Lehnt L. Ron Hubbard „Recht als Anwendung des Gesetzes ab“?
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Hubbard lehnt Recht - im Sinne der Anwendung staatlicher Gesetze - natürlich nicht ab. In dem von ihm verfaßten Moralkodex Der Weg zum Glücklichsein schreibt er unter der Regel Tun Sie nichts Illegales: "Wenn Sie merken, daß jemand in Ihrer Umgebung illegale Handlungen begeht, sollten Sie alles tun, was Ihnen nur möglich ist, um ihn davon abzubringen."
Am Ende der Aufzählung innerkirchenrechtlicher Vergehen steht sogar der Satz: "Nichts in diesem Kapitel soll je oder unter irgendwelchen Umständen irgendeine Verletzung der Gesetze des jeweiligen Landes oder irgendeinen absichtlichen Rechtsbruch rechtfertigen. Jeder solche Verstoß soll den Schuldigen sowohl den gesetzlich vorgeschriebenen Strafen als auch [innerkirchlichen] Ethik- und Rechtsmaßnahmen aussetzen."
Deutlicher kann man es wohl kaum sagen.
Das hinderte aber auch Enquete-Mitglieder bislang nicht, die "Abkehr von Recht und Gesetz" und - als notwendige Begründung der Überwachungsforderungen - die prognostizierte Aushöhlung des unabhängigen Gerichtswesens ohne irgendwelche Belege zu konstruieren. Allein die bloße Tatsache einer innerkirchlichen disziplinarischen Rechtsprechung wird als "Beweis" dafür bemüht, daß man mit "normaler" Jurisdiktion nichts am Hut hätte. Daß hunderte gesellschaftliche und natürlich auch religiöse Gruppierungen - vom Sportverein bis zu den Gewerkschaften, den Parteien und der katholischen Kirche - über eine interne disziplinarische Rechtsprechung verfügen, genügt offenbar nicht, um den Betreibern dieser Argumentation die Absurdität ihrer Logik aufzuzeigen.
Das Enquete-Mitglied Ralf Bernd Abel geht in einem von ihm verfaßten Gutachten sogar so weit, mit einem einzigen "Zitat" den Beleg dafür zu konstruieren, daß Scientology die bestehende Rechtsordnung "pauschal ablehnt" und im Falle von "politischer Macht" nur noch ihr eigenes innerkirchliches Rechtssystem zulassen würde. Das inkriminierte "Zitat" im Wortlaut: "Das Rechtssystem ist in einem Sumpf latinisierter grammatikalischer Kompliziertheit festgefahren und ist traurigerweise zu einem Gefecht der besseren Argumente zwischen den Anwälten geworden."
Abels auf dieses Zitat gestützte Argumentation erinnert weit mehr an "nationalsozialistisches Rechtsverständnis", als das umgekehrt - wie er meint - das scientologische Rechtsverständnis tue. Denn er ist es, der schon die geringste Kritik am Rechtssystem zum Anlaß nimmt, den "Kritiker" als rechtloses Subjekt darzustellen, der besser heute als morgen als staatsgefährdend verboten werden sollte.
Weder L. Ron Hubbard noch die Scientology Kirche in Deutschland - um die es hier geht, daran muß man leider immer wieder erinnern - hat je die Befolgung staatlicher Gesetze in Frage gestellt oder die bestehende Rechtsordnung abgelehnt. Das innerkirchliche Rechtssystem ist, wie bei vielen anderen Vereinen oder Religionsgemeinschaften auch, nur für interne disziplinarische Angelegenheiten zuständig oder als Schlichtungsstelle für zivilrechtliche Angelegenheiten unter Mitgliedern und - Einverständnis der Parteien vorausgesetzt - auch zwischen einem Mitglied und einem Nicht-Mitglied. Diese Schlichtungsstelle dient letztlich der Entlastung der Zivilgerichte. Alle solchen zivilrechtlichen Angelegenheiten werden - dem Charakter der Schlichtungsstelle entsprechend - von einem Kaplan der Scientology Kirche geleitet.
Rechtsanwälte sind in solchen Verfahren grundsätzlich zugelassen, auch wenn der Gutachter Abel anderer Meinung ist.
Jedes "weltliche" Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches wird im innerkirchlichen Rechtssystem lediglich mit Hinblick auf die Folgen für die Mitgliedschaftsrechte der oder des Betreffenden verhandelt. Darüber hinaus untersteht die Person den üblichen Rechtsverfahren im jeweiligen Land. Dieses entscheidende Detail der scientologischen "Rechtsprechung" ist dem Gutachter Abel im Selbststudium offenbar entgangen. Auch er hat die Scientology Kirche nie um eine Stellungnahme zu seinen Theorien bemüht, weil er zu Recht befürchten mußte, daß sein Gutachten zumindest hinsichtlich der festgelegten Zielsetzung dann nicht zustandegekommen wäre.
Zum Vergleich muß auch hier darauf hingewiesen werden, daß die existierenden innerkirchlichen Rechtssysteme aller Weltreligionen hinsichtlich ihrer tatsächlichen Schnittstellen mit dem jeweiligen staatlichen Rechtssystem weit mehr Anlaß zur Besorgnis geben sollten - unter dem Gesichtspunkt der von Ralf Bernd Abel verwendeten Kriterien - als die innerkirchlichen Disziplinarverfahren der Scientology Kirche. Ob man nun auf die innerkirchliche Rechtsprechung der katholischen Diözesen in Deutschland blickt, die Sharia-Praktiken islamischer Staaten oder auch die Religionsgerichte im Judentum, die z. B. exklusiv für Scheidungen zuständig sind: Alle Weltreligionen ersetzen durch eigene Rechtsverfahren Teile der weltlichen Rechtsordnung oder ergänzen diese.
Nur die Scientology Kirche macht das eben gerade nicht, wenn man von den erwähnten Schlichtungsverfahren einmal absieht. Daß die Scientology Kirche solche Verfahren als billiger, einfacher und schneller propagiert als vor Gericht zu gehen, kann im Zeitalter der "Mediation" wohl schwerlich als Gefährdung des Rechtsstaats angekreidet werden, auch wenn das Enquete-Mitglied Abel genau das konstruiert.


