlich geht, jemals erfahren wird, was "Experten" unwidersprochen über die (amerikanische?) Scientology Kirche oder irgendwelche ihrer Mitglieder oder Mitarbeiter verlauten lassen durften, - und was das mit der deutschen Scientology Kirche zu tun hat. Sie wird es aber sicherlich im Schlußbericht der Enquete-Kommission erfahren. Dann ist es für eine Korrektur natürlich zu spät. Das genau ist aber die Absicht dieser Vorgehensweise. Ihr geht es darum, die Anschuldigung mit allen Mitteln im Raum stehen zu lassen, um so ein weiteres "politisches Handeln" zu erzwingen.

Es braucht wohl nicht betont zu werden, daß diese Vorgehensweise aus der Sicht der Scientology Kirche nicht nur allen rechtsstaatlichen Grundsätzen Hohn spricht, sondern auch an Perfidie kaum zu überbieten ist.

Da fallen andere "Selbstverständlichkeiten" im Umgang mit Sekten und Scientology gar nicht mehr ins Gewicht. Es ist zum Beispiel auch für staatliche Stellen "selbstverständlich", auch wenn es dies bei anderen gesellschaftlichen Gruppierungen keinesfalls ist, jede angebliche Verfehlung eines jeden beliebigen Mitglieds einer jeder beliebigen Scientology-Vereinigung in jedem beliebigem Land der Erde der lokalen deutschen Scientology Kirche direkt oder indirekt anzulasten. Nicht nur die Bonner Enquete-Kommission beherrscht diese Vorgehensweise meisterlich, sondern auch der Verfassungsschutz ausweislich seines Berichts vom Juni 1997.

Würde die lokale Scientology Kirche aber wenigstens davon in Kenntnis gesetzt werden, daß beispielsweise in Texas angeblich ein Scientologe eine Straftat verübt hat, und die deutsche Scientology Kirche deshalb jetzt weiteren staatlichen Repressalien ausgesetzt werden soll (leider ist diese Verknüpfung keinesfalls abwegig, sondern die Regel), dann könnte sie wenigstens Stellungnahmen aus dem Ausland einholen. Aber auch das wird ihr unmöglich gemacht. Denn ohne angebliche Vorfälle "im Ausland" wäre die deutsche Anti-Scientology-Kampagne schon längst gänzlich ohne Munition.

Umgekehrt werden zahlreiche ausländische Anerkennungen und Entscheidungen zugunsten der Scientology Kirche von deutschen Stellen bewußt ignoriert.

Nicht zuletzt sollte diese tatsächliche Absicht der amtskirchlichen und staatlichen Gegnerschaft auch verständlich machen, warum die deutsche Scientology Kirche nach Jahren der Diskriminierung ihren Fall schließlich ausländischen Menschenrechtsgremien und auch Regierungsstellen vortrug und dies auch weiterhin tun wird. Die einschlägigen bundesdeutschen Stellen sind in ihrem widerrechtlichen Vorgehen bereits viel zu weit gegangen, um jemals von sich aus zu einem verfassungsgemäßen Umgang mit der Scientology Kirche zurückzufinden.

Der Skandal ist nicht so sehr, daß eine Clique von Fanatikern und Helfershelfern seit Jahrzehnten den Rechtsstaat für seine Zwecke bis zum Äußersten pervertiert, der Skandal ist vielmehr, daß die Vielen im Staat, denen dieses Tun nicht zuzurechnen ist, nicht in der Lage sind, die Wenigen, die sich des Rechtsstaats auf diese Weise bedienen, Einhalt zu gebieten, beziehungsweise überhaupt zu erkennen, was hier seit Jahrzehnten wirklich gespielt wird.

Um die Ausgangsfrage vor dem geschilderten Hintergrund auch in ihrem letzten Teil zu beantworten: Eine Überlagerung von Religion, Politik und Wirtschaftsunternehmen mag als Grundlage gegnerischer "Strategien" dienlich sein, in der realen Welt der Scientology Kirche Deutschland spielt sie keine Rolle. Ihre Aufgabe ist die Verbreitung der Scientology-Religion im Rahmen der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit.

Eine Antwort auf die Frage, ob einer dieser Bereiche "deutlich hervortritt", würde voraussetzen, daß alle drei Bereiche für das Programm der Scientology Kirche bestimmend sind. Diese Voraussetzung trifft nicht zu. Sie trifft natürlich in der nach außen kolportierten Vorstellung über die Scientology Kirche zu, beispielsweise in den Medien, nicht aber innerkirchlich.

 

2) Scientology: Politischer Extremismus? Wie soll sich der demokratische Verfassungsstaat verhalten? Ist die nachrichtendienstliche Überwachung richtig? Aus welchen Gründen erfolgte sie?

Grundsätzlich läßt sich die Sicht der Scientology Kirche zu diesem Themenkomplex bereits aus dem oben Gesagten ableiten. Dennoch scheint an dieser Stelle ein kurzer Blick hinter die Kulissen der nachrichtendienstlichen Überwachung und ihrer Entstehung angemessen.

Grundlage der Bewertung der Scientology Kirche als eine politisch motivierte und politisch extremistische Organisation und somit auch Grundlage des Überwachungsbeschlusses war der Abschlußbericht der "Arbeitsgruppe Scientology" der Verfassungsschutzbehörden. Der Abschlußbericht basierte teilweise wiederum auf einem Ferngutachten des Politologen Hans-Gerd Jaschke, das er im Auftrag des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen im Januar 1996 angefertigt hatte.

Herr Jaschke kontaktierte die Scientology Kirche nicht ein einziges Mal. In seinem Gutachten schreibt er, daß dies aus "pragmatischen Gründen" nicht möglich gewesen sei. Die Arbeitsgruppe rechtfertigte die bereits geschilderte Standard-Vorgehensweise der Nichtanhörung Betroffener mit dem Hinweis, daß man ja alle Scientology-Materialien zu Rate gezogen hätte. Deshalb hatte auch sie es nicht für nötig gehalten, jemals irgendeine Beschuldigung oder eine Annahme zu verifizieren oder eine konkrete Stellungnahme der Scientology Kirche einzuholen.

Die Wahrheit ist natürlich, daß beide Stellen alles brauchen konnten, nur nicht eine Stellungnahme der Scientology Kirche Deutschland.

Die "Arbeitsgruppe Scientology", die sich in Teilen wiederum auf das Gutachten Jaschkes beruft, stellte ausweislich ihres Abschlußberichts den Nachweis über "tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die Schutzgüter des 4 Abs. 2 lit a-g BVerfSchG", der für eine Beobachtung notwendig ist, auf folgende Grundlagen:

a) die Berichte einer "großen Zahl von Aussteigern" (etwa 20 Personen, verteilt auf mehrere Jahrzehnte und mehrere Länder, davon vier aus Deutschland, aus den Jahren 1983 bis 1991). Die Berichte existierender und zufriedener Mitglieder wurden nicht zur Kenntnis genommen, auch nicht angefordert, ebensowenig Stellungnahmen zu den Behauptungen von ehemaligen Mitgliedern.

b) "Zitate" des Gründers der Scientology Religion, L. Ron Hubbard, aus den 50er und 60er Jahren sowie vereinzelte "Zitate" ausländischer Scientology-Mitarbeiter, aus denen sich die Beobachtungsnotwendigkeit ergeben soll. Von den laut Innenminister NRW insgesamt "1444 ausgewerteten Handlungsanweisungen" L. Ron Hubbards wurden insgesamt 20 gefunden, die - angeblich - verfassungsfeindliche "Zitate" beinhalten sollen.

Nur wenige dieser "Zitate" befassen sich überhaupt mit einer politischen oder verfassungsrechtlich relevanten Thematik, und keines davon hat irgendeinen Weisungscharakter für die deutschen Kirchen, vor allem dann nicht, wenn es sich um eine offensichtliche und irgendwann einmal geäußerte Meinung L. Ron Hubbards handelt, und erst recht nicht, wenn damit ein Gesetzes- oder Verfassungsverstoß begründet oder veranlaßt werden soll.

Die Kluft zwischen gelebter Wirklichkeit und angeblichen oder tatsächlichen "Zitaten" überbrückt die Arbeitsgruppe mit einem einfachen Kunstgriff: Laut Satzung müsse sich jede Scientology Kirche an Hubbards Richtlinien halten. Punkt. Tatsächlich hat die deutsche Kirche bzw. haben ihre Mitarbeiter laut Satzung dies jedoch unter der "übergeordneten Beachtung und Einhaltung der Gesetze des Landes, sowie der Kirchensatzung" zu tun.

Laut Satzung bedarf auch jede Richtlinie oder Direktive der Mutterkirche immer einer Auslegung, die gewährleistet, daß deutsches Recht nicht verletzt wird.

Die Arbeitsgruppe ignorierte alle diese und andere Vorgaben und schlußfolgerte ohne weitere Begründung aus der Satzung, daß "daher davon auszugehen" sei, daß sich die deutsche "Führungsebene" ..."auch die verfassungsfeindlichen Zielsetzungen und die Verstöße gegen die Schutzgüter der Verfassungsschutzgesetze zurechnen lassen" müsse. Gemeint sind jene "Zitate" des Gründers.

Man stelle sich einmal vor, eine staatliche Stelle würde auf diese Weise beispielsweise gegen die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern vorgehen: Man nimmt eine Handvoll Luther-Zitate über das Gebot, Andersgläubige zu zerschmettern, Gotteslästerer zu steinigen, jüdische Synagogen in Brand zu setzen und "falsche Prediger dem Henker zu übergeben".

Dann klebt man obenauf das Alte Testament, das bekanntlich jede Art von Verbrechen rechtfertigt, manchmal sogar fordert. Schlußendlich führt man aus, daß die Evangelisch-Lutherische Kirche gemäß Art. 1 der Verfassung der VELKD Luthers Schriften sowie das Alte Testament als maßgebliche Glaubensgrundlage ansieht: Fertig ist der Verfassungsfeind!

Dann legt man fest, daß die Evangelisch-Lutherische Kirche keine Stellungnahme abgeben darf, bis der Überwachungsbeschluß erfolgt ist und teilt ihr auch die Gründe für die Überwachung nicht mit. Rechtsstaatlich? Nach Auffassung der "Arbeitsgruppe Scientology": Ja.

Doch das bloße "Zitieren" und die bewußt wahrheitswidrige Verknüpfung mit der gelebten Praxis der Scientology Kirche in Deutschland genügte der Arbeitsgruppe nicht. Ausweislich des Abschlußberichts wurden diese Zitate "im wesentlichen über die Sekundärliteratur erschlossen". Gemeint ist damit, daß nicht die Originalzitate geschweige denn der Zusammenhang beachtet wurden, sondern nach der Literatur von Sektenbeauftragten, Kritikern und "Aussteigern" zitiert wurde.

Aber selbst aus der Originalliteratur heraus haben sowohl der Gutachter Jaschke als auch die Arbeitsgruppe, aus welchen Gründen oder Motiven auch immer, eine Reihe dieser "Zitate" des Scientology-Gründers Hubbard verfälscht, aus dem Zusammenhang gerissen oder gleich anschließende Textstellen, die das jeweilige "Zitat" in einen anderen als den unterstellten Zusammenhang gebracht hätten, absichtlich weggelassen.

Es läßt sich sehr leicht demonstrieren, daß dies nicht aus Nachlässigkeit, sondern mit einer Absicht getätigt wurde, die jedenfalls im Falle verbeamteter Staatsdiener einen erheblichen Verstoß gegen das Bundesbeamtenrecht darstellt.

Im folgenden, zur Illustration, ein besonders krasser Fall. Die Arbeitsgruppe führt in ihrem Abschlußbericht folgendes aus: "Das Ziel der SC, Kritiker zu verunglimpfen oder einzuschüchtern, soll - wegen der besonderen Breitenwirkung - auch mit Hilfe der Presse erreicht werden. Hubbard führt dazu aus: ...Zeitungsreporter und freiberufliche Schriftsteller zu bestechen, damit sie entsetzliche Lügen über einen Konkurrenten schreiben, Mitglieder eines Bundesrates, Minister oder Parlamentarier zu bestechen oder zu belügen, damit sie ein Gesetz verabschieden, womit schnell ein Batzen Geld zu machen ist...'."

Die "Arbeitsgruppe Scientology" bezeichnet dies als "Anweisung" und bemüht sich dann, Beispiele anzuführen, "wie diese Anweisungen in die Praxis umgesetzt werden".

Tatsächlich findet sich dieses "Zitat" in einer Abhandlung über "PR" (Public Relations), in der Hubbard über die "Nachteiligen Faktoren der PR" (so der Titel) referiert und in diesem Zusammenhang über die "Ausnutzung des Gebiets durch skrupellose Personen und Cliquen" (so Hubbard in der Einleitung vor dem "Zitat") spricht. Hubbard greift die weltweiten lügnerischen Praktiken von PR-Leuten deutlich an und schließt seine diesbezüglichen Ausführungen mit den Worten:

"Es kommt nicht von ungefähr, daß PR-Leute oft erbärmliche moralische Maßstäbe und einen degenerierten Charakter haben."

Diese offensichtliche Kritik am Wesen der "Public Relations" als Fachgebiet mündet übrigens fünf Seiten weiter (in der von der Arbeitsgruppe zitierten Quelle) in einer Abhandlung Hubbards, auf welchen Grundlagen PR-Arbeit WIRKLICH aufgebaut sein sollte. Er fordert:

"Daher das Gesetz: BENUTZEN SIE IN PR NIEMALS LÜGEN [Hervorhebung auch im Original]." Die Abhandlung schließt mit den Worten: "Es gibt also eine Technik, die als PR bekannt ist. Und sie hat den großen Nachteil, daß sie durch Lügen und die moralische Entartung ihres Benutzers mißbraucht werden kann. Hält sich aber jemand strikt an die Werte von Wahrheit und Affinität, wird er in der Lage sein, Kommunikation zu betreiben und der Belastung standzuhalten."

Vergleicht man die tatsächlichen Aussagen und "Anweisungen" Hubbards mit dem, was die Arbeitsgruppe daraus gemacht hat, dann fehlen einem schnell die Worte für die Bewertung einer derart skrupellosen Verdrehung der Tatsachen.

In diesem Zusammenhang muß darauf hingewiesen werden, daß sich das manipulative Vorgehen der "Arbeitsgruppe Scientology" nicht etwa nur auf "Zitate" beschränkte.

So heißt es im Abschlußbericht beispielsweise: "Im australischen Bundesstaat Victoria erfolgte bereits 1963 eine Untersuchung, die ähnlich einem Prozeß geführt wurde. .... In der Folge wurden im australischen Bundesstaat Victoria eine Reihe von rechtlichen Verfügungen erlassen (Psychological Pratices Act 1965), die es Scientology unmöglich machten, in der bisherigen Form weiter zu verfahren ...."

Tatsächlich wurden diese Einschränkungen von Scientology in Victoria wieder aufgehoben, und die Regierung entschuldigte sich. 1983 schließlich wurde die Scientology Kirche vom Obersten Gerichtshof Australiens endgültig und offiziell als Religion anerkannt und steuerbefreit. Dies war der "Arbeitsgruppe Scientology" bekannt.

Diese wesentlichen Fakten werden im Bericht der Arbeitsgruppe dann schlicht und einfach - wenn auch nicht ohne Berechnung - unterschlagen.

Bei diesem fast durchgehenden Strickmuster schreckte die Arbeitsgruppe vor wenig bis nichts zurück. Um die Scientology Kirche in die Nähe von kriminellen Praktiken zu rücken und um eine "Verfolgung von Kritikern" zu konstruieren, wird folgendes Fallbeispiel angeführt: "Darüber hinaus sei Gauweiler - einem Pressebericht zufolge - 1988 damals Innenstaatssekretär - erneut Angriffen durch die SC ausgesetzt gewesen. Sie habe Morddrohungen gegen Gauweiler und den Polizeipräsidenten von München ausgesprochen."

Als Quelle für diese Angaben heißt es dazu in einer Fußnote: "Vgl. Münchener Abendzeitung v. 20.04.1988 sowie "Die Welt" v. 21.04.1988."

In Wahrheit stammten die Morddrohungen - sie gingen beim Polizeipräsidium München in Form einer Postkarte mit einer gefälschten Unterschrift ein - von einem 37jährigen Gebäudereiniger, der die Scientology Kirche in Mißkredit bringen wollte. Die Scientology Kirche überführte den Täter durch ein Schriftgutachten, so daß die Polizei den Täter festnehmen konnte. Der Gebäudereiniger legte sofort ein umfassendes Geständnis ab und wurde anschließend rechtskräftig verurteilt.

Entlarvend für die Autoren des "Verfassungsschutzberichts": Bereits am 23.04.1988 berichteten sowohl die "Abendzeitung" unter der Überschrift "Morddrohung an Gauweiler: Ein Gebäudereiniger war's" als auch die "Die Welt" unter dem Titel "Aus Rache geschrieben" über die wahren Hintergründe der Morddrohungen. Daß die Verfassungsschützer diese Presseveröffentlichungen unterschlagen haben - und natürlich hatten die Sicherheitsbehörden detaillierte Kenntnisse von den damaligen Vorgängen -, um zehn Jahre später politisches Handeln mit solchen und ähnlichen Konstrukten manipuliv herbeiführen und zu begründen, zeigt einmal mehr die wahren Motive und die unlauteren Vorgehensweisen der "Arbeitsgruppe Scientology" auf, die sich im wesentlichen aus Geheimdienstlern zusammensetzte.

c) Schlußendlich ergeben sich für die Arbeitsgruppe die "Vielzahl von Anhaltspunkten" auch - so wortwörtlich - "aus der dargestellten Verstrickung der SC in kriminelle Aktivitäten, insbesondere in den USA -" .

Wie eingangs dargelegt gibt es diese "kriminelle Verstrickung" nicht. Sie wird für den deutschsprachigen Raum allen Ernstes dadurch "belegt", daß in den letzten 15 (!) Jahren ein (!) Mitarbeiter der Kirche wegen Beleidigung eines Sektenbeauftragten zu einer Geldbuße verurteilt wurde. Des weiteren seien drei einfache Mitglieder (ohne irgendeine Funktion in der Kirche) zu Geldstrafen verurteilt worden und zwei weitere Mitglieder seien wegen Steuerhinterziehung zu Freiheitsstrafen verurteilt worden.

Es fällt schwer, eine derartige "Beweisführung" überhaupt zu glauben und auch noch kommentieren zu müssen. Im selben Zeitraum wurden in Deutschland Millionen (!) von Straftaten katholischer oder protestantischer Kirchenmitglieder vor den Kadi gebracht. Allein in Bayern befinden sich zu jedem beliebigen Zeitpunkt etwa 8000 Katholiken in den Gefängnissen. Die Aburteilung auch amtskirchlicher Mitarbeiter, bis hin zu Nonnen und Pfarrern, wegen unterschiedlichster Straftaten, ist alles andere als ein Novum.

Spricht man deshalb bezüglich des erzbischöflichen Ordinariats München-Freising jetzt auch von "krimineller Verstrickung" und alarmiert den Verfassungsschutz? Wohl kaum.

In der gesamten Begründung des Abschlußberichts befindet sich nicht EIN tatsächlicher Verstoß der Scientology Kirche Deutschland bzw. einer ihrer Vorstände, auch keine extremistischen politischen Äußerungen, Pläne oder irgendetwas anderes.

Um diesen Umstand zu kaschieren, spricht die Arbeitsgruppe ausschließlich von "SC", und nicht etwa von "Scientology Kirche Deutschland", "Scientology Mission Bremen" oder ähnlich konkreten Körperschaften. Auf diese Weise gelingt es ihr, ungeachtet aller körperschaftlichen Grenzen, Ländergrenzen, Abgrenzungen zwischen Mitglied, Mitarbeiter oder Vorstand, L. Ron Hubbard oder Kirche, oder sonstigen auch rechtlich relevanten Abgrenzungen das von ihr künstlich gefertigte Bild der Verfassungsfeindlichkeit der Scientology Kirche Deutschland zu konstruieren.

Angemerkt werden muß, daß ein kürzliches 58 Seiten starkes Gutachten des renommierten Münchner Diplompsychologen Georg Sieber über die gutachterliche Methodik des Politologen Jaschke bei der Erstellung seines heimlichen Scientology-Gutachtens zu niederschmetternden Gesamtergebnissen kam. Sieber spricht von "desolater Beweisführung", daß das Gutachten "grob fehlerhaft" und "im Sinne einer gesicherten Erfahrungsbildung als wertlos einzustufen" sei.

Einziger Kommentar der Verfassungsschutzbehörden: Das Gutachten sei ja von der Scientology Kirche bezahlt worden. Heißt das, wenn ein Gutachten bezahlt wird - so wie natürlich auch Herrn Jaschkes Gutachten bezahlt wurde - daß es dann deswegen wertlos sei? Eine Auseinandersetzung mit Siebers durchweg fundierten Argumenten erfolgte natürlich nicht.

 

Zusammenfassend:

Hans W. Alberts, Professor für Öffentliches Recht in Hamburg, hatte im April 1997 in der "Süddeutschen Zeitung" einmal angemerkt:

"In der Behandlung der Problematik sogenannter Sekten ist die Abwesenheit jedweder Fairness festzustellen. Soweit es Untersuchungen gab, die differenzierten, wurden sie entweder nicht zur Kenntnis genommen oder unter Verschluß gehalten....Es findet nicht nur Bewertung, sondern massive Abwertung statt."

Ein Blick weg von der Oberfläche und hinter die Kulissen der bundesdeutschen Anti-Sekten-Industrie läßt diese Analyse allerdings als zumindest unvollständig erscheinen. Die "Abwesenheit jedweder Fairness" ist EINE Sache, der Versuch der bewußten rechts- und verfassungswidrigen Behinderung und "Eindämmung" von Scientology und anderen Religionsgemeinschaften, auch mit den Mitteln der Fälschung und der Auslassung entscheidungsrelevanter Umstände, ist eine ganz andere.

Tatsächlich wird der Scientology Kirche "politischer Extremismus" im Rahmen der staatlichen "Bekämpfung" auf eine Weise angedichtet, die in einem weniger staatlich-willkürlich und geheimdienstlich geprägten Rahmen normalerweise als kriminell eingestuft werden würde.

Die hier aufgezeigten Beispiele sind im übrigen nur ein kleiner Teil mehrerer umfangreicher Ausführungen, die derzeit erstellt und anschließend publiziert werden.

 

3) Scientology: Ursachen des Alarmismus in der Bevölkerung? Wie sollten sich die Medien der Thematik annehmen?  Wie sollte Scientology den Vorwürfen begegnen? Gründe der Fixierung auf Scientology?

Die Bevölkerung ist wie dargelegt seit 20 Jahren einer massiven Desinformations- und Hetzkampagne über neue Religionen ausgesetzt, die von Vertretern der beiden Amtskirchen und der ihnen verbundenen politischen Funktionäre ununterbrochen gespeist wird. Jede beliebige Umfrage würde den Nachweis erbringen, daß der besagte "Alarmismus" in so gut wie keinem Fall aus der direkten Berührung oder Erfahrung mit Scientology oder anderen neuen Religionen herrührt. Dies ist sehr leicht zu belegen. Aus Sicht der Scientology Kirche hat dieser Alarmismus also weder mit "Wachsamkeit" noch mit einer "deutschen Tradition der Intoleranz" zu tun, sondern schlicht und einfach mit einem jahrzehntelangem Einhämmern davon, was Scientology angeblich sei oder auch nicht sei.

Diese bewußt geschürte Hysterie nahm in einigen Fällen weltweite Ausmaße an. Nach kürzlichen Feststellungen des Sonderberichterstatters der UN für die "Beseitigung aller Formen der Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Weltanschauung" (Bericht über seinen Deutschlandbesuch an den UN-Menschenrechtsausschuß, Anfang März 1998) wird die Debatte über Sekten allerdings "besonders in Europa und vor allem in Deutschland" geführt.

Der Sonderberichterstatter rügt die Umgangsweise mit dem Phänomen neuer Religionen einschließlich Scientology sowie die damit verbundene Manipulation der öffentlichen Meinung, wie sie in Deutschland stattfindet, auf vielfältige Weise. In seinen "Schlußfolgerungen und Empfehlungen" schreibt er konkret mit Hinblick auf die Rolle der deutschen Medien:

"103. Der Sonderberichterstatter empfiehlt auch eine Kampagne, um ein Bewußtsein innerhalb der Medien zu entwickeln und besonders bei der Boulevardpresse, die allzuoft Angelegenheiten der Religion und des Glaubens in einem grotesken, um nicht zu sagen verzerrten und schädlichem Licht darstellt. Die Empfehlungen, die vom Sonderberichterstatter im Rahmen des Programmes für beratende Dienste (E/CN.4/1995/91, S. 147) gemacht wurden, sollten daher befolgt werden, insbesondere Schulungen für Medienvertreter, die deren Bewußtsein für die Notwendigkeit entwickeln, Informationen zu veröffentlichen, die die Grundsätze der Toleranz und der Nicht-Diskriminierung respektieren. Diese Maßnahmen würden es auch ermöglichen, die öffentliche Meinung in Übereinstimmung mit diesen Prinzipien zu erziehen und zu formen."

Der Sonderberichterstatter wies in seinen Ausführungen auch darauf hin, daß das internationale Menschenrechtsinstrumentarium die Vorstellung "Sekte" oder "Psycho-Gruppe" nicht kenne. Tatsächlich werden im Völkerrecht alle Glaubensgemeinschaften unter denselben Schutz gestellt. Eine Unterscheidung nach "gut" und "schlecht" - die, wie eingangs erwähnt, in Deutschland massiv betrieben wird, gibt es im Völkerrecht nicht. Stattdessen heißt es im Allgemeinen Kommentar No. 22 (48) vom 27. September 1993, den der UN-Menschenrechtsausschuß zum Artikel 18 des "Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte" verbindlich verabschiedet hat:

"Artikel 18 schützt den theistischen, nicht-theistischen und den atheistischen Glauben ebenso wie das Recht, sich zu überhaupt keiner Religion oder Glauben zu bekennen. Die Begriffe Glauben und Religion sind weit auszulegen. Artikel 18 ist in seiner Anwendung nicht auf traditionelle Religionen oder auf Religionen oder Glaubensrichtungen mit institutionellen Charakteristiken oder auf Praktiken, die denen der traditionellen Religionen entsprechen, beschränkt. Der Ausschuß beobachtet daher mit Sorge jedwede Tendenz zur Diskriminierung gegen jedwede Religion oder jedwede Überzeugung aus jeglichem Grunde einschließlich der Tatsache, daß sie neu gestiftet sein mögen oder religiöse Minderheiten darstellen, die Gegenstand von Feindseligkeit durch vorherrschende Religionsgemeinschaft sein mögen."

Die Scientology Kirche war immer zu einem sachlichen Dialog mit Regierungsstellen bereit, auf der Grundlage, daß ihr exakte Vorwürfe (VOR staatlichem Handeln) bekanntgemacht werden und eine Bereitschaft auf Seiten von Regierungsstellen vorhanden ist, Belege und Argumente der Scientology Kirche entgegenzunehmen und auch zu würdigen.

Jeder solche Dialog wurde von bestimmten Vertretern der Bundesregierung bislang abgeblockt. Eine umfassende öffentliche Berichtigung von Vorwürfen kann natürlich nur erfolgen, wenn der Scientology Kirche ein diesbezügliches Sprachrohr zur Verfügung gestellt wird, beispielsweise in den Medien. Bekanntermaßen ist dies nicht der Fall. Im kleinen Rahmen behilft sich die Scientology Kirche mit Eigenpublikationen.

Die staatliche "Fixierung" auf Scientology hat mehr (verborgene) Gründe, als man an dieser Stelle aufzeigen kann. Einer davon ist, daß die Lehre der Scientology vor allem in säkularisierten Bereichen wie Drogenrehabilitation, Rehabilitation von Kriminellen, Behebung von Analphabetismus und auf ähnlichen Gebieten erheblich höhere Erfolgsquoten zeitigt als dies bei etablierten Bemühungen und "ologien" der Fall ist. Scientology steht alleine schon deshalb nachweislich nicht wenigen Organisationen "im Weg". Vornehmlich ist in diesem Zusammenhang auch die etablierte und institutionelle Psychiatrie zu nennen. Eine eigene Menschenrechtskommission, die von der Scientology Kirche gegründet wurde, beschäftigt sich weltweit in über 100 Büros ausschließlich mit den Opfern psychiatrischer Psycho-Drogen, psychiatrisch verabreichter E-Schocks und psychiatrischer Gehirnoperationen, die unter dem Deckmantel der "Therapie" unzählige Menschen für immer schädigen. Es wundert deshalb auch nicht, daß hinter jedem organisierten Angriff auf die Scientology Kirche bislang immer auch psychiatrische Verbände standen.

Ein anderer Faktor ist, daß die Scientology Kirche die Arena der öffentlichen Auseinandersetzung nicht verläßt (im Gegensatz zu zahlreichen Gruppen, die sich aufgrund der Anti-Sekten-Kampagne in den "Untergrund" zurückgezogen haben) und sich stattdessen zur Wehr setzt. Das ist man offenbar nicht gewohnt, und das macht die Scientology Kirche, wie dargelegt, um so "gefährlicher".

Ein weiterer Faktor ist die dargelegte jahrzehntelange Medienkampagne gegen Sekten und Scientology, die zumindest in ihren Ursprüngen auf die Vernichtungspolitik amtskirchlicher Beauftragter gegenüber ALLEN neuen Religionen zurückzuführen ist. Sie hat in bestimmten politischen Kreisen sicherlich zu einer "Fixierung" geführt. Man sollte an dieser Stelle aber auch anmerken, daß eine "staatliche Fixierung" selbst in Deutschland nicht wirklich gegeben ist. Wir haben es mit einzelnen Fanatikern zu tun, die hauptberuflich und gut bezahlt den Rechtsstaat für ihre Zwecke auf den Kopf stellen und 24 Stunden am Tag nichts anderes tun, als die Trommel gegen die Scientology Kirche zu rühren. Viele Politiker wissen von Scientology tatsächlich überhaupt nichts und beschäftigen sich mit ihr bestenfalls im Rahmen von Abstimmungen, die wiederum von Gremien wie der "Arbeitsgruppe Scientology" in einer Weise vorbereitet werden, die eine politische Verurteilung geradezu erzwingt.

Im tatsächlichen Bereich der Vorwürfe hat sich die Scientology Kirche in Deutschland aber weder strafrechtlich noch unter anderen Gesichtspunkten irgendetwas zuschulden kommen lassen, das jahrzehntelange staatliche Repressalien rechtfertigen würde. Es gibt Scientology Kirchen, Missionen, Gruppen und Geistliche weltweit in über 120 Ländern auf allen fünf Kontinenten. Doch in keinem anderen Land der Welt wurde jemals die Behauptung aufgestellt, Scientology sei in irgendeiner Form politisch motiviert oder tätig.

 

4) Scientology: Weitere Entwicklung?

Scientology wird so oder so ihren Weg gehen. Es hat noch nie auf Dauer funktioniert, eine Religionsgemeinschaft wegen ihres Glaubens zu unterdrücken und ihr die Möglichkeit der Artikulation, der Mission und auch der Expansion zu verweigern oder zu beschneiden. Erst recht kann das nicht funktionieren, wenn der angeblich verfassungswidrige Glaube lediglich unterstellt wird, und tatsächlich gar nicht der Glaube oder die Praxis dieser Religionsgemeinschaft ist.

Es bleibt dennoch zu hoffen, daß sich in der Bundesregierung Personen finden, die bereit sind, Vertretern der Scientology Kirche persönlich Gehör zu schenken. Ein Dialog würde mittelfristig die gesamte Situation bereinigen helfen, ohne eine ständige Zuflucht zu ausländischen Stellen und zu Gerichten suchen zu müssen.

 

München, 17. März 1998

 

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