Nachrichtendienstliche Beobachtung von Scientology im Saarland muss eingestellt werden
| Scientology eine Gefahr? - Scientology und Verfassungsschutz |
Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat aufgrund der heutigen mündlichen Verhandlung das Saarländische Landesamt für Verfassungsschutz verurteilt, die Beobachtung der Scientology Organisation mit nachrichtendienstlichen Mitteln unverzüglich zu beenden, und damit deren Berufung stattgegeben (Geschäfts- Nr. 2 R 14/03). Wie der Vorsitzende des 2. Senats des Oberverwaltungsgerichts in einer kurzen mündlichen Begründung darlegte, hat der Senat bei der Entscheidung maßgeblich berücksichtigt, dass die mehr als siebenjährige Beobachtung der Organisation mit nachrichtendienstlichen Mitteln im Saarland, wo sich keine Einrichtungen der Organisation befinden und weniger als 20 - zur Kirche in Frankfurt gehörende - aktive Mitglieder wohnen, keine die Fortsetzung dieser Beobachtung rechtfertigenden Ergebnisse erbracht hat und dass deshalb der Beklagte die Maßnahme unter Beachtung des in § 6 des Saarländischen Verfassungsschutzgesetzes geregelten Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit unverzüglich einzustellen hat.











