Der Auditorenkodex
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Dieser Kodex erschien erstmals als Kapitel in dem Buch Dianetik: Die ursprüngliche These (später umbenannt in Die dynamischen Kräfte des Lebens), das von L. Ron Hubbard im Jahre 1947 geschrieben und schließlich im Jahre 1951 veröffentlicht wurde.
In den folgenden Jahren wurde auch sehr viel von anderen Auditoren als L. Ron Hubbard auditiert, und diese Erfahrungen ermöglichten ihm, den Kodex zu verfeinern und somit die Disziplin des Auditings zu verbessern.
Der Auditorenkodex wurde im Jahre 1954 revidiert und erschien in den Bulletins Nr. 38 und 39 für Professionelle Auditoren.
Im Laufe der nächsten vier Jahre wurde der Kodex aus dem Jahre 1954 erweitert; einer dieser Zusätze erschien im Buch Dianetik 55!. Ein weiterer wurde im Bulletin des Hubbard-Kommunikationsbüros vom 1. Juli 1957, ZUSATZ ZUM AUDITORENKODEX, herausgegeben, und zwei weitere Punkte wurden hinzugefügt, als der Auditorenkodex von 1958 veröffentlicht wurde.
Der Auditorenkodex von 1968, im Oktober jenen Jahres herausgegeben, wurde als Richtlinienbrief des Hubbard-Kommunikationsbüros veröffentlicht, zur Feier der hundertprozentigen spirituellen Gewinne, die mit einer standardgemäßen Ausübung der Lehre erreicht werden können.
Der Richtlinienbrief des Hubbard-Kommunikationsbüros vom 2. November 1968, DER AUDITORENKODEX, fügte dem Kodex drei weitere Punkte hinzu.
L. Ron Hubbard veröffentlichte die endgültige Version des Kodex am 19. Juni 1980.
Der Auditorenkodex ist ein grundlegendes Werkzeug fürs Auditing und fürs Leben. Wie L. Ron Hubbard in Dianetik schrieb: „Der Auditorenkodex umfaßt das Verhaltensmuster des Überlebens des Menschen schlechthin. Der Clear handelt mehr oder weniger automatisch nach diesem Kodex.” Da die grundlegenden Axiome der Dianetik und der Scientology die Grundlagen des Denkens an sich umfassen, funktioniert, was im Auditing wirksam ist, auch im Leben.
Hiermit verspreche ich, als Auditor den Auditorenkodex zu befolgen.
1. Ich verspreche, in der Sitzung nicht für den Preclear zu bewerten oder ihm zu sagen, was er über seinen Fall denken soll.
2. Ich verspreche, den Fall des Preclears oder seine Gewinne weder innerhalb noch außerhalb der Sitzung abzuwerten.
3. Ich verspreche, einem Preclear nur Standard Tech auf die standardgemäße Weise zuteil werden zu lassen.
4. Ich verspreche, alle einmal getroffenen Auditingverabredungen einzuhalten.
5. Ich verspreche, keinen Preclear zu auditieren, der nicht genug Schlaf hatte und der körperlich müde ist.
6. Ich verspreche, keinen Preclear zu auditieren, der unzureichend ernährt oder hungrig ist.
7. Ich verspreche, keinen häufigen Wechsel von Auditoren zuzulassen.
8. Ich verspreche, mit einem Preclear kein Mitleid zu haben, sondern wirksam zu sein.
9. Ich verspreche, den Preclear eine Sitzung nicht aus seiner eigenen Bestimmung heraus beenden zu lassen, sondern die Zyklen, die ich begonnen habe, abzuschließen.
10. Ich verspreche, in der Sitzung niemals von einem Preclear wegzugehen.
11. Ich verspreche, in der Sitzung niemals mit einem Preclear böse zu werden.
12. Ich verspreche, jede größere Fallaktion bis zu einer schwebenden Nadel zu auditieren.
13. Ich verspreche, keine einzige Aktion jemals über ihre schwebende Nadel hinaus zu auditieren.
14. Ich verspreche, dem Preclear in der Sitzung Beingness zu gewähren.
15. Ich verspreche, die Prozesse der Scientology nicht mit anderen Praktiken zu vermischen, es sei denn, der Preclear ist körperlich krank und nur medizinische Mittel werden helfen.
16. Ich verspreche, in der Sitzung mit dem Preclear Kommunikation aufrechtzuerhalten, seine Kommunikation nicht abzuschneiden und keinen Overrun bei ihm zuzulassen.
17. Ich verspreche, in eine Sitzung keine Kommentare, Äußerungen oder Störungen hineinzubringen, die einen Preclear von seinem Fall ablenken.
18. Ich verspreche, damit fortzufahren, dem Preclear die Prozeß- oder Auditing-Anweisung zu geben, wenn dies in der Sitzung nötig ist.
19. Ich verspreche, einen Preclear keine falsch verstandene Anweisung ausführen zu lassen.
20. Ich verspreche, in der Sitzung keine Erklärungen, Rechtfertigungen oder Entschuldigungen für irgendwelche Auditorenfehler abzugeben, seien es nun tatsächliche oder eingebildete.
21. Ich verspreche, den gegenwärtigen Fallzustand eines Preclears nur anhand von standardgemäßen Fallüberwachungsdaten einzuschätzen und davon nicht aufgrund irgendeines eingebildeten Unterschieds im Fall abzuweichen.
22. Ich verspreche, die Geheimnisse eines Preclears, die in der Sitzung enthüllt wurden, niemals für Bestrafung oder persönlichen Gewinn zu verwenden.
23. Ich verspreche, niemals Worksheets von Sitzungen zu verfälschen.
24. Ich verspreche, dafür zu sorgen, daß jede für Prozessing erhaltene Gebühr gemäß den Richtlinien des Anspruchsprüfungsausschusses (Claims Verification Board) zurückerstattet wird, wenn der Preclear nicht zufriedengestellt ist und die Zurückerstattung innerhalb von drei Monaten nach dem Prozessing verlangt, wobei die einzige Bedingung ist, daß er nicht wieder auditiert oder ausgebildet werden darf.
25. Ich verspreche, Dianetik oder Scientology nicht nur zur Heilung von Krankheit oder zur Behandlung der Geisteskranken zu empfehlen, da ich mir vollständig bewußt bin, daß diese für geistigen Gewinn bestimmt waren.
26. Ich verspreche, vollständig mit den autorisierten Organisationen der Dianetik und Scientology darin zusammenzuarbeiten, die ethische Verwendung und Ausübung dieser Fachgebiete zu schützen.
27. Ich verspreche, es nicht zuzulassen, daß irgendein Wesen im Namen „geistiger Behandlung” körperlich verletzt, gewaltsam geschädigt, operiert oder getötet wird.
28. Ich verspreche, keine sexuellen Freiheiten oder sexuellen Mißbrauch von Patienten zuzulassen.
29. Ich verspreche, es nicht zuzulassen, daß irgendein geisteskrankes Wesen in die Reihen der Praktizierenden aufgenommen wird.











