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Scientology: Sekte oder Religion? - Internationale Gerichtsentscheidungen: Scientology

Oberster italienischer Gerichtshof bestätigt Scientology als Religion - Foto: Copyright (c) Gina Sanders - Fotolia.comWeiterer wichtiger Schritt für die Religionsfreiheit in Europa

Daß bestimmten Politikern und Behörden bei ihrer Diskriminierungspolitik gegen sogenannte Sekten im allgemeinen und gegen Scientology im besonderen langsam die Felle davonschwimmen, ist nicht ganz neu. Bereits im Juli letzten Jahres annullierte ein französisches Obergericht ein vorinstanzliches Negativ-Urteil und bestätigte die Religionseigenschaft von Scientology. Das Obergericht führte u. a. aus: "Die Scientology Kirche ist berechtigt, sich selbst als Religion zu bezeichnen. Im Rahmen der geltenden Gesetze unterliegen ihre Aktivitäten keinerlei Beschränkungen, einschließlich ihrer missionarischen ... Tätigkeiten.”

Nicht von ungefähr sorgte diese Entscheidung für beträchtliche Aufregung im bundesdeutschen Anti-"Sekten"-Lager. Denn gerade jenes vorinstanzliche und nunmehr aufgehobene französische Urteil war ein gern bemühtes Argument vermeintlicher Verfassungsschützer gewesen, um das grundgesetzwidrige Vorgehen gegen Scientology zu rechtfertigen.

Bereits früher und erst recht im Zuge der "Schadensbegrenzung" nach dem französischen Urteil stützten sich die bundesstaatlichen Gesinnungswächter verstärkt auch auf ein italienisches Urteil aus dem Jahre 1996. Noch am 27. Oktober 1997 "informierte" der Berliner Innensenator Schönbohm in einem n-tv-Beitrag die Zuschauer wie folgt: "... und wenn Sie sich überlegen, daß in Italien Angehörige dieser Organisation verurteilt sind zwischen fünf Monaten und über 20 Monaten Haft, weil man sagt, daß sie einer kriminellen Vereinigung angehören ...". Nur: Zum Zeitpunkt der Ausstrahlung dieses Beitrags war das zitierte Urteil gegen Mitglieder der italienischen Scientology Kirche bereits vollumfänglich aufgehoben. Drei Berliner Zeitungen hatten Wochen vor der Sendung darüber berichtet.

Ob Absicht oder Ahnungslosigkeit — für den obersten Chef eines staatlichen Nachrichtendienstes, der glaubt, auf diese Weise zur Selbstdarstellung der Effizienz seiner Behörde beitragen zu müssen, ist beides nicht entschuldbar. Mittlerweile hat der Berliner Innensenator gegenüber der Scientology Kirche eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben.

"Verfassungswidrig und unlogisch"

Der Kassationshof in Rom, vergleichbar mit dem deutschen Bundesgerichtshof, fällte sein Urteil bereits am 8. Oktober 1997. In der schriftlichen Begründung vom 22. Oktober 1997 steht nichts Gutes über das vorinstanzliche Urteil: "Verfassungswidrig" und "unlogisch", heißt es da. Der Oberste Gerichtshof bezeichnete den engen Religionsbegriff des Untergerichts als "unter vielen Gesichtspunkten rechtswidrig"; er basiere "auf philosophischen und historischen sowie sozialen Annahmen, die nicht richtig sind".

Die Richter aus Rom erkannten dagegen den religiösen Charakter von Scientology wie auch die religiöse Motivation ihrer Mitglieder an. Des weiteren wies der Gerichtshof darauf hin, daß alleine schon der amerikanisch-italienische Freundschaftspakt die Anerkennung einer der amerikanischen Scientology Kirche angeschlossenen italienischen Scientology-Körperschaft vorschreibe — unabhängig von anderen verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, die gemäß den Ausführungen des Gerichtshofs ebenfalls eindeutig zu Gunsten von Scientology ausfallen.

Auf die auch im deutschen Raum verbreiteten, meist aus dem Zusammenhang gerissenen Zitate des Religionsstifters L. Ron Hubbard, die ein Gewinnstreben der Scientology-Gemeinschaft belegen sollen, gingen die Richter ebenfalls deutlich ein.

Das Gericht bezeichnete eine Reihe der mit Hilfe solcher Zitate konstruierten Vorwürfe als "unlogisch". "Beweisen dieser Art kann nicht im geringsten die Wichtigkeit zukommen, die das Berufungsgericht ihnen zukommen ließ". "Es kann also keinesfalls argumentiert werden, ... daß diese Direktiven die Grundlage der Doktrin der Scientology Kirche charakterisieren und darstellen." Die Ziele der Scientology seien "in jedem Fall nicht krimineller Natur". Die Finanzierungsmethoden der Scientology Kirche erschienen "weitaus weniger übertrieben als vergleichsweise die Finanzierungsmethoden der Katholischen Kirche". "Niemand" aber, so das Gericht weiter, "würde auch nur im Traum daran denken, den religiösen Status der Katholischen Kirche aufgrund ihrer Finanzierungsmethoden zu verneinen ".

Konstrukte aus Zitaten könnten so aufgestellt werden, daß sie verwerflich klingen, "aber nur beim ersten Lesen außerhalb des Zusammenhangs", führte das Gericht weiter aus. Bei genauerer Prüfung und im richtigen Zusammenhang betrachtet, seien die Aktivitäten der Kirche "ohne Ausnahme charakteristisch für alle religiösen Bewegungen ".

Gefestigte Rechtssicht

Zunehmend orientieren sich nationale Obergerichte auch an den Maßstäben des Völkerrechts und der jeweiligen Länderverfassung, wenn es um den politischen Streitpunkt "Minderheitsreligionen" oder konkret auch um Scientology geht. Italien ist da keine Ausnahme.

Auf europäischer Gerichtsebene existiert der Streitfall "Scientology" gar nicht erst. Vor der Europäischen Kommission für Menschenrechte wurde die Scientology Kirche bereits in zwei Verfahren ausdrücklich als Religionsgemeinschaft im Sinne von Art. 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention angesehen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hält sich in seiner Rechtssicht zur Religionsfreiheit ebenfalls strikt an die völkerrechtlichen Vorgaben. Es kann als sicher gelten, daß er diese gefestigte Rechtssicht und Rechtsprechung in bezug auf die Religions- und Glaubensfreiheit nicht deshalb über Bord werfen wird, weil einige deutsche Politiker glauben, internationale Menschenrechtsabkommen seien nicht bindend für den bundesdeutschen Umgang mit Menschen einer neuen Glaubensrichtung.



 

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