Scientology Kirche am Boulevard de Waterloo in Brüssel

Belgische Justiz lässt alle Vorwürfe gegen Scientology fallen

In dem Verfahren gegen zwei Brüsseler Scientology Vereinigungen wie auch 11 führende Vertreter der örtlichen Scientology Kirche seien alle Anklagepunkte „nicht zulässig“, entschied am 11. März 2016 die 69. Strafkammer des Brüsseler Gerichts. Das Gericht verwies dabei auf Verstöße der Staatsanwaltschaft gegen das grundlegende „Recht auf ein faires Verfahren“.

Scientology gewinnt wichtigen Prozess in Belgien

Die belgische Regierung hatte im Jahre 1997 einen 670- seitigen Bericht einer belgischen parlamentarischen Kommission veröffentlichte, der 189 religiöse Organisationen stigmatisierte, einschließlich des Bahaitums, Buddhisten, Scientologen, Siebenten-Tags-Adventisten, Mormonen, Amische und Pfingstkirchen, in dem einseitige Anschuldigungen gegen diese Gemeinden vorgebracht wurden, sie wurden fälschlich als „gefährliche Sekten“ bezeichnet, ohne dass irgendeine Untersuchung, Anhörung oder eine Reaktion durch Repräsentanten der Religionen selbst stattgefunden hätte.

Aggressive Ermittlung seitens der Staatsanwaltschaft

Kurz nach der Veröffentlichung des belgischen Parlamentsberichts initiierte ein belgischer Staatsanwalt eine aggressive Ermittlung gegen aufrichtig vertretene religiöse Glaubensvorstellungen der Scientology sowie gegen friedliche religiöse Praktiken. Scientologen und die religiöse Scientology Gemeinde in Brüssel waren das Ziel dieser Aktivitäten. Im September 1999 wurde von 120 Mitgliedern der Antiterroreinheit der Brüsseler Gendarmerie eine Reihe von Polizeirazzien auf die Scientology Kirche in Brüssel durchgeführt, auf die Wohnsitze von bestimmten Scientologen in Belgien sowie deren Unternehmen. Die Computer der Kirche und dem Beichtgeheimnis unterstehende Akten wurden während der Durchsuchungen der Polizei im Jahr 1999 und 2001 beschlagnahmt.

Freispruch für 2 Scientology-Vereinigungen und 11 Angeklagte

Das Urteil des Brüsseler Gerichts war 173 Seiten lang und wurde nach einem sieben Wochen währenden Verfahren erlassen, das auf eine aggressive 18-jährige Ermittlung folgte und im Dezember 2015 endete. Das Gericht hatte das Beweismaterial eingehend geprüft und ausgewertet, bevor es alle Anklagepunkte zweifelsfrei zurückwies und alle Angeklagten für unschuldig erklärte.

Der vorsitzende Richter des Prozessgerichts, Yves Régimont, stellte fest:

Das gesamte Verfahren wird wegen einer schwerwiegenden und irreparablen Verletzung des Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren als unzulässig erklärt.

Das Gericht kritisierte den Staatsanwalt und die Ermittler auch wegen Vorurteilen gegenüber der Scientology und ihren Gemeindemitgliedern und bemerkte, dass das Beweismaterial „deutlich auf eine Schuldvermutung und ein völliges Fehlen der Objektivität hinweist“, was einen Verstoß gegen innerstaatliche belgische Gesetze und Artikel 6 § 1 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten darstellt.

Die beiden kirchlichen Körperschaften und die elf der Kirche angegliederten hauptamtlich tätigen Mitglieder wurden im Laufe einer Ermittlung, die nahezu zwei Jahrzehnte lang andauerte, mit
und illegale Ausübung ärztlicher Tätigkeit. Die Anklage forderte die Auflösung der kirchlichen
Körperschaften und Haftstrafen für die Mitglieder vor Gericht.

In seiner Ablehnung der Anklage monierte das Gericht den „Mangel an Beweisen“, die von der Anklage vorgebracht worden waren, um die weitreichenden Anklagepunkte zu rechtfertigen, und stufte diese Anklagepunkte als „unzulänglich“, „unzusammenhängend“, „widersprüchlich“, „unstimmig“, „vage“, „unpräzise“, „undeutlich“ und „unvollständig“ ein.

Urteil des Strafgerichtes in Brüssel ist rechtskräftig

Das Urteil des Strafgerichtes in Brüssel, ist nun rechtskräftig, da die Anklagevertretung keine Berufung eingelegt und die überzeugende, sehr umfassende und detaillierte Begründung des Gerichtes akzeptiert hat.

Die Scientology Kirche Belgien begrüsst die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Urteil vom 11 März 2016 als verbindlich anzuerkennen. Es stellt damit ein weiteres von zahlreichen Urteilen dar, die das Recht von Scientologen auf Gleichbehandlung vor dem Gesetz bekräftigt haben und nicht aufgrund ihrer religiösen Überzeugung stigmatisiert und diskriminiert zu werden. Ähnliche Urteile gab es bereits in vielen Teilen Europas: Spanien, Italien, England, Deutschland, Portugal, Schweden, Holland usw., alles Länder in denen Scientology, zum Teil auch von den Obersten Gerichtshöfen als bona fide Religion anerkannt wurde.