Fordert die Scientology Kirche „totale Disziplin“?
| Scientology eine Gefahr? - Fragen zur „Scientology Gefahr“ |
In einer internen Kirchenrichtlinie ist von "totaler Disziplin" die Rede. Wiederum wird der Gesamtzusammenhang und ein Verstehen des innerkirchlichen Ethik- und Rechtsprechungssystems in der Interpretation dieses Schlagworts völlig außer acht gelassen. Dieser Gesamtzusammenhang drückt sich wohl am besten in der gelebten Praxis aus. Was hat ein Mitglied im Rahmen von disziplinarischen Maßnahmen zu erwarten?
Zunächst wird das Mitglied angehört und die Fakten werden verifiziert. Dann wird das frühere konstruktive Verhalten in Verhältnis gesetzt zu dem beobachteten Vergehen. Daraus werden Schlüsse gezogen über die Schwere des Vergehens. Von der Schwere oder Geringfügigkeit des Vergehens wird abhängen, welche Empfehlungen der Ausschußvorsitzende ausspricht. Das mag folgende Dinge nach den Richtlinien der Kirche enthalten: Ein Wiedergutmachungsprojekt des Mitglieds nach Stunden bemessen, um den von ihm angerichteten Schaden auszugleichen; Untersagung der Teilnahme an der Seelsorge und der Vermittlung der Lehre an den kirchlichen Ausbildungsstätten - bis zu drei Monaten in geringeren Fällen und bis zu Jahren in sehr schwereren Fällen (letzteres muß jedoch ein von der Mutterkirche genehmigter Untersuchungsausschuß aussprechen); Aufhebung aller Zertifikate und Anweisung zur Wiederholung der kirchlichen Ausbildung ist eine noch höhere Disziplinarstrafe, wenn das Verhalten des Mitglieds zu erkennen gegeben hat, daß es entgegen seines Ausbildungsstands und sonstigen Qualifikation wiederholt gegen grundlegende Richtlinien verstoßen hat; schließlich Enthebung aus dem Amt und Versetzung; als nächst höhere Maßnahme die Entlassung aus der Tätigkeit für die Kirche; dann die Erklärung zur "Unterdrückerischen Person", nichts anderes als der Ausschluß aus der Kirche. Dies ist die Höchststrafe. Körperliche oder andere Strafen sind ausdrücklich verboten.
Es handelt sich dabei um eine durchaus gängige Abstufung von geringeren Disziplinarverfügungen bis hin zu der schwersten. Richtlinie dabei ist, daß immer das geringste Mittel zuerst angewendet werden muß, bevor eine schwerwiegendere Maßnahme überhaupt verfügt werden darf. Wurde das unterlassen, so ist die schwerwiegendere Disziplinarmaßnahme in der Regel nicht zulässig. Bevor eine ausgesprochene Disziplinarmaßnahme überhaupt zum Tragen kommt, wird erneut geprüft, ob sich das Mitglied gebessert hat. Hat es das, so wird die bereits ausgesprochene Maßnahme überhaupt nicht durchgeführt. Die Scientology Kirche sieht damit Disziplinarmaßnahmen nicht als Selbstzweck an. Ihr liegt an der auf Einsicht und Selbstbestimmung gegründeten Verbesserung des Menschen. Dieses System der Abstufung und Verhältnismäßigkeit gibt es in dieser Gewichtung anderswo nicht. Wobei die "Strafen" in anderen Organisationen oder auch bei Behörden und Regierungsstellen wesentlich härter ausfallen können: Ein schlechtes Wort am unrechten Ort über den Arbeitgeber und jeder Firmenchef kann seinen Mitarbeiter feuern, ohne ein Gericht fürchten zu müssen. In der Scientology Kirche ist das nicht möglich.
Das so beschriebene System ist die gelebte Praxis der Scientology Kirche. Es ist nicht ersichtlich, was daran auszusetzen ist. Der Deutsche Fußballbund oder die "Amtszuchtgremien" der Amtskirchen - so heißen sie tatsächlich - haben strengere Maßregeln als die Scientology Kirche. Letztlich handelt es sich in Scientology um ein selbstbestimmtes System der Korrektur des einzelnen Menschen, das sich aus der buddhistischen Tradition der Scientology Kirche herleitet, und zwar so wie es in den buddhistischen Tempeln gelebt wurde und heute noch wird. Auf diese Tradition hat sich der Stifter der Scientology Kirche ausdrücklich berufen.
Vergleichsweise sei noch kurz auf Disziplinarmaßnahmen und Strafgewalt bei der römisch-katholischen Kirche verwiesen, anhand weniger Beispiele aus dem gültigen "Corpus Juris Canonici":
CAN. 1366 - Eltern oder solche, die Elternstelle vertreten, welche die nicht-katholische Taufe oder Erziehung ihrer Kinder veranlassen, sollen mit einer Beugehaft oder einer anderen gerechten Strafe belegt werden.
CAN. 1369 - Wer in einer öffentlichen Aufführung oder Versammlung, entweder durch öffentliche, schriftliche Verbreitung oder sonst unter Benutzung von sozialen Kommunikationsmitteln, eine Gotteslästerung zum Ausdruck bringt, die guten Sitten schwer verletzt, gegen die Religion oder die Kirche Beleidigungen ausspricht oder Haß und Verachtung hervorruft, soll mit einer gerechten Strafe belegt werden.
CAN. 1371 - Mit einer gerechten Strafe soll belegt werden:
1. Wer außer dem in CAN. 1364, P. 1 genannten Fall eine von Papst oder einem ökumenischen Konzil verworfene Lehre vertritt oder eine Lehre, worüber
CAN. 752 handelt, hartnäckig ablehnt oder trotz Verwarnung durch den apostolischen Stuhl oder den Ordinarius nicht widerruft;
2. Wer sonst dem apostolischen Stuhl, dem Ordinarius oder dem Oberen, der rechtmäßig gebietet oder verbietet, nicht gehorcht und nach Verwarnung im Ungehorsam verharrt.
CAN. 1373 - Wer öffentlich wegen irgendeiner Maßnahme der kirchlichen Gewalt oder eines kirchlichen Amtes Streit der Untergebenen oder Haß gegen den apostolischen Stuhl oder den Ordinarius hervorruft oder die Untergebenen zum Ungehorsam gegen diese auffordert, soll mit dem Interdikt [Anm. d. V.: Verbot, kirchliche Amtshandlungen auszuüben] oder anderen gerechten Strafen belegt werden.
CAN. 1974 - Wer einer Vereinigung beitritt, die gegen die Kirche Machenschaften betreibt, soll mit einer gerechten Strafe belegt werden; wer aber eine solche Vereinigung fördert oder leitet, soll mit dem Interdikt bestraft werden.
Auf derartige Strafansprüche und analoge Rechtsansprüche der anderen Kirchen (bis hin zu Todesurteilen bei manchen Weltreligionen, nach innerkirchlichem Recht) schaut freilich niemand, wenn es um den Vorwurf "totaler Disziplin" geht.











