Russland
| Scientology: Sekte oder Religion? - Religiöse Anerkennung der Scientology Kirche |

Die erste Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entschied am 5. April 2007 in einem einstimmigen Grundsatzurteil in Sachen Scientology Kirche Moskau v. Russische Föderation (Az. 18147/02) zu Gunsten der Scientology Kirche Moskau. Das Gericht bestätigte den Anspruch der Scientology Kirche und ihrer Mitglieder auf den Schutz auf Religionsfreiheit im Sinne von Art. 9 EMRK, was eine verbindliche Orientierungsentscheidung für alle 46 Mitgliedsstaaten des Europarates darstellt, die die 1950 vom Europarat verabschiedete Europäische Konvention für Menschenrechte ratifiziert haben.
In einem zweiten Verfahren, Kimlya und Andere gegen Russland (Az. 76836/01 und 32782/03), entschied der Europäische Gerichtshof für Menschrechte am 1. Oktober 2009 einstimmig zu Gunsten zweier religiöser Gruppierungen der Scientology Kirche in Russland entschieden. Das Gericht befand, dass die Gründer der Scientology Kirchen in Surgut und Nizhnekamsk das Recht auf Religions- und Vereinigungsfreiheit gemäß Artikel 9 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention haben und sie einen Anspruch darauf haben, als religiöse Gemeinschaften gemäß russischem Recht eingetragen zu werden. Außerdem hat das Gericht, gemäß Art. 41 (Gerechte Entschädigung) der Konvention den Klägern Yevgeniy Kimlya und Aidar Sultanov 5.000 Euro als immateriellen Schadensersatz zugesprochen.











