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Scientology: Sekte oder Religion? - Sekten-Wiki Deutschland

Copyright (c) Pictures4you - Fotolia.comEin Angestellter des baden-württembergischen Kultusministeriums hat jahrelang öffentliche Mittel verschwendet, um grundgesetzliche Vorgaben zu umgehen

Als "Sektenbeauftragter" Hans-Werner Carlhoff zum 1. Juli 1993 seinen Auftrag im Kultusministerium antrat, war er um Schlagworte nicht verlegen. Er wolle "transparent arbeiten" und "zur Versachlichung der Diskussion beitragen". Was folgte, war das genaue Gegenteil der Ankündigung. Mit der Transparenz einer Betonwand und der Dialogbereitschaft eines Kreuzritters vor Jerusalem schürte Carlhoff jahrelang eine gezielte Diffamierungskampagne gegen religiöse Minderheiten, die Millionen von Steuergeldern gekostet und unzählige berufliche Existenzen gefährdet hat.

Private Organisation für die Schmutzarbeit

Anlässlich des Fiaskos um den jüngsten "Sektenbericht" aus dem Büro des kultusministeriellen Großinquisitors kommen jetzt zum ersten Mal aussagekräftige Details über die Arbeitsweise dieser seltsamen Behörde ans Licht. Wie in den Medien berichtet, musste der Bericht wegen Verletzung des Steuergeheimnisses bezüglich einer Scientology Mission in Baden- Württemberg gleich wieder aus dem Verkehr gezogen werden. Gegen Carlhoff wurde ein Strafverfahren eingeleitet, die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt.

Geradezu abstrus die Reaktion des Berichtsverantwortlichen Carlhoff: Er müsse prüfen, wie die Falschinformation in den Bericht gelangt sei, ließ er die Stuttgarter Nachrichten wissen.

Jetzt stellt sich heraus, warum er nicht wusste, was er eigentlich wissen hätte sollen: Der Bericht stammt in Teilen offenbar gar nicht von ihm, sondern wurde heimlich mit reichlich Steuermitteln von einer dubiosen Privatorganisation in Stuttgart mitverfasst, der so genannten "Aktion Bildungsinformation" oder kurz ABI (siehe Artikel "Geld, Geld und nochmals Geld: Die ABI-Story").

Schlimmer noch: Mit Hilfe des Kultusangestellten Carlhoff zog die "Aktion Bildungsinformation" offenbar einen jährlichen Staatszuschuss von 200 000 Mark an Land. Steuermittel sind damit eine der Haupteinnahmequellen des wenig idealistisch eingestellten Vereins, dessen Förderungswürdigkeit schon einmal aberkannt wurde. Einzige Aufgabe der ABI für die Steuerspritze: Die gezielte Diffamierung von Mitgliedern von Minderheitsreligionen, was dem Ministerium selbst aufgrund des staatlichen Neutralitätsgebots grundsätzlich verwehrt ist. Carlhoff hält sich offenbar eine eigene Rufmordtruppe fürs Grobe - mit öffentlichen Mitteln.

Eine clever ausgetüftelte Geldmaschine

Damit der grundrechtswidrige Handel wie geschmiert weiterläuft, diffamiert der Verein ABI nicht nur scheinbar "eigenständig" Scientologen, wo er nur kann, sondern greift seinem Gönner Carlhoff offenbar auch direkt unter die Arme - wie jetzt bei dem vorgeblich amtlichen Sektenbericht. Es ist kein Geheimnis, dass ABI-Mitarbeiterin Helga Lerchenmüller den jüngsten Bericht des Kultusministeriums über "Sogenannte Sekten und Psychogruppen" nach Kräften mitgestaltet hat. Eine große Überraschung ist es deshalb nicht, dass das vom "neutralen" Sektenbüro Carlhoff herausgegebene Papier zwar wenig Fakten, dafür um so mehr Verdächtigungen und Verallgemeinerungen beinhaltet.

Steuergeldverschwendung hinter verschlossenen Türen

Carlhoff ist kein unbeschriebenes Blatt, wenn es um die Verschwendung von öffentlichen Mitteln für eine "Aufklärung" über neue Religionsgemeinschaften geht, die über die bloße Diffamierung nicht hinauskommt.

So dürfte die frühere amerikanische Striptease-Tänzerin Cynthia Kisser erfreut gewesen sein, als sie im Frühling 1994 von Carlhoff zum Tabledance der besonderen Art ins Stuttgarter Kultusministerium eingeladen wurde. Nicht die Kunst der Enthüllung war jedoch das Thema, nein, Frau Kisser durfte hinter verschlossenen Türen als "Sektenexpertin" Stimmung gegen religiöse Minderheiten machen.Geheim und teuer war auch ein Gutachten über die Scientology Kirche, das seit 1997 unveröffentlicht in Carlhoffs Schublade liegt. Die vom Kriminologischen Institut Tübingen erstellte Studie sollte die These der Gefährlichkeit von Scientology erhärten. Sehr zu Carlhoffs Missfallen kamen die Experten jedoch zu einem anderen Ergebnis - ein weiteres Minus von 80 000 Mark in der Staatskasse für ein geheim gehaltenes Gutachten über die Scientology-Bewegung, nur weil das Ergebnis nicht in die laufende Diffamierungskampagne des "Sektenbeauftragten" passte.

Carlhoff ging es auch dann nicht billiger an, als 1998 eine Untersuchungskommission des Bundestags zu dem Ergebnis kam, dass "so genannte Sekten" keine Bedrohung für die Bevölkerung darstellten.

Wenn es um die Indoktrination von Multiplikatoren geht, wird noch nicht einmal vor der Unabhängigkeit der Richter haltgemacht. Stolz berichtete Carlhoff am 15. Dezember 2000, dass auch in den Jahren 1999 und 2000 wieder Mitglieder der baden-württembergischen Justiz an "Fortbildungsmaßnahmen" zu Fragen des so genannten "Psychomarktes" teilgenommen haben. Bereits am 8. November 1996 hatte das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen in Genf derartige Praktiken gerügt und die klare Empfehlung an die bundesdeutschen Stellen ausgesprochen, das Abhalten von Seminaren zur "Sensibilisierung" von Richtern gegen bestimmte Religionsgemeinschaften zu unterbinden. Hans-Werner Carlhoff störte das nicht weiter, obwohl die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit im Grundgesetz verankert ist und die politische Indoktrination von Richtern das demokratische Grundprinzip der Gewaltenteilung eindeutig verletzt. Die Unterstützung einer derartigen Praktik lässt Rückschlüsse auf den Stellenwert zu, den er und seine Arbeitsgruppe dem Grundgesetz beimessen.



 

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