Religionsfreiheit
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Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966 garantiert ebenfalls dieses Grundrecht; im Artikel 18 steht: "Jedermann hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung eigener Wahl zu haben oder anzunehmen, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Beachtung religiöser Bräuche, Ausübung und Unterricht zu bekunden." Auch in der Europäischen Menschrechtskonvention ist die Religionsfreiheit unter Artikel 9 verankert: Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfaßt die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht oder Praktizieren von Bräuchen und Riten zu bekennen. Die Religionsfreiheit in Deutschland wird durch das deutsche Grundgesetz (GG) in Art. 4 Absatz 1 und 2 verankert. Ungeachtet dieser Abkommen und Gesetze ist die Religionsfreiheit in vielen Ländern bedroht (Religiöse Diskriminierung). Die Scientology Kirche setzt sich auf Grund ihres Glaubensbekenntnisses und Lehre seit Jahrzehnten für die Religionsfreiheit in Deutschland und weltweit ein. Dies schließt sowohl die etablierten Religionen als auch Neue Religiöse Bewegungen mit ein. Religionsfreiheit in Deutschland, Europa und weltweit |
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