Ist Scientology eine „kriminelle Geldwäscheorganisation“?
| Scientology eine Gefahr? - Fragen zur „Scientology Gefahr“ |
Diese "Meinungsäußerung" stammt von Bundesarbeitsminister Norbert Blüm. Ihr kommt nach Feststellung verschiedener Staatsanwaltschaften nicht das geringste faktische Gewicht zu, im Gegensatz zu derselben "Meinungsäußerung" in Richtung auf die von Herrn Blüm vertretene Partei.
Wohl kaum einem Politiker wurde im Kampf gegen das vermeintlich "Böse" so viel Aufmerksamkeit geschenkt wie dem Engagement des Bundesarbeitsministers Norbert Blüm. Aussagen aus seinem Munde zum Thema Scientology - gleichgültig wie unqualifiziert und menschenverachtend diese auch sein mochten - wurden in Deutschland gleich hundertfach abgedruckt und schürten ohne jeden Zweifel das Klima des Hasses und der Intoleranz. Aus diesem Grund sollen ihm hier einige Zeilen gewidmet werden.
Tatsache ist, daß Blüm als Bundesarbeitsminister nachweislich für die größte soziale Katastrophe in der deutschen Nachkriegsgeschichte verantwortlich zeichnet: Weit über vier Millionen Arbeitslose, zahllose Firmenpleiten, das Rentensystem ist trotz gegenteiliger Beteuerungen schon für diese Arbeitnehmergeneration nicht mehr sicher, geschweige denn für die nächste. Blümsche Politik produzierte einen Scherbenhaufen.
Jahrelang gelang es ihm, durch leutselige PR-Auftritte und Clownereien die Öffentlichkeit zu täuschen und von dieser katastrophalen Entwicklung abzulenken.
Als dies angesichts der offenkundigen und katastrophalen Fehlentwicklungen zunehmend schwieriger wurde, suchte sich Blüm Nebenkriegsschauplätze. Als studierter Theologe und amtskirchlicher Lobbyist war es für Blüm nicht schwer, ein neues Betätigungsfeld zu finden.
Vor diesem Hintergrund muß die Kampagne Blüms gegen religiöse Minderheiten - und vor allem gegen die Scientology Kirche - auch betrachtet werden. Blüm verbreitete über Scientology völlig substanzlose und pauschale Behauptungen, verpackt als "Meinungsäußerungen".
Wo Blüm konkretere Äußerungen über Scientology machte, entpuppte er sich als Lügner. So beispielsweise bei einem Auftritt, der im Oktober 1995 von der Jungen Union in Stuttgart organisiert wurde. Dort bezog sich Blüm auf eine Mutter, die ebenfalls in Stuttgart auftrat und behauptete, ihr Sohn würde seit sechs Jahren von Scientology gefangengehalten und dürfe nicht nach Hause. Blüm fügte bei dieser Gelegenheit hinzu: "Sie haben die Mutter eben gehört. Es gibt Tausende von solchen."
Der "verlorene Sohn", von denen es nach Blüms Worten Tausende gibt, erfuhr von diesem Auftritt aus den Medien und schrieb an den Minister:
"Um gleich von vornherein alle Mißverständnisse auszuräumen - der arme 'verlorene Sohn' ist mittlerweile 30 Jahre alt, volljährig und mit allen bürgerlichen Rechten ausgestattet.
Ich bin derjenige gewesen, der meiner Mutter schon als 14jähriger eine Stütze war, zu dem sie mit ihren Problemen gerne gekommen ist und bei dem sie sich aussprechen konnte.
Ich bin es auch gewesen, der meiner Mutter durch Gespräche geholfen hat, ihre Scheidung zu verkraften und zu verarbeiten.
Ich bin es gewesen, der während seiner Ausbildung bei der Scientology Kirche in Los Angeles und aufgrund des Zeitunterschiedes zwischen Deutschland und Kalifornien eine Vorgehensweise ausgearbeitet hat, so daß sie mich zu einer bestimmten Zeit unter einer bestimmten Nummer anrufen konnte und so das Gespräch zustande kam. Was regelmäßig vorkam.
Ich bin es auch gewesen, der angefangen hat, mit 22 Jahren Drogen zu nehmen.
Und meine Religion ist es gewesen, die mir geholfen hat, die Drogen wieder loszuwerden. Und die Scientology-Religion ist es auch gewesen, die mir gezeigt hat, daß ein produktives und glückliches Leben möglich ist. Was für mich der Anlaß war, Mitarbeiter zu werden, um auch anderen helfen zu können.
Allein zu diesem Zweck war ich zur Ausbildung für meine Kirche in Amerika. Was meine Mutter unterschlägt, ist die Tatsache, daß ich regelmäßig mit ihr sowohl brieflich als auch telefonisch in Verbindung gestanden habe.
Was sie auch unterschlägt, ist die Tatsache, daß ich seit mehr als einem Jahr versuche, sie dazu zu bewegen, auch meinen Standpunkt zu verstehen und wenigstens soviel Toleranz aufzubringen, daß sie mir das Recht zubilligt, mein eigenes Leben zu gestalten und nach meiner eigenen Façon selig zu werden. Vergebens. Das sind also die Fälle, über die Sie wortwörtlich und ohne rot zu werden behaupten, es gäbe "Tausende davon".
Es sind Leute wie Sie, Herr Blüm, denen eine Frau - ja so willkommen ist. Sie machen sich nicht einmal die Mühe, den Wahrheitsgehalt der Aussagen dieses Personenkreises kritisch zu prüfen. Hauptsache diese und ähnliche Aussagen passen Ihnen in Ihr Konzept -
Und es sind Leute wie Sie, die mit ihrer offenkundigen Ignoranz und Intoleranz diese Konflikte schüren und sie zu ihren eigenen fragwürdigen Zwecken und Zielen mißbrauchen. Wenn Sie meinen, es ist damit getan, sich mit Gerüchten sowie Halb- und Unwahrheiten ein Bild zurechtzuzimmern und damit grundlegende Menschenrechte mit Füßen zu treten, dann sollten Sie als ausgebildeter Theologe und angeblich so überzeugter Katholik wenigstens die 10 Gebote Ihrer eigenen Religion beherzigen. Wobei ich Ihnen ganz besonders das Achte ans Herz lege: 'Du sollst nicht falsches Zeugnis ablegen wider Deinen Nächsten.'
Sie haben Ihre Rede in Stuttgart mit der bemerkenswerten Aussage begonnen, 'Der schönste Satz in unserer Verfassung ist der Satz, die Würde des Menschen ist unantastbar'. Dabei ist Ihnen offensichtlich die meine völlig egal, solange Sie nur darauf Ihr politisches Süppchen kochen können.
Sie haben in bezug auf Scientology einen ausgezeichneten Satz gesagt, der mir sehr gefallen hat: 'Bei Scientology hilft nur Information, Information, Information'. Das, was Sie betreiben, ist billige Effekthascherei und Demagogie - auf Kosten der Wahrheit und Demokratie."
Der betroffene Diskriminierte hat auf seinen Brief von Norbert Blüm niemals eine Antwort erhalten.
Selbst als Bundesarbeitsminister setzte Blüm sein Instrumentarium ganz gezielt zur Existenzvernichtung ein. So formulierte er bekanntlich einen Erlaß, wonach Scientologen allein und ausschließlich aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit keine Lizenz für private Arbeitsvermittlung erhalten dürfen.
Bisher wurden zwei betroffene Scientologen dazu genötigt, gegen den Blüm-Erlaß gerichtlich vorzugehen - und gewannen ihre Prozesse. So klagte ein Scientology-Mitglied gegen den Beschluß (Az: L 6 EA-Ar 30/95) vor dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, das mit Beschluß vom 11. 12. 95 den Blüm-Erlaß für rechtlich nicht verbindlich erklärte. Blüms unbelegte Unterstellungen gegen Scientology-Mitglieder wurden durch das Landessozialgericht entschieden zurückgewiesen. So hieß es beispielsweise:
"- fehlt jeglicher Anhaltspunkt dafür, daß die Antragstellerin (das betroffene Scientology-Mitglied) aufgrund ihrer Mitgliedschaft gegen Rechtsvorschriften oder Strafrechtsnormen verstoßen hat."
"Auch fehlen jegliche Beweise dafür, daß andere Scientology-Mitglieder - unerlaubt Daten über Arbeitssuchende an die Scientology weitergegeben haben -"
"-, denn auch bei anderen Interessengruppen der Gesellschaft ist es oft üblich, eigene Mitglieder oder Sympathisanten an hohen oder höchsten Ämtern im Staatsdienst oder Positionen in der Wirtschaft zu plazieren, wobei dies oft der Durchsetzung der Interessen dieser Gruppen dient."
Im Anschluß daran verklagte das diskriminierte Scientology-Mitglied Blüm vor dem Landgericht Bonn auf Schadenersatz. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung und aufgrund der Tatsache, daß das Bundesarbeitsministerium schlichtweg nicht in der Lage war, irgendeine seiner Behauptungen schlüssig zu beweisen, schrieben die Bonner Richter dem Bundesarbeitsminister ins Stammbuch: "Bislang sind keine nachprüfbaren Fakten dafür vorgetragen, weshalb die bloße Mitgliedschaft in der Scientology Kirche die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit - berührt oder gar ausschließt." Noch deutlicher äußern sich die Richter über die Argumentation der Blüm-Behörde bezüglich Scientology: "Ein Erkenntnisstand, der zusammengefaßt nur lauten könnte: 'Viele glauben, viel zu wissen, aber niemand weiß etwas Konkretes' kann für eine gerichtliche Entscheidungsfindung nicht ausreichen."
Da Norbert Blüm nach wie vor keinen Grund sah, seinen Ausgrenzungsbescheid selbst zu annullieren, mußte dies im März 1998 erneut das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (jetzt der 7. Senat) für ihn erledigen. Der Senat ließ auch in diesem einstweiligen Verfügungsverfahren keinen Zweifel über seine Meinung aufkommen, daß die Anweisung Blüms rechtswidrig war.
Es führte u. a. aus, daß "auf eine Zuverlässigkeitsprüfung im Einzelfall wegen des Grundrechts auf Berufsfreiheit aus Artikel 12, Abs. 1 GG und wegen des Verbots der Benachteiligung wegen der religiösen Anschauung gemäß Artikel 3 Abs. 3 GG nicht verzichtet werden kann - Denn hierfür reichen 'allgemeine Gründe wie Rassenzugehörigkeit, Geschlecht und Konfession' nicht aus".
Im Rahmen einer Zuverlässigkeitsprüfung im Einzelfall war der Klägerin über die bloße Religionszugehörigkeit hinaus nichts Konkretes vorzuwerfen, wie das Gericht ebenfalls anmerkte.
Blüms Diskriminierungspolitik könnte bald teuer werden. Im Oktober 1996 entschied auch das Sozialgericht Nürnberg (Az: S 13 Al 297/95) zugunsten eines weiteren Scientologen und gab ihm die Lizenz zur privaten Arbeitsvermittlung zurück. Doch die Zeche Blümscher Politik geht erneut nicht zu Lasten des Ministers selbst. Auch in diesem Fall zahlt der Steuerzahler.
In wessen Auftrag Blüm, der Grund genug hätte, Arbeitsplätze zu schaffen statt sie zu vernichten, wirklich durch die Lande reist, ist kein Geheimnis. Die bereits an anderer Stelle erwähnte psychiatrisch initiierte Anti-"Sekten"-Dachorganisation AGPF, die heimlich die Bonner "Anti-Sekten-Enquete" initiierte, rief 1981 zu einer in Gänze vom Bundesfamilienministerium finanzierten Konferenz in Sachen "Jugendreligionen", die als "Internationale Expertentagung" deklariert wurde. Sprecher waren unter anderem der amerikanische "Deprogramming"-Spezialist Dr. John C. Clark, der berüchtigte CIA-Psychiater Louis "Jolly" West, der Präsident der Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie Prof. Müller-Küppers, diverse deutsche Psychiatrieprofessoren - und Norbert Blüm, damals noch Senator für Bundesangelegenheiten des Landes Berlin beim Bund.
In seiner Rede sagte Blüm: "Ich bekenne mich dazu, diese Kultur zwar mit Toleranz, aber auch mit meiner persönlichen Überzeugung zu verteidigen. Das hat mit Ketzerverfolgung und Diskreditierung Andersgläubiger nichts, aber auch gar nichts zu tun - In dieser Hinsicht wünsche ich mir eine lebendige, mutige und nicht bloß taktische Auseinandersetzung. Wer sollte dazu mehr befähigt sein als die christlichen Kirchen und die Wissenschaft!"
Fest steht: Als Bundesarbeitsminister war er nicht unterwegs, wenn er Deutschlands Ruf als Land, in dem Menschenrechte angeblich nicht nur auf dem Papier stehen, aufs Spiel setzte.
01.05.1998











