Heilsarmee zu Unrecht in Moskau nicht registriert
| Religionsfreiheit - Russische Föderation - Religionsfreiheit |
Strassburg/Frankreich, 06.11.2006/APD
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat Russland wegen Verletzung der Religionsfreiheit verurteilt. Er gab der Heilsarmee Recht, die geklagt hatte, bei ihrer offiziellen Registrierung behindert worden zu sein. Auch das Recht auf Versammlungsfreiheit sei verletzt worden, heisst es in der vom Gericht einstimmig gefassten Entscheidung. Im Unterschied zu ihrer nationalen Organisation war der Heilsarmee in Moskau in den Jahren 2000 bis 2003 die Registrierung als Religionsgemeinschaft versagt worden. Sie erhielt Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro zugesprochen.
Die Heilsarmee war schon zwischen 1913 und 1923 in Moskau tätig. Heute betreibt sie dort sechs Korps (Gemeinden), Suppenküchen und andere Sozialeinrichtungen. Der in Moskau tätige Zweig der Heilsarmee wurde 1992 offiziell als religiöse Organisation eingetragen. Nach der Verabschiedung eines neuen Religionsgesetzes 1997 wurde ihm dieser Status 1999 wieder aberkannt. Zur Begründung hiess es unter anderem, die Leiter der Organisation seien Ausländer. Der Menschengerichtshof erklärte jedoch, es gebe keinen vernünftigen Grund, Russen und Ausländer bei der Ausübung des Rechtes auf Religionsfreiheit unterschiedlich zu behandeln. Zudem lasse das russische Recht die Registrierung von Religionsgemeinschaften zu, deren Oberhaupt im Ausland ansässig sei. Auch den Vorwurf der Moskauer Behörden, es handele sich bei der Heilsarmee um eine paramilitärische Organisation, wiesen die Richter zurück. Zwar trügen die Heilsarmee-Mitglieder Uniformen und benutzten militärische Ränge; doch gebe es keine Indizien, dass sie einen Umsturz planten oder die Sicherheit des Staates untergrüben. Die russischen Behörden hätten ihre Verpflichtung zu Neutralität und Unparteilichkeit verletzt. Die 1865 von dem englischen Methodistenpastor William Booth (1829-1912) gegründete Heilsarmee hat über 1,6 Millionen Soldaten (Mitglieder) in 111 Ländern.
Quellennachweis
© Nachrichtenagentur APD Basel (Schweiz) und Ostfildern (Deutschland).
URL: www.stanet.ch/apd/news/archiv/4894.html | © 1997 - 2011 stanet.ch











