Religionsfreiheit in Frankreich - Wiki
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Der Verfassung nach ist Frankreich ein laizistischer Staat. Es herrscht eine strikte Trennung zwischen Kirche und Staat, und somit existiert kein gesetzlich verbrieftes Recht des Staates, eine Religionsgemeinschaft offiziell als solche anzuerkennen oder nicht anzuerkennen. Die Regierung ist gesetzlich daran gebunden, in ihrem Umgang mit Religionsgemeinschaften keine Privilegisierung vorzunehmen. Diskriminierung aus Gründen der Religionszugehörigkeit ist rechts- und verfassungswidrig.
Obwohl die strikte Trennung von Staat und Kirche die Religionsfreiheit formell schützt, wird sie dennoch in zunehmendem Maße verletzt. Die diesbezüglich größte Kontroverse wurde kürzlich durch die Arbeit einer parlamentarischen Kommission entfacht, die mehr als 170 religiöse und philosophische Vereinigungen als „Sekten“ stigmatisierte – unter ihnen die Baptisten, zum Zeitpunkt der Herausgabe der parlamentarischen Kommission die Religion des Präsidenten der Vereinigten Staaten, Bill Clinton.
Nach erfolgter Etikettierung und Stigmatisierung empfahl die Kommission Maßnahmen, die gegen die betroffenen Religionsgemeinschaften ergriffen werden sollten. Dieser Maßnahmenkatalog wurde von französischen Gelehrten und Verfassungsexperten heftig kritisiert. Er sei verfassungswidrig und diskriminierend.
Die Zeitschrift der französischen Bischöfe, La Croix, veröffentlichte eine Verlautbarung des Generalsekretärs der französischen Bischofskonferenz, die feststellte, daß der Bericht die aufgeführten Gruppen „als schuldig brandmarkte, ohne daß ihnen rechtliches Gehör eingeräumt worden ist“.
Italienische Bischöfe drückten ebenfalls ihre Besorgnis aus, nachdem der konservative katholische Orden Opus Dei zur Zielscheibe der Kommission geworden war. Opus Dei genießt die Gunst von Papst Johannes Paul II., der den Gründer der Gruppe – Josemaria Escriva de Balaquer – seligsprach. Die Seligsprechung ist der erste Schritt zur päpstlichen Heiligsprechung.
In einer Kritik, die auch auf den früher erwähnten belgischen Bericht hätte gemünzt sein können, verurteilten hervorragende Religionswissenschaftler den Bericht rundum – einschließlich Dr. Massimo Introvigne, Direktor des Zentrums für Studien über neue europäische Religionen und Dr. Eileen Barker vom Informationsnetzwerk für religiöse Bewegungen in Großbritannien. Sie schrieben:
„Der Bericht der Untersuchungskommission über Sekten läuft auf eine Breitseite gegen Hunderte von religiösen Gruppierungen hinaus, die sich auf spiritueller Suche befinden und nichts als das beste für ihre Mitmenschen wollen. Mit wenig mehr als den ungeprüften Beschuldigungen anonymer ,Zeugen‘ ruft er zu einer Hexenjagd gegen die Unschuldigen auf – eine Ironie, wenn man die Parole bedenkt, mit der Frankreich weltweit bekannt sein möchte: Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit.“
Die offizielle Position der französischen Regierung, wie sie im Juli 1997 dem Menschenrechtsausschuß der Vereinten Nationen übermittelt wurde, ist diejenige, daß der Staat kein Recht habe, die Religionsfreiheit zu beschränken. Die französische Regierung gab dem Ausschuß zur Kenntnis, daß die Europäische Menschenrechtskonvention und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte in mehr als einhundert Fällen Urteilsgrundlage französischer Gerichte gewesen seien und daß diese Menschenrechtsinstrumente nationalem Recht übergeordnet sind.
Die wachsende religiöse Intoleranz in Frankreich hat zu einschneidenden staatlichen Maßnahmen geführt, die die proklamierte Einhaltung des staatlichen Neutralitätsgebots zunehmend konterkarieren. So kritisierte beispielsweise der französische Innenminister öffentlich ein obergerichtliches Urteil vom Juli 1997, das unter Berufung auf die Europäische Menschenrechtskonvention und die französische Verfassung den Religionscharakter einer bestimmten religiösen Minderheit festschrieb. Der Innenminister führte auch aus, daß er die einzige kompetente Stelle sei, religiöse Gemeinschaften ihrer Natur nach anzuerkennen. Kurz darauf verweigerten die französischen Behörden die amtliche Eintragung einer der Missionen dieser Religionsgemeinschaft. Die Aussagen des französischen Ministers und die Verweigerung der Eintragung widerlegen die Aussagen der französischen Regierung gegenüber dem Menschenrechtsausschuß der Vereinten Nationen.
Das Gesetz aus dem Jahre 1905, das die Trennung von Kirche und Staat bestimmt, verbietet Frankreich, Kirchensteuern aufzuerlegen oder eine Religionsgemeinschaft zu subventionieren. Allerdings subventioniert der französische Staat Privatschulen, einschließlich solchen mit kirchlicher Anbindung. Ministerien und regionale Regierungsstellen kommen für den Unterhalt kirchlicher Bauten auf, die vor der Trennung von Kirche und Staat im Jahre 1905 erbaut worden sind. Laut einem Artikel der französischen Zeitschrift Le Monde vom Mai 1996 summieren sich indirekte Subventionen, die staatlicherseits katholischen Organisationen zugutekommen, auf jährlich rund 40 Milliarden französische Franc.
Artikel 2 der französischen Verfassung führt aus:
Frankreich ist eine unteilbare, laizistische, demokratische und soziale Republik. Es gewährleistet die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz ohne Unterschied der Herkunft, Rasse oder Religion. Es achtet jeden Glauben.
Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, die der Verfassung anhängt, führt Frankreichs offizielle Leitlinien im Gebiet der Religionsfreiheit weiter aus. Artikel 10 besagt:
Niemand soll wegen seiner Äußerungen, selbst religiöser Art, belästigt werden, solange seine Äußerung nicht die durch das Gesetz begründete öffentliche Ordnung stört.
29. Oktober 1997
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