Kleinere Religionsgemeinschaften in Serbien jetzt illegal
| Religiöse Diskriminierung - Siebenten-Tags-Adventisten |
Belgrad/Serbien, 05.09.2007/APD
Seit dem 7. Mai diesen Jahres haben in Serbien die Baptisten, Pfingstchristen, Alt-Katholiken, Jehovas Zeugen und die Reformationsbewegung der Siebenten-Tags-Adventisten, die sich im Ersten Weltkrieg von der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten abspaltete, keinen rechtlichen Status mehr. Sie galten zwar einmal als anerkannte Religionsgemeinschaften, aber nachdem ihnen die Behörden im Juli 2007 die erneute Registrierung verweigert hatten, gelten sie juristisch als nicht mehr existent. Darauf wies die in Oslo ansässige christliche norwegische Menschenrechtsorganisation Forum 18 hin.
Schuld an dieser Illegalität sei das 2006 vom Parlament beschlossene neue Religionsgesetz. Es gestehe den sogenannten "traditionellen" Religionsgemeinschaften automatisch die Körperschaftsrechte zu. Als "traditionell" gelten nur die Serbische Orthodoxe, römisch-katholische, Slowakische Lutherische, reformierte und Evangelisch-Christliche (lutherische) Kirche sowie die islamische und jüdische Glaubensgemeinschaft. Die Rumänische Orthodoxe Kirche im Banat und die Griechische Katholische Kirche mit orthodoxem und lateinischem Ritus erhielten nachträglich ebenfalls "automatisch" Körperschaftsrechte.
Alle anderen sogenannten "nicht-traditionellen" Religionsgemeinschaften müssen beim Religionsministerium ihre Registrierung als Rechtspersönlichkeit beantragen. Dazu benötigen sie eine Mitgliedschaft von mindestens 100 serbischen Staatsbürgern. Bisher hat das Ministerium laut Forum 18 nur die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten, die Vereinigte Methodistische Kirche, die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen), die Evangelische Kirche in Serbien, die Kirche der Liebe Christi und die Spirituelle Kirche Christi (UPC) registriert. Ohne diese Eintragung als eigene Rechtspersönlichkeit existierten Glaubensgemeinschaften juristisch nicht, so dass sie kein Bankkonto eröffnen, keine ausländischen religiösen Mitarbeiter ins Land holen, kein Eigentum besitzen, nichts kaufen oder verkaufen, keine Literatur verbreiten und keine hauptamtlichen Kräfte anstellen könnten.
Über den Status der Gemeinde Gottes (Cleveland, Tennessee/USA), der Siebenten-Tags-Baptisten, der Hare Krishna Gemeinschaft und anderer kleinerer Religionsgemeinschaften hätten die Behörden noch nicht entschieden. Die Jehovas Zeugen und die Baptisten haben, so Forum 18, beschlossen, wegen der Verweigerung der Registrierung das serbische Verfassungsgericht anzurufen.
Quellennachweis
© Nachrichtenagentur APD Basel (Schweiz) und Ostfildern (Deutschland).
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