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Scientology in Deutschland - Deutsche Gerichtsentscheidungen

Scientology München: Celebrity Centre Scientology Kirche München e.V. behält Rechtsfähigkeit als eingetragener Verein

SCHLUSSWORT DES BAYERISCHEN VERWALTUNGSGERICHTSHOFS ZU SCIENTOLOGY: GEMEINSCHAFT VERFOLGT KEINE WIRTSCHAFTLICHEN ZIELE

(MÜNCHEN) Die Scientology Kirche ist nicht wirtschaftlich tätig und zu Recht als Idealverein etabliert. Dies entschied in einem am Mittwoch verkündeten Urteil der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Az. 4 B 99. 2582) in Bezug auf eine Münchner Vereinigung der Scientology Kirche. Damit setzten sich die Scientologen gegen das Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München durch. Das Gericht folgte damit der bereits gefestigten Rechtsprechung zugunsten der Glaubensgemeinschaft durch das Bundesverwaltungsgericht im Jahre 1997, dem Verwaltungsgericht Stuttgart im Jahre 1999 sowie der ebenfalls richtungweisenden Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim aus dem Jahre 2003.

Sabine Weber, Sprecherin der Scientology Kirche Deutschland, sagte nach der Urteilsverkündung in München: „Das Urteil war nach der höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts folgerichtig. Wir freuen uns, dass wir uns jetzt verstärkt den wirklich wichtigen Aufgaben unserer Gemeinschaft und unseren Sozialprojekten zuwenden können. Mit der Entscheidung werden wichtige Fakten gerade gerückt und der behördlichen Religionsdiskriminierung wird ein weiterer Riegel vorgeschoben. Unsere Gemeinschaft verfolgt ausschließlich religiöse Ziele, deshalb ist Scientology in den englischsprachigen und vielen europäischen und außereuropäischen Ländern nicht nur als Religion, sondern auch als gemeinnützig anerkannt.“

 

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