Menschenrechtsgericht gegen religiöse Eidesformel
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Strassburg/Frankreich, 09.03.1999/APD
Die von den Abgeordneten des Zwergstaates San Marino bis 1993 zu leistende religiöse Eidesformel ist vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg als Verstoss gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verurteilt worden. Mit der Bezugnahme auf die Evangelien in der Eidesformel habe das Land gegen das Grundrecht der Geistes-, Gewissens- und Religionsfreiheit verstossen.
Geklagt hatten drei Abgeordnete, die im Juni 1993 in das Parlament San Marinos gewählt worden waren und die sich anschliessend geweigert hatten, die Eidesformel zu sprechen. San Marino hatte im Oktober 1993 die Eidesformel abgeändert. Seither ist es den Parlamentariern freigestellt, sich bei der Eidesleistung auf die Evangelien oder auf die Ehre zu berufen.
Die Regierung des Zwergstaates hatte sich vor dem Menschenrechtsgerichtshof damit verteidigt, dass die Republik von einem Heiligen gegründet worden und die Eidesformel ein Spiegel der nationalen Traditionen sowie der Verbindung zur christlichen Religion sei. Das Gericht urteilte dagegen, dass es in einem demokratisch gewählten Parlament, wo verschiedene gesellschaftliche Überzeugungen ihren Platz hätten, einen Widerspruch darstelle, wenn dort eine bestimmte Weltsicht vorgegeben werde.
Die parlamentarische Republik ist eine Enklave im Nordosten Italiens. Mit 61,2 Quadratkilometer und 26 000 Einwohner wird San Marino als Zwergstaat bezeichnet. Rund 95 Prozent der Einwohner sind katholisch.
Quellennachweis
© Nachrichtenagentur APD Basel (Schweiz) und Ostfildern (Deutschland).
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