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Scientology: Sekte oder Religion? - Berichte über Scientology

Das Amtsgericht Freiburg im Breisgau urteilte am 6. Februar 1996: „Unter keinen Umständen kann hingenommen werden, daß der Scientology eine Berufung auf Artikel 4, Abs. 2 des Grundgesetzes allein mit der Begründung verwehrt wird, sie biete Bücher und Dienstleistungen (Seminare etc.) gegen Entgelt an. In diesem Punkt unterscheidet sich Scientology in keiner Weise etwa von Vorstellungen und Verhaltensweisen der Großkirchen, die überdies noch den Vorteil des Kirchensteuereinzugs haben.” 

In Italien kam das Oberlandesgericht in Trient in Sachen Staat versus acht Beklagte zu folgendem Urteil:

„Scientology ... hat das Ziel, innere und äußere Freiheit zu erreichen, eine Freiheit, die das Menschliche transzendiert, in den Bereich der spirituellen Dinge gehört und letztlich zur Unendlichkeit emporsteigt. Tatsächlich ist die Entwicklung hin zur Verwirklichung der ,achten dynamischen Kraft’ – Unendlichkeit und Gott – das Merkmal, das Scientology als Religion und Kirche charakterisiert.”

Und am 12. Dezember 1991 urteilte das Gericht in Lecco (Italien), daß die Kirche und ihre Anhänger sich aktiv mit Dingen befassen, die nur als religiöse Tätigkeiten bezeichnet werden können.

In der Schweiz entschied das Statthalteramt des Bezirks Zürich am 6. September 1994, daß Scientology eine Religion ist und daß die Kirche und ihre Mitglieder das Anrecht auf den verfassungsmäßig garantierten Schutz der Religionsfreiheit haben.

In Österreich entschied der unabhängige Verwaltungssenat Wien am 1. August 1995, daß Scientology eine Religion ist und daß Auditing eine religiöse Aktivität darstellt, die ausschließlich religiösen Zwecken dient.

Am 13. August 1996 urteilte der Oberste Gerichtshof Österreichs, daß Scientologen durch denNichtdiskriminierungsartikel der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt sind und keiner Diskriminierung aufgrund ihres religiösen Glaubens ausgesetzt werden dürfen.

In Frankreich entschied das Berufungsgericht in Lyon am 28. Juli 1997, daß „die Scientology-Kirche berechtigt ist, sich als Religion zu bezeichnen, und ihre Aktivitäten im Rahmen des geltenden Rechts in völliger Freiheit entfalten kann, einschließlich ihrer Missionierung und selbst ihrer Bekehrungstätigkeit”.

Am 8. Oktober 1997 fällte der Oberste Gerichtshof Italiens eine epochale Entscheidung zugunsten der Scientology-Kirche, mit der das Urteil einer unteren Instanz aufgehoben wurde, die den Religionsbegriff unter Anwendung ausschließlich jüdisch-christlicher Grundsätze sehr eng definiert hatte. Der Oberste Gerichtshof vermerkte, daß diese Auffassung von Religion „auf inkorrekten philosophischen und historisch-gesellschaftlichen Annahmen beruht und durch die offenkundige Unlogik in der zugrundeliegenden Argumentation widerlegt wird”.

In einer Präzedenzentscheidung in Deutschland erkannte das Bundesverwaltungsgericht am 6.November 1997: „Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin hat entschieden, daß eine [Scientology-Mission] keinen Wirtschaftsbetrieb unterhält, wenn das nach ihrer Satzung als geistliche Beratung zu verstehende Auditing und die Seminare und Kurse zur Erlangung einer höheren Daseinsstufe von den gemeinsamen Überzeugungen der Mitglieder getragen sind.”

Aufgrund dieses Urteils hob das Regierungspräsidium Stuttgart seinen Bescheid über den Entzug des Vereinsstatus aus dem Jahre 1986 nach 12 Jahren auf und verlor damit endgültig das Gerichtsverfahren. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg legte daraufhin der Behörde am 22. Juni 1998 die Erstattung aller Rechtskosten der Mission für fünf Instanzen auf.

Am 5. Januar 1998 urteilte das Landgericht Hamburg, daß die Scientology-Kirche als Religionsgemeinschaft anerkannt ist und daß ihre Finanzierung über Spendenbeiträge nach allgemeiner Ansicht keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb begründet.

In vielen Ländern, in denen die Scientology- Kirche erst in jüngerer Zeit etabliert wurde, kamen die Behörden zu dem gleichen Schluß. Zum Beispiel wurde 1991 die Scientology-Kirche Ungarn in Budapest rechtlich als religiöse Körperschaft anerkannt. Es folgte die Anerkennung in Albanien, und im Dezember 1996 erkannte Kasachstan den Religionscharakter der dortigen Scientology-Kirche an.

 

EINE RELIGION IM WAHRSTEN SINN DES WORTES

Regierungen, Gerichte und Religionswissenschaftler aus jedem größeren Land der Welt stimmen einhellig darin überein, daß Scientology eine Religion ist. Solche Anerkennungen verdienen Beachtung, aber Scientology wäre natürlich auch ohne sie eine Religion.

Sie ist eine Religion, weil sie den Menschen als ein geistiges Wesen betrachtet und ihm einen erwiesenermaßen begehbaren Pfad bereitstellt, der ihn vom Leid der Vergangenheit befreit und ihm ermöglicht, geistige Freiheit und persönliche Unsterblichkeit zu erreichen. Und sie ist eine Religion, weil Millionen von Menschen aus allen Schichten und Berufen in weit über 100 Ländern sie als ihre Religion betrachten und sie ernsthaft praktizieren.

 

Buch: Was ist Scientology?

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