Religionsfreiheit in Deutschland - Wiki
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Deutschland kann nicht auf eine Tradition der Religionsfreiheit oder Toleranz gegenüber Andersdenkenden zurückblicken, sondern vielmehr auf eine tragische Geschichte der Religionsverfolgung. Nach dem zweiten Weltkrieg, die Schrecken des Holocaust noch vor Augen, wurde für die neue Bundesrepublik eine Verfassung ausgearbeitet, die ein staatliches Neutralitätsgebot gegenüber Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften festlegte. Deutschlands Grundgesetz garantiert die Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit, ebenso hat die Bundesrepublik den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und das Erste Fakultativprotokoll des Pakts ratifiziert.
Auf der Grundlage dieser menschenrechtlichen Garantien sollten Minderheiten in Deutschland eigentlich vor Verfolgung aus Gründen der Religionszugehörigkeit geschützt sein. Trotz des theoretischen Schutzes zeigen die Ereignisse der letzten fünf Jahre aber, daß nicht wenige deutsche Regierungsvertreter sowohl den Geist als auch den gesetzlichen Charakter der Menschenrechtsabkommen ausgehöhlt haben, die man einst als Verpflichtung anerkannt hatte. Obwohl das Grundgesetz für die deutsche Bundesregierung uneingeschränkt bindend ist, hat sie dieses durch die politische Diskriminierung gegen religiöse Minderheiten wie die Zeugen Jehovas faktisch außer Kraft gesetzt – mit der Rechtfertigung, daß die betroffenen Religionen nicht verfassungskonform seien.
Die Brutalität einzelner Polizisten gegen Moslems, vor allem gegen Türken und Kurden, ist in Deutschland besonders auffällig, ebenso die Weigerung der Regierung, effektive Abhilfe gegen Diskriminierung zu schaffen. In einem Zeitraum von zwei Jahren wurden mehr als 1.000 Straftaten dokumentiert, die aus Fremdenhaß begangen wurden, – viele davon gegen Moslems. Zahlreichen Mitgliedern der moslemischen Minderheit wird die Staatsbürgerschaft verwehrt, auch wenn sie ihr Leben lang in Deutschland gelebt haben. Auch der Antisemitismus nimmt zu.
Eine umfangreiche Studie des Menschenrechtszentrums der Universität Essex in England aus dem Jahre 1997 stellte fest:
„In Deutschland wird Demokratie als eine Ideologie benutzt, um Konformität aufzuzwingen. Bestürzend war es festzustellen, daß der Staat und einige seiner Politiker sowie andere Leute sich genau dessen bedienen, was wir aus der Vergangenheit als vielbegangene Wege der Diskriminierung und der Intoleranz und der Anstiftung zur Intoleranz nur zu gut kennen, und zwar gegen eine neue religiöse Minderheit: die Scientologen.“
Die Studie fährt damit fort, daß „die vergangenen Jahre eine erstaunliche und für das westliche Nachkriegseuropa einmalige Politik offizieller und behördlich gebilligter Verunglimpfung und Diskriminierung gegen bestimmte Gruppierungen aufgezeigt haben, einschließlich gegen die Zeugen Jehovas und – am deutlichsten – gegen die Scientology Kirche.“ Mit einer diskriminierungspolitischen Entscheidung ohne Parallele auf der Welt stellte die Bundesregierung im Juni 1997 die Scientology Kirche und ihre Mitglieder unter geheimdienstliche Beobachtung durch den Verfassungsschutz.
Trotz des grundgesetzlichen Postulats des staatlichen Neutralitätsgebots üben die katholische und die evangelische Kirche erheblichen Einfluß auf die Regierung aus. Die Regierungspartei nennt sich nicht von ungefähr Christliche Demokratische Union (CDU).
Die CDU war weltweit die erste nationale Partei, die Scientologen von einer Parteimitgliedschaft ausschloß. Einer der Gründe dafür, wie einem CDU-Arbeitspapier zu entnehmen war, bezog sich auf das Menschenbild Scientologys, wonach der Mensch grundsätzlich gut sei. Dies stünde in Konflikt mit der christlichen Lehre von der Erbsünde und dem Menschenbild der CDU.
Eine Reihe von Theologen und Funktionsträgern der Amtskirchen sind gleichzeitig auch führende Politiker. Sowohl die katholische als auch die protestantische Kirche haben den Status einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts inne, der ihnen das Recht gibt, Einnahmen aus Kirchensteuern zu erhalten. Der steuerliche Einzug von den Gemeindemitgliedern wird durch den Staat wahrgenommen. Über die Kirchensteuer und zahlreiche staatliche Subventionen stattet die Regierung die beiden Amtskirchen jährlich mit zahlreichen Milliarden von Mark aus.
In einem Sonderbericht des Außenministeriums der Vereinigten Staaten vom Juli 1997, der sich mit der Verfolgung von Christen in Teilen der Welt auseinandersetzt, steht zu lesen, daß „zahlreiche religiöse Gruppierungen in Deutschland tätig sind... In einigen bundesdeutschen Landesregierungen und in Stellen auf regionaler oder örtlicher Ebene arbeiten innerhalb politischer, behördlicher und amtskirchlicher Strukturen sogenannte Sektenbeauftragte, die andere Beamte und die Öffentlichkeit darin ,ausbilden‘, wie man Sektenmitglieder erkennt... Eine von einem amerikanischen Pastor geleitete charismatischchristliche Kirche berichtete, daß sie über einige Jahre hinweg die Zielscheibe von Wandalismus, Gewaltandrohungen und öffentlicher Schikanierung oder Überprüfung durch Sektenbeauftragte war. Die Kirchengemeinschaft setzt sich auch gegen die Entscheidung einer Kölner Finanzbehörde aus dem Jahre 1995 zur Wehr. Diese hatte ihr den Gemeinnützigkeitsstatus mit der Begründung entzogen, daß die Gemeinschaft keine ,gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke‘ verfolge.“
Die wachsende Intoleranz gegenüber Minderheiten, die in den Aussagen und Handlungen deutscher Behörden offenkundig wird, ist beunruhigend. Unter Ausnutzung der politischen und wirtschaftlichen Vorrangstellung der Bundesrepublik in Europa haben deutsche Regierungsvertreter in den vergangenen Jahren versucht, auf der Ebene der Europäischen Union Einfluß auf die Regierungen anderer europäischer Nationen auszuüben, damit diese die bundesdeutsche Vorgehensweise gegenüber religiösen Minderheiten übernehmen. Mehr als jede andere europäische Demokratie, vielleicht mit Ausnahme Griechenlands, mußte die deutsche Regierung in den vergangenen Jahren heftige Kritik an ihren Menschenrechtspraktiken hinnehmen. Diese Kritik kam vom Außenministerium der Vereinigten Staaten, vom Menschenrechtsausschuß der Vereinten Nationen, von verschiedenen Menschenrechtsorganisationen und von zahlreichen einzelnen Abgeordneten und Geisteswissenschaftlern.
Während einer Reihe öffentlicher Anhörungen über den Stand der Religionsfreiheit in Europa, die von der US-Helsinki-Kommission der OSZE im September 1997 durchgeführt wurden, haben der Schauspieler John Travolta, der Jazzmusiker Chick Corea und der Sänger und Komponist Isaac Hayes zahlreiche Beispiele der Diskriminierung gegen Scientologen durch die deutsche Regierung angeführt. Sie wurden begleitet von deutschen Scientologen, von Gelehrten und Führern der Charismatischen Christen und von Mitgliedern der Zeugen Jehovas und islamischer Gemeinschaften, die ebenfalls deutsche Regierungsstellen schwerer Verletzungen der Religionsfreiheit beschuldigten.
Diese Anhörungen erhielten ein sehr großes öffentliches Echo und wurden in die ganze Welt übertragen. Unmittelbar danach gab die deutsche Bundesregierung bekannt, daß sie den Einsatz des BND, des Auslandsgeheimdienstes, in Betracht ziehe, um Scientologen auch in anderen Ländern und in Übersee unter geheimdienstliche Beobachtung zu stellen. Viele sahen diese Überlegungen als direkte Vergeltungsmaßnahme für die getätigten Aussagen vor der Helsinki-Kommission an.
Selbst Bundesminister haben wiederholt und öffentlich Hetzreden gegen neue Religionen in Deutschland getätigt. Volksverhetzung ist gemäß dem deutschen Strafgesetzbuch ein Straftatbestand. §130 führt aus:
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den Frieden zu stören, 1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Artikel 3 (3) des deutschen Grundgesetzes führt aus:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Artikel 4 (1) des deutschen Grundgesetzes legt fest: Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Artikel 4 (2) besagt weiterhin: Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
29. Oktober 1997
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