Finanzgericht Köln entscheidet für zwei US-Scientology Körperschaften in Deutschland
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Mit Datum vom 17. Dezember 2002 und mit Zustimmung des Bundesfinanzamtes wurde jetzt eine Entscheidung des Finanzgerichts Köln rechtskräftig, welche die Steuerbefreiung zweier US-Körperschaften der Scientology Kirche in Deutschland anerkennt. Das Finanzgericht entschied am 25. Oktober, dass die zwei Organisationen, beide mit Sitz in Los Angeles gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten und der Bundesrepublik Deutschland als steuerbefreit anzuerkennen sind. Die Entscheidung verwarf damit einen vom Bundesamt für Finanzen im Mai 1996 ergangenen Bescheid, in dem die Anerkennung der Steuerbefreiung abgelehnt worden war.











